Hallo,
In einem Mietvertrag steht: "Der Mieter wird den Garten nach eigenen Vorstellungen pflegen"...mehr nicht.
Die Mieter entscheiden sich den Vertrag zu kündigen und informieren den Vermieter, dass sie drei Wochen in Urlaub gehen. Während dem Urlaub der Mieter werden Bilder vom Garten gemacht. Bei Rückkehr aus dem Urlaub, stellen die Mieter fest, dass der Garten während ihrer Abwesenheit komplett umgegraben wurde.
Der VM behauptet, die Mieter hätten den Garten vernachlässigt und sendet als "Beweis" die aufgenommemen Bilder. Vor der Kündigung hatte er sich in keiner Weise geäussert, mit der Gartenpflege unzufrieden zu sein.
Die Mieter sind der Meinung, den Garten während dem Mietverhältnis gepflegt zu haben - Unkraut jäten, fegen und einige neue Pflanzen inkl. einen kleinen Rasen pflanzen, so wie einige der vorhandenen Mehrjahrespflanzen zurückschneiden.
Die Mieter sind inzwischen aus der Wohnung ausgezogen.
Neulich kommt ein Brief vom Rechstanwalt des Ex-Vermieters, indem behauptet wird, dass die "entsprechenden Gartenarbeiten von den Mietern nicht durgeführt wurden und der VM den Garten auf seine Kosten in ordnungsgemäßen Zustand bringen lassen musste." Der VM habe dafür einen Betrag in der Höhe von 150 Euro aufgewendet.
Der VM will jetzt, dass die Mieter diesen Betrag komplett zahlen.
Hat der VM das Recht, diese Kosten auf die Mieter zu schieben? Er hat ihnen tatsächlich keine Möglichkeit gelassen, den Gartenzustand zu diskutieren und eventuell zu verbessen, sondern hat einfach eine dritte Person während ihrer Abwesenheit mit der Gartenpflege beauftragt. Wie weit durfte der VM bestimmen wie der Garten aussehen muss, wenn der Mietvertrag klar sagt: "nach eigenen Vorstellungen"?
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von fraelin am 12.01.2009 11:57
-- Editiert von fraelin am 12.01.2009 11:58
Gartenpflege - Hat der VM das Recht, diese Kosten auf die Mieter zu schieben?
Es steht ja deutlich im Mietvertrag "Der Mieter wird den Garten nach eigenen Vorstellungen pflegen". Das bedeutet auch ein "verwilderter" Garten kann durchaus in den Vorstellungen des Mieter sein. Insofern ist es ja schön wenn der VM den Garten im Urlaub fotografiert, beweisen tut dies aber gar nichts.
Steht denn sonst noch was im Mietvertrag bzgl. Gartenpflege. Schau mal vor allem im Bereich der Nebenkosten.
Ansonsten würde ich dieser Forderung erst mal widersprechen da sie nicht berechtigt ist.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
--- editiert vom Admin
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+++ Steht denn sonst noch was im Mietvertrag bzgl. Gartenpflege. Schau mal vor allem im Bereich der Nebenkosten. +++
Ne, das ist der einzige Satz zu Gartenpflege: "Der Mieter wird den Garten nach eigenen Vorstellungen pflegen."
+++ Wie sah der Garten denn aus, wann endete das Mietverhältnis und wann seid Ihr aus dem Urlaub zurückgekommen? +++
Das Mietverhältnis endete am 31.10.2008. Wir waren drei Wochen im Urlaub und sind Mitte September zurückgekommen, ca. 1,5 Monate vor dem Ende des Mietverhältnises. Auf den aufgenommenen Bildern sieht man einen Garten im Spätsommer mit teilweise ausgetrockneten Pflanzen, bisschen Unkraut. Klar wächst Unkraut wenn wir eine Zeit lang nicht da sind und es so viel regnet wie bei uns letzten Sommer. Wir hätten ganz normal den Garten nach dem Rückkehr weiter gepflegt aber der war in unserer Abwesenheit schon umgegraben...ohne das wir was davon wussten und die Möglichkeit hatten, den Gartenzustand zu diskutieren und eventuell zu verbessern
-- Editiert von fraelin am 12.01.2009 12:57
Nach euren neuen Ausführungen bin sehe ich da für den VM keine Möglichkeit euch hier noch was zu berechnen. Selbst wenn es sich um die Rückgabe handelt so hätte er euch die Möglichkeit geben müssen dies selbst zu machen.
Wie gesagt, teilt dem Vogel mit dass ihr der Forderung nicht nachkommt. Vermutlich hat es sich dann erledigt. VM versuchen mit den unmöglichsten Geschichten dem Mieter das Geld aus der Tasche zu ziehen.
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