Gartenpflege Streit

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492959-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege Streit

Guten Tag,

Ich habe ordnungsgemäß Ende des letzten Monats meine Mietwohnung zum 01.09.2018 gekündigt und nun ist mein Vermieter der Meinung ich hätte meinen Garten (ca. 10 Quadratmeter Rasenfläche und eine Hecke) nicht ordnungsgemäß gepflegt und will nun wöchentlich auf meine Kosten einen Gärtner kommen lassen. Ich habe ihm angeboten den Garten bis zur Wohnungsübergabe nach seinen Wünschen instand zu halten, doch das lehnt er ab. Er kümmert sich aber auch seit Jahren nicht mehr um die Gartenpflege rund um das Haus und wir Mieter machen das schon immer mit, weil es uns nervt, obwohl wir das nicht müssten und bezahlen auch jährlich einen Hausmeister den noch nie jemand gesehen hat. Auf schreiben mit der Bitte dies zu ändern , reagiert er nie und jetzt kommt er auf einmal so.
Darf er den Gärtner kommen lassen, darf ich diesem den Zutritt verwähren und muss ich das bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen

C. G

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von fb492959-54):
Darf er den Gärtner kommen lassen, darf ich diesem den Zutritt verwähren und muss ich das bezahlen?

Das hängt davon ab, was zu dem Thema im Mietvertrag vereinbart ist. Ohne Kenntnis davon müsste man raten und das bringt nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb492959-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Das hängt davon ab, was zu dem Thema im Mietvertrag vereinbart ist. Ohne Kenntnis davon müsste man raten und das bringt nichts.

Im Mietvertrag ist Vereinbart, das der Mieter für die Pflege des Gartens zuständig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von fb492959-54):
darf ich diesem den Zutritt verwähren
Was ist das für ein Garten? Ein Allgemeingarten, der von allen Parteien genutzt wird, oder ein Garten, den nur ausschließlich du nutzen darfst?

Und um welche Arbeiten geht es? Sind das regelmäßige Arbeiten wie Rasen mähen oder geht es darum, den Garten neu anzulegen und z.B. eine neue Hecke zu pflanzen?

Hintergrund der Fragen: In einem reinen Mietergarten hast du das Hausrecht genau wie in der Wohnung. Da kann der Vermieter auch nicht einfach eine Putzfrau vorbeischicken, weil es ihm zu dreckig ist. Da müsste er im Zweifel abmahnen, kündigen oder ein Recht zum Putzen einklagen. Alles nichts, was für 3 Monate bis Ende des Mietvertrages sind macht.

Und bei der Frage nach den Arbeiten geht es darum, ob dies Betriebskosten sind oder nicht. Erstere können auf den Mieter umgelegt werden, letztere nur, wenn es eine Beschädigung des Mieters gab. Daher wird die Frage nach der Umlage auf den Mieter auch von der Art der Arbeiten abhängen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen