Gartenpflege - Kann Vermieter über das Rasenmähen hinaus weitere „Rasenpflegeaktionen" verlangen?

10. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
IrisL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege - Kann Vermieter über das Rasenmähen hinaus weitere „Rasenpflegeaktionen" verlangen?

Im Formularmietvertrag eines gemieteten EFH steht zum Thema Gartennutzung folgedes:

Der mitvermietete Garten ist dem Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen.
Der Mieter ist nicht befugt, den Garten/Gartenteil optisch umzugestalten oder zu anderen Zwecken zu nutzen. Untersagt sind insbesondere bauliche Veränderungen, gewerbliche Nutzung und Nutzung als Lagerplatz.
[color=blue]Der Mieter ist auf eigene Kosten zur ordnungsgemäßen Gartenpflege verpflichtet. Im erforderlichen Turnus und Umfang hat er insbesondere den Rasen zu mähen, das Unkraut zu jäten sowie Bäume und Sträucher zu beschneiden.
Garten und Umwelt sind sachgerecht und so schonend wie möglich zu behandeln.
Alle erforderlichen Gerätschaften, Dünge- und Pflegemittel hat er auf eigene Kosten zu stellen.[/color]
Sonstige Vereinbarungen zur Gartennutzung:
(keine Vermerke)

Nun zur Frage:
Kann der Vermieter über das Rasenmähen hinaus weitere „Rasenpflegeaktionen“ vom Mieter verlangen? Eine ordnungsgemäße Nutzung des M natürlich vorausgesetzt. Konkret möchte er, daß der Rasen vom Mieter vertikutiert wird. Geht dies nicht über die übliche Gartenpflege hinaus und ist wirklich nicht mehr Aufgabe des Mieters?
Der Garten und Rasen wird gepflegt, soweit es die Zeit des M zuläßt und dessen Ansprüchen genügt. Gemäht wurde etwa alle 2 Wochen. Der Garten mag nicht aussehen, wie aus dem Hochglanzkatalog, ist aber auch keinesfalls verwarlost.
Der Rasen ist wahrscheinlich schon Jahre alt und war bei Einzug vor 1 Jahr bereits reichlich mit Moos und sonst. Unkraut durchzogen. Demnächst will der V vielleicht auch noch, daß der Rasen vom M neu eingesät wird?
Dieses eine Mal wird das Vertikutieren vom M übernommen (das Gerät stellt der V zur Verfügung). Wo ist aber generell die Grenze der Zuständigkeit des Mieters bei der Gartenpflege zu ziehen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Um es gleich einmal zu sagen: [color=blue]Verticutieren hilft bei Moos nicht wirklich![/color]
Es gibt sogar Ansichten. daß dadurch die nächste Moosgeneration gefördert würde. Moos gibts dort, wo es ständig feucht auf dem Rasen ist. Wenn du diesen Zustand abstellen kannst, kannst du das Moos dauerhaft reduzieren, oder mit ständigem Chemieeinsatz. Moos ist Natur pur!

-- Editiert am 10.07.2009 14:22

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#2
 Von 
IrisL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Daß das Verticutieren nicht viel bringt oder sich sogar negativ auswirkt, kommt noch dazu und ist uns bewußt! Dem VM anscheinend nicht, denn er hat es auch letztes Jahr gemacht, obwohl danach wenig bis gar keine Veränderung zu sehen war.
Abgesehen davon, daß wir Chemie soweit es möglich ist ablehnen, würde ja damit sogar gegen die Klausel unseres Mietvertrages verstoßen. Die feuchten Stellen, die zur Moosbildung führen, sind hauptsächlich im Bereich von Baum- und Heckenbepflanzung, daran läßt sich auch nichts ändern.
Um hier wirklich Abhilfe zu schaffen, benötigt der Rasen eigentlich eine Runderneuerung. Ich gehe davon aus, daß hier schon seit Jahren nichts wirklich Sinnvolles gemacht wurde!
Aber nochmal zur Frage: Das kann doch nicht Sache des Mieters sein, oder?

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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Mietvertraglich vereinbart ist ordnungsgemäße Gartenpflege. Was „ordnungsgemäß“ ist hängt weder von der Zeit des Mieters ab, noch davon, was den Ansprüchen des Mieters (gerade noch) genügt, sondern vom Zustand des Rasens ab. Ist Vertikutieren erforderlich, dann gehört dies sicherlich auch zur ordnungsgemäßen Gartenpflege. Natürlich kann man aber herrlich darüber streiten, ab wann Vertikutieren erforderlich ist, und da kommt es auch nicht auf die Ansprüche des Vermieters („Hochglanz-Rasen“) an.

Wenn aber der Vermieter schon bereit ist, dem Mieter ein Vertikutierer zur Verfügung zu stellen, dann sollte der Mieter dieses Angebot annehmen und ab und zu mal die Ärmel hochkrempeln.

Kontrollüberlegung:
Wenn erforderliches Vertikutieren bereits über die ordnungsgemäße Gartenpflege hinausgehen würde, dann müsste ja der Vermieter im Rahmen seiner Verpflichtung zur Instandhaltung der Mietsache vertikutieren bzw. käme der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, könnte der Mieter (theoretisch) Mietminderungsansprüche geltend machen. Das wäre dann wohl aber doch zu weitgehend.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)

@ IrisL

quote:
Der Mieter ist auf eigene Kosten zur ordnungsgemäßen Gartenpflege verpflichtet. Im erforderlichen Turnus und Umfang hat er insbesondere den Rasen zu mähen, das Unkraut zu jäten sowie Bäume und Sträucher zu beschneiden.
Garten und Umwelt sind sachgerecht und so schonend wie möglich zu behandeln.

Hier steht, was M mit V vereinbart hat und der Betriebskostenverordnung entspricht

quote:
Alle erforderlichen Gerätschaften, Dünge- und Pflegemittel hat er auf eigene Kosten zu stellen.

Diese Klausel scheint rechtswidrig zu sein. Regelmäßig hat V solche Gerätschaften und Mittel (auch f. Winterdienst) zur Verfügung zu stellen und auf seine Kosten bei Dienstübertragung auf M. (Möglicherweise könnte es sich aber – hier – um einen Individualvertrag handeln, weil EFH).

quote:
Nun zur Frage:
Kann der Vermieter über das Rasenmähen hinaus weitere „Rasenpflegeaktionen“ vom Mieter verlangen?


M muss dem nicht nachkommen, weil V´s Verlangen nicht vereinbart ist.

Dieses Buch kann ich empfehlen: http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/00107508000/

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Sie doch mal zu, ob du im Internet etwas findest, das die Unsinnigkeit des Verticutierens von Rasenmoos dokumentiert. Wenn dein lieber Vermieter dann fordert, du solltest verticutieren, dann zeigst du ihm das.
In deinem Mietvertrag sind ja schon die Besonderheiten ("insbesondere") der Gartenpflege aufgeführt, ohne daß das Verticutieren genant wurde:

quote:
Im erforderlichen Turnus und Umfang hat er [color=blue]insbesondere[/color] den Rasen zu mähen, das Unkraut zu jäten sowie Bäume und Sträucher zu beschneiden.

Das erinnert mich ein bischen an die Renovierungsfristen. :) Außerdem kannst du die Mietsache "Garten" so pflegen wie du es für richtig hältst. Er kann ja auch z.B.nicht kommen und anordnen, daß du die Edelstahlspüle einmal in der Woche blitzblank mit Edelstahl-Putzmittel zum Strahlen bringst oder ähnliches. Das geht zu weit! -Meine Meinung-

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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