Hallo
ich bewohne auf dem Land eine 3 ZKB Einliegerwohnung mit Terrasse
wobei die Terrasse eigentlich eher der Hof ist der zum
Eingang führt und zu einer Balkontüre
An dieser Terrasse schließt sich nun eine Rasenfläche an die
eigentlich auf Grund der Gestaltung nur für mich zugänglich
ist, ich habe also quasi eine Einliegerwohnung mit eigener
Zufahrt im Haus (Nebengebäude) meiner Vermieter.
Von diesem Hof/Terrasse geht auch ein etwas sehr steiler Weg
nach oben auf das Grundstück wo sich der für mich bereitgestellte "Komposter" befindet !
Also meine erste Frage ist hierzu:
Wer ist verantwortlich für das Rasenmähen?
Im Mietvertrag ist allerdings keine Grünfläche mit eingetragen
aber ich darf dort meine Gartenmöbel aufstellen und auch Wäsche trocknen.
Muss ich mir evtl. einen eigenen Rasenmäher hier anschaffen?
die Rasenfläche ist ungefähr 20qm bis 25qm groß.
Muss der Vermieter hier den Rasen mähen oder ist das nun
meine Pflicht ?
Alle Blumen die der Vermieter hier gesetzt hat bewässere ich
selbstverständlich!
Zweite Frage:
Da für mich dieser steile Aufgang
der auch am unteren Ende nur 3 Ministufen hat
die für einen Fuß gar nicht reichen zum Aufsetzen
und eher Stolperfallen sind als eine Treppe ebenso
in der Höhe sehr unterschiedlich gesetzt sind,
kaum begehbar ist, kann ich von meinem Vermieter
verlangen, dass er diesen Komposter umsetzt bzw. habe ich
ein Recht auf eine "gewerbliche Bio-Mülltonne" ?
In den Nebenkosten sind die Müllgebühren schon enthalten!
Es kommt eben schon mal auf Grund der Wetterlage bei Schnee
oder auch bei Regen wenn das Gras nass ist dass ich da nicht hoch gehen kann bzw. schon ausgerutscht bin und mir dabei dann Zerrungen zugezogen habe.
Wäre klasse wenn hierzu jemand näheres mitteilen könnte.
Danke sehr!
Nette Grüße
ZottelAtHome
Gartenpflege - Muss der Vermieter hier den Rasen mähen oder ist das nunmeine Pflicht ?
7. Juni 2006
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Frage vom 7. Juni 2006 | 05:03
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege - Muss der Vermieter hier den Rasen mähen oder ist das nunmeine Pflicht ?
#1
Antwort vom 7. Juni 2006 | 09:27
Von
Status: Praktikant (723 Beiträge, 78x hilfreich)
Das kommt auf die jeweiligen Vereinbarungen zur Gartennutzung an.
Wenn ein Garten nicht mitvermietet wurde, wurde seine Nutzung nur gefälligkeitshalber gestattet. Der Mieter muß da nichts machen, hat aber auch keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter zB regelmäßig den Garten pflegt.
Freilich kann verlangt werden, daß die Wege dort verkehrssicher sind. Es liegt im eigenen Interesse des Vermieters, daß er solche Sachen in Ordnung bringt, da er für den sicheren Zustand seines Grundstücks verantwortlich ist (Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers) und auf ihn ansonsten bei einem Unfall Schadensersatzforderungen zukommen können.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
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