Gartenpflege durch Gärtner nicht einstimmig

28. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Lissi2301
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege durch Gärtner nicht einstimmig

Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Ich wohne zur Miete, zu meiner Wohnung gehört eine STück Rasenfläche welches der Gemeinschaft zum Wäsche aufhängen dient.

Die Gemeinschaft hat nun beschlossen dieses durch einen Gärtner pflegen zu lassen. Ich habe mich allerdings zum mähen des Rasens angeboten, dies wurde dankend abgelehnt!

Jetzt hat die Wohnungsgenossenschaft einen Gärtner beauftragt der pro Rasenmähen 20 Euro verlangt ( Ca 20qm Fläche!)

Ich habe habe hier einen widerspruch eingelegt, schließlich würde ich das mähen übernehmen.

Mein Vermieter meint nun, das die Mehrheit beschlossen hat und ich zahlen muss!

Muss ich das wirklich so hin nehmen?

Grüße

Janine

-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Die Darstellung der Eigentumsverhältnisse ist nicht eindeutig. Entweder handelt es sich um

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die von der Genossenschaft verwaltet wird und in der Sie Mieter eines der Wohnungseigentümer sind

oder

2. normale Mietwohnungen im Eigentum der Genossenschaft.

Im ersten Fall beschließt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mehrheitlich, der Mieter eines Eigentümers hat daran kein Mitwirkungsrecht.

Im zweiten Fall entscheidet die Genossenschaft als Eigentümerin. Wenn sie trotzdem ihre Mieter/Nutzer vorher befragt, ist das eine nette Geste, aber keine zwingende Voraussetzung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lissi2301
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist der zweite Fall!

In meinem Mietvertrag steht allerdings das ich für die Pflege verantwortlich bin?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
In meinem Mietvertrag steht allerdings das ich für die Pflege verantwortlich bin?

Warum ein Fragezeichen?
Was steht denn genau in Deinem Mietvertrag zur Gartenpflege?

-----------------
"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lissi2301
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Mietvertrag steht das ich für die Pflege der Gemeinschaftsnutzfläche verantwortlich bin. Abwechselnd nach Plan mit dem Nachbarshaus, zwei Häuser teilen sich die Nutzfläche.

Jetzt sind meine Nachbarn alle in einem gesetzen Alter und ich kann ja nachvollziehen, das die sich nicht mehr darum kümmern können.

Den Auftrag für den Gärtner hat meine Nachbarin an die Genossenschaft gegeben, trotzdessen das ich nicht zugestimmt habe.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

@Lissi2301

genau
mit einem Muster, Vorbild, einer Vergleichsgröße [bis in die Einzelheiten] übereinstimmend; einwandfrei stimmend, exakt, gründlich, gewissenhaft ins Einzelne gehend; sorgfältig
Quelle: Duden






-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

Hallo Lissi,

es kommt wirklich auf den exakten Wortlaut im Vertrag an, also Gänsefüßchen unten ... Text im Vertrag ... Gänsefüßchen oben .

Sonst kann man das hier nicht beurteilen.



-----------------
"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lissi2301
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry, ich hoffe Deinem Ego geht es jetzt ein Stückchen besser. Vielen Dank , dass Du mir das Wort GENAU erklärt hast! Was hätte ich nur ohne dich gemacht!


@ Felicia Werde mir heute Nachmittag den GENAUEN Wortlaut raus suchen.

Vielen Dank schon mal.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lissi2301
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Pflegearbeiten der Gartenfläche sind gemäß Gartenaufteilungsplan vom Mitglied, entsprechend jahreszeitlich und unter Berücksichtigung der jeweiligen******rungen, durchzuführen. (vgl. §16 Abs.5)

Und

die zur gemeinsamen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen sind vom Mitglied nach Maßgabe der Hausordnung zu reinigen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.777 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen