Gartenpflege bei der Nebenkostenabrechnung

3. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Artronaut
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege bei der Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

das Thema wurde hier schon öfters besprochen, doch leider habe ich keine konkrete Antwort gefunden die meinem Fall entspricht.

Ich habe bis Mitte Oktober 2013 in einem 7 Parteien Haus (Eigentumswohnungen in Eigentümergemeinschaft) als Mieter im obersten Stock gewohnt. Bei den Nebenkostenabrechnungen habe ich immer ein Guthaben gehabt, teilweise bis 500,-€. Bei der letzten Nebenkostenabrechnung sollte ich dann 550,-€ nachzahlen. Bei der Überprüfung der einzelnen Positionen ist mir dann der Punkt Gartenpflege aufgefallen. Für das Jahr 2012 ist dieser mit anteilig 780,-€ (gesamtes Haus 5500,-€) aufgeführt.
Beim Vergleich mit den Vorjahren ergab sich folgendes Bild:
2011 gar nicht aufgeführt
2010 125,-€
2009 gar nicht aufgeführt
2008 115,-€

Das Haus verfügt lediglich über einen Streifen Grünfläche neben und hinter dem Haus, welcher mit wilden Sträuchern und Bäumen bewachsen ist. Die Grünanlage ist also weder gärtnerisch angelegt, noch wird sie von den Mietern benutzt (gar nicht begehbar).
Auf Nachfrage bei meinem Vermieter sollen die Kosten (ich habe noch keine detaillierte Aufstellung erhalten) sich aus Baum- und Strauchschnitt, sowie deren Entsorgung hinter dem Haus zusammen setzen. Dieses wurde von der Hausverwaltung veranlasst, allerdings, soweit ich weiß, ohne vorherigen Eigentümerbeschluss.

Ist diese Abrechnung rechtens? Es handelt sich in meinen Augen nicht um die regelmässige Pflege einer gärtnerischen Grünanlage, sondern um eine unregelmässige Instandhaltung (alleine schon wegen der auffällig hohen Kosten) und darf somit nicht umgelegt werden.

Ich habe der Nebenkostenabrechnung widersprochen, aber bedingt durch den Auszug hält der Vermieter nun meine 1000,-€ Mietkaution seit Oktober fest und beruft sich auf die Hausverwaltung, die die Abrechnung für rechtens hält.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Die Grünanlage ist also weder gärtnerisch angelegt, noch wird sie von den Mietern benutzt (gar nicht begehbar).


Das ist auch gar nicht erforderlich bzw. Voraussetzung.

quote:
(ich habe noch keine detaillierte Aufstellung erhalten)


Darauf gibts auch gar keinen Anspruch. Du hast aber das Recht darauf, einen Termin vor Ort zu vereinbaren und Einsicht in die Belege zu nehmen.

Das mit der Umlegbarkeit des Baumschnitts ist fraglich. Es gibt beide Seiten, die vertreten werden. Ich denke, wenn der Baumschnitt regelmäßig anfallen würde, wäre es umlegbar. Da er aber hier offenbar in den letzten Jahren bis einschl. 2008 nicht abgerechnet wurde, dürfte die Umlegbarkeit nicht möglich sein, da es sich um keine regelmäßig wiederkehrende Leistung gehandelt hat.

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Wie schon gesagt wurde, kommt es darauf an welche Arbeiten hier umgelegt (und tatsächlich ausgeführt) wurden.

Für die Gartenpflege eines 7-Fam.-Hauses sind 5.500 Euro/Jahr schon eine Menge Holz für die laufende jährliche Gartenpflege. Ich würde da auch eher eine Gartenneugestaltung oder außergewöhnliche Baumfällungskosten tippen(beides nicht umlegbar).

Aber:
Ein Widerspruch muss begründet werden - i.A. sehen die Gerichte eine Begründung nur als möglich an, wenn zuvor Einsicht in die Belege genommen wurde.

Falls noch nicht geschehen wäre also zunächst einmal schriftlich unter Fristsetzung zu bitten um:
- Erläuterung zu den ungewöhnlich hohen Kosten der Gartenpflege
- Kopie der entsprechende Rechnung(en) und Arbeitsnachweise
http://www.hausverwalter-abc.de/bk-mieterrechte.html



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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