Gartenpflege Nebenkostenabrechnung umlegbar ?

26. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
GSXR750
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege Nebenkostenabrechnung umlegbar ?

Ist es rechtens die Gartenpflege auf einen Mieter umzulegen, der zum Zeitpunkt des 1. Gartenpflegeeinsatzes nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat ?

Auszug : 30.04.2014

Das erste mal sind die Gärtner jedoch erst Mitte Mai gekommen.

Jetzt sollen wir anteilig (4 Monate) der 1500 € übernehmen.

Leistungen haben wir in der Zeit jedoch keine bezogen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16505 Beiträge, 9298x hilfreich)


Ja, das ist rechtens.

Ähnlich funktioniert es auch beim Schonsteinfeger oder bei der Heizugswartung. Das fällt auch nur 1x im Jahr an, wird aber aufs ganze Jahr umgelegt.
D.h. es muss auch 4/12 der Schornsteinfegerkosten und der Heizungswartung bezahlt werden, selbst wenn beides erst nach dem Auszug stattfand. Dafür muss man aber auch nicht mehr als 4/12 bezahlen, wenn der Schornsteinfeger und der Heizungsmonteur vor eurem Auszug kommen würden.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#3
 Von 
pal392979-30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Jein, kommt wohl auf den Mietvertrag an.
Wird im Mietvertrag auf die in der Betriebskostenverordnung aufgelisteteten Kostenarten verwiesen, dann (i.d.R.) ja. Sonst nur wenn im Mietvertrag gelistet.
Siehe auch
Info vom Mieterverein

Ohne Gewähr.....


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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es geht nicht um die Kostenarten, sondern um den Zeitraum.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Ist es rechtens die Gartenpflege auf einen Mieter umzulegen, der zum Zeitpunkt des 1. Gartenpflegeeinsatzes nicht mehr in der Wohnung gewohnt hat ?


Ist vollkommen rechtens. Ausschlaggebend sind die Gesamten Kosten des Abrechnungszeitraumes. Ob diese nun während, vor oder nach dem Nutzungszeitraum eines Mieters anfallen ist irrelevant. Der Mieter muß die Kosten anteilig für seinen Nutzungszeitraum tragen. Das der Gärtner erst im Mai mit seiner Arbeit beginnen konnte ist für das Jahr 2013 ziemlich logisch. Schließlich hatten wir in weiten Teilen Deutschlands bis Ende April Dauerfrost.

Apropos, fändest Du es gerecht wenn Du allein die gesamten Winterdienstkosten tragen müßtest weil Dein Nutzungszeitraum ausschließlich Wintermonate waren?

1500 € für einen Mieter und 4 Monate ist allerdings sehr heftig.

Laß Dir vom Vermieter die Originalrechnung/en vorlegen. Dazu ist er verpflichtet.





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