Gartenpflege im Miervertrag

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)
Gartenpflege im Miervertrag

Sachlage:

Frau und Herr H sind Mieter eines 3 Familienhauses. Beide ü70.

Es gibt ein Mietvetrag von 87. Der VERMIETER ist verstorben. Die Frau (80) macht die Verwaltung und bekommt auch die Miete aufs Konto. Die Kinder haben die Gbr von denen auch Post kommt.

Vor kurzer Zeit wurde eine Mängelrüge gemacht wegen Schimmel. Post kam dann von einer GBR zurück. Diese Gbr sind die Kinder der Vemieterin. Ansonsten kümmern die sich nicht ums Haus.



Aus gesundheitlichen Gründen wird es für Herrn H zunehmend schwerer so das er überlegt die Arbeiten einzuschränken (nur noch das nötigste). Auch im Hinblick da andere ja auch nichts machen.

Im Mietvertrag steht nur: Sauberkeit, Gartenpflege, Schneeräumen
Es wird auf die Hausordnung verwiesen

Hausordnung im Mietvertrag auf der Rückseite. Dort ist dazu aber nichts geregelt. Nur allgemeine Sachen.


Kann Mieter H denn aus gesundheitlichen Gründen besagte Gartenpflege also schriftlich niederlegen ?

-- Editiert von Jodimaster am 13.11.2018 10:44

-- Editiert von Jodimaster am 13.11.2018 10:44

-- Editiert von Jodimaster am 13.11.2018 10:45

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25 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Jodimaster):
Im Mietvertrag steht nur: Sauberkeit, Gartenpflege, Schneeräumen
Was steht da wortwörtlich zu diesem Thema?

Erst mit dem exakten Wortlaut ist es möglich abzuschätzen, welche Pflichten die Mieter hier übernommen haben. Zudem wäre es wichtig zu wissen, ob alleine dieser Mieter alle Arbeiten durchführen soll oder ob die anderen Mieter sich ebenfalls beteiligen müssen. Wenn letzteres der Fall ist, wäre noch wichtig, ob es irgendeinen Plan zur Verteilung der Arbeit auf die Mieter gibt.

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#2
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

§ 18 Sonstige Vereinbarungen

1. Die beigefügte Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und wird von den Parteien mit der Unterzeichnung voll anerkannt
2. Im übrigen gelten soweit in diesem vertrag ncihts abweichendes Vereinbart wurde die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Sauberkeit, Gartenpflege, Schneeräumen

Also 3 ist handschriftlich eingetragen also die 3 Wörter

Ort, den ....
als Vermieter (heute verstorben)

Ehemann (Die Mieter)

Ehefrau (Die Mieter)

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#3
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat:
Zudem wäre es wichtig zu wissen, ob alleine dieser Mieter alle Arbeiten durchführen soll oder ob die anderen Mieter sich ebenfalls beteiligen müssen


H kennt die Vertragsbestandteile des Obermieters nicht. Diese sind erst neu eingezogen. Mündlich steht das dieser Mieter den anderen Mieter helfen soll.

Der Mietzins betrug damals 550 EUR DM. Heute wird Kalt 360 EUR gezahlt. Aber am Haus selber ist nie was gemacht worden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Jodimaster):
3. Sauberkeit, Gartenpflege, Schneeräumen

Also 3 ist handschriftlich eingetragen also die 3 Wörter

Na Klasse. Jetzt fängt das Rätseln an, wie das gemeint sein könnte. Die Formulierung ist absolut unverständlich und nicht eindeutig. Es steht ja noch nicht einmal da, wer diese Dinge erledigen bzw. organisieren soll. Möglich wäre, dass der Mieter die Gartenpflege machen soll. Möglich wäre auch, dass der Vermieter sie machen soll und die Kosten umgelegt werden. Mit der Formulierung alleine kennt sich keiner aus. Und wenn über die Formulierung nicht individuell verhandelt wurde, ist sie damit als sogenannte Formularklausel unwirksam.

Ignorieren wir also vorerst diese ungenaue Regelung. Wie wurde das in den letzten 20 Jahren denn gehandhabt? Denn auch durch jahrelange Praxis kann ein Mietvertrag konkludent geändert werden. Wobei in der Regel nur sehr schwer zu beurteilen ist, ob ihr freiwillige Zusatzleistungen erbracht werden oder ob die Leistungen wirklich Teil des Mietvertrages geworden sind.

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#5
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Da der Mietvertrag ja mit Frau und Herr H gemacht worden ist gilt doch eigentlich diese Aufgaben für diese. Logisch betrachtet ohne §.

DIe Miete ist halt geringer dafür die Gartenpflege. Also quasi ein Nachlass.

Herr H mittlerweile auch über 70 hat um das Haus herum immer sehr viele stunden investiert bis heute. Eben weil er es gerne macht und mit viel Leidenschaft.

Danke erstmal für die Infos

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Jodimaster):
Da der Mietvertrag ja mit Frau und Herr H gemacht worden ist gilt doch eigentlich diese Aufgaben für diese. Logisch betrachtet ohne §.
Nochmal: Üblich sind sowohl die Übertragung von Aufgaben wie Gartenpflege an den Mieter als auch die Umlegung der Kosten der Gartenpflege über die Nebenkosten auf den Mieter. Woraus soll sich ergeben, was hier gemeint ist?

Zitat (von Jodimaster):
DIe Miete ist halt geringer dafür die Gartenpflege. Also quasi ein Nachlass.
Woraus ergibt sich das? Steht das irgendwo im Mietvertrag oder ist das nur deine Interpretation?

Zitat (von Jodimaster):
Herr H mittlerweile auch über 70 hat um das Haus herum immer sehr viele stunden investiert bis heute. Eben weil er es gerne macht und mit viel Leidenschaft.
Heisst das, dass der Mieter mehr oder weniger alles im Garten alleine gemacht hat?

Aber okay, ich befürchte, das zumindest ich hier eh nicht mehr zu einer klaren Einschätzung kommen werde. Hier wird vermutlich etwas anderes "gelebt" als schriftlich vereinbart wurde. Da ist mir die Einschätzung zu wackelig. Zumal man sich zusätzlich anschauen müsste, was zu den Nebenkosten und deren Umlage konkret vereinbart wurde.

Von daher wäre meine Empfehlung, eine Einigung mit dem Vermieter anzustreben. Die könnte so aussehen, dass der Mieter die Gartenpflege ganz oder teilweise abgibt und der Vermieter dafür einen Gärtner einstellt. Die Kosten des Gärtners würden dann über die Nebenkosten die einzelnen Mieter bzw. Nutzer des Hauses tragen.

Ob eine solche Regelung rechtlich durchsetzbar ist oder ob der Mieter selber den Gärtner beauftragen und komplett bezahlen muss, kann ich aufgrund der unklaren Sachlage nicht beurteilen.

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#7
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Es wurde ein Telefongespräch mit der Vermieterin aktuell geführt, der neue Obermieter der seit 2 Monaten dort lebt brauch nichts machen ausser seinen Stellplatz.

Der Untermieter kann aber aus gesundheitlichen Gründen die Tätigkeiten nicht mehr ausführen, die Vermieterin sagt: "Der Sohn kann es machen".

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
die Vermieterin sagt: "Der Sohn kann es machen".
Der Sohn kann sagen: Nö, mach ich nicht. Warum sollte ich?

Lebt denn H. überhaupt noch? Der muss auch nichts machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Der Sohn wohnt dort halt auch. Erwachsenehat aber gesundheitliche Einschränkungen wie kein Staub (Gutachterlich bestätigt)

Der Sohn von H ist damit gemeint

H als Mieter lebt natürlich aber durch unzählige KRankenhausaufenthalte kann das grobe auf den Boden nicht mehr gemacht werden.

-- Editiert von LogistikerNRW am 22.07.2019 14:17

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ich meine es spricht mehr dafür, dass die Erledigung der Gartenpflege vereinbart wurde, als dass vereinbart wurde, dass die entstehenden Unkosten neben der Miete extra zu vergüten ist.
Das Alter und der körperliche Zustand des Mieters ist kein Grund diese Vereinbarung auszuhebeln.
Wie die Vermieterin ja schon bemerkte, kann der Mieter jemanden mit diesen Arbeiten beauftragen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist und der Mieter die Situation ernsthaft ändern will, dann sollte er meiner Meinung nach einen Anwalt für Mietrecht vor Ort aufsuchen. Der muss dann den gesamten Vertrag sowie die Historie prüfen um festzustellen, ob der Mieter hier berechtigt die Ausführung der Gartenarbeiten verweigern kann. Eine eindeutige Antwort wird der Anwalt zwar vermutlich auch nicht geben können. Aber zumindest kann er alle Unterlagen prüfen (das geht hier im Forum nicht) und er kann im Zweifel dann auch die außergerichtliche Kommunikation mit dem Vermieter übernehmen.

Eine Alternative wäre übrigens, wenn der Mieter selber einen Gärtner mit den Arbeiten beauftragt und diesen dann selber bezahlt. Das geht auch ohne Anwalt, Gericht und Vermieter. Aber das kostet natürlich Geld. Geld wird jedoch auch fast jede andere Lösung kosten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass am Ende eines Gerichtstreites der Mieter weiter den Garten nutzen darf aber nichts für Gartenpflege zahlen muss.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
Der Sohn wohnt dort halt auch.
Ja, so hatte ich das verstanden. Trotzdem muss der Sohn nichts machen, was H früher gemacht hat. Steht außerdem nicht in seinem Mietvertrag.
Die GbR kann allen Mietern vorschlagen, dass nun wegen des Alters von H jemand anders die Arbeiten für Sauberkeit, Gartenpflege, Schneeräumen übernehmen muss. Die GbR kann sich jemanden suchen und die Kosten dann auf alle Mieter umlegen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die GbR auf diesen >30Jahren alten Mietvertrag pocht und Herrn H dazu *verdonnert*, eine Ersatzkraft zu suchen.
Zitat (von LogistikerNRW):
Frau und Herr H sind Mieter eines 3 Familienhauses
Und der Sohn von H wohnt jetzt neu auch dort. Und er wohnt als 3. Mieter in dem Haus?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Moment
Jeder hat sein Stellplatz./genutzter Raum.

Darüberhinaus Einfahrten, Vorgarten an der Straße mit kleiner Rasenfläche und an derer Seite von Einfahrten die Rosen etc die das gesamte Haus betreffen.

Und darum geht es hier.


Zitat:
Und der Sohn von H wohnt jetzt neu auch dort. Und er wohnt als 3. Mieter in dem Haus?


Er wohnt in der Wohnung von Herrn H, keine eigene Partei/Wohnung.

d

-- Editiert von LogistikerNRW am 22.07.2019 14:45

DIe 3. Parteiim Dachgeschoß macht auch NICHTS.

-- Editiert von LogistikerNRW am 22.07.2019 14:48

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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Die GbR kann allen Mietern vorschlagen, dass nun wegen des Alters von H jemand anders die Arbeiten für Sauberkeit, Gartenpflege, Schneeräumen übernehmen muss.

Vorschlagen aber nicht erzwingen.
Zitat:
Die GbR kann sich jemanden suchen und die Kosten dann auf alle Mieter umlegen.

Suchen ja, aber umlege ? Dazu müßte diese Umlage in den Mietverträgen aber vereinbart sein.
Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die GbR auf diesen >30Jahren alten Mietvertrag pocht und Herrn H dazu *verdonnert*, eine Ersatzkraft zu suchen.

Scheinbar macht sie es aber, wenn die Reaktion war, der Sohn soll es für seinen Vater übernehmen, wenn dieser es nicht mehr kann.
Das Argument, dem Vater sei es wegen des Alters und körperlichem Zustand nicht mehr möglich, hilft für freiwillige Lösungen, aber nicht im Streit.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
hilft für freiwillige Lösungen, aber nicht im Streit.
Ja, das stimmt.
Zitat (von LogistikerNRW):
die Vermieterin sagt: "Der Sohn kann es machen".
Mehr als gesagt--- ist nicht passiert. Natürlich sollte man dort einvernehmliche Lösungen finden. Endlich !
3 Parteien,
- eine Partei aus H+Sohn.
- eine im DG--- macht auch nichts, warum, weiß man nicht.
- die 3.--- wer wohnt da?

Der TE hat schon vor ca 9 Monaten angefragt.
Scheinbar bewegen sich weder Mieter noch Vermieterin...aber wer macht seit 9 Monaten dort den *Hausdienst*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Die 3te ist die Mitte die seit 2 Monaten hier leben Laut vermiterin: Der brauch nichts machen. Eben nur sein eigenen Stellplatz.

Der Hausdienst selber ist geregelt sprich Treppemhaus, Mülltonnen etc. Nach Monaten gesplittet auf alle Mieter.

Es geht nur um diese Tätigkeiten ums Haus herum. Also Draussen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
Es geht nur um diese Tätigkeiten ums Haus herum. Also Draussen.
Wenn die GbR als Vermieterin mal was zu Papier bringt, statt nur was zu sagen, kann man nochmal drüber nachdenken.
-ICH- würde warten, ob und was da kommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)

Die Gbr hat sich mündlich geäußert (Tochter und auch RAin) und behaart drauf: Herr H hat Gartenarbeit im Mietvertrag stehen

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Anami):
-ICH- würde warten, ob und was da kommt.
Was schriftliches.
-ICH- würde der GbR das sogar schriftlich mitteilen. Herr H kann aus ... Alters-und Gesundheitsgründen diese Arbeiten nicht mehr ausführen. Herr H ist ü70.
Dann abwarten, ob was Schriftliches kommt.
Der Sohn braucht gar nichts sagen, schreiben, machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
LogistikerNRW
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 53x hilfreich)








Zitat:
§ 18 Sonstige Vereinbarungen

1. Die beigefügte Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und wird von den Parteien mit der Unterzeichnung voll anerkannt
2. Im übrigen gelten soweit in diesem vertrag ncihts abweichendes Vereinbart wurde die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Sauberkeit, Gartenpflege, Schneeräumen

Also Punkt 3 ist handschriftlich eingetragen also die 3 Wörter

Ort, den ....
als Vermieter (heute verstorben)

Ehemann (Die Mieter)

Ehefrau (Die Mieter)


Und da auch noch Bezug drauf nehmen ?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von LogistikerNRW):
Und da auch noch Bezug drauf nehmen ?
-ICH- würde das nicht machen.
Die GbR kann den Mietvertrag doch selber finden und alles lesen.
Neu und wichtig ist doch nur, dass nun nach 32 Jahren Mietverhältnis der Mieter Herr H. nicht mehr kann.
Das genügt als Information.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mal zur Info, weil immer die Zahl der übrigen Bewohner angeführt wird.
Ein Vermieter ( also die GbR ) muss keineswegs alle Mieter/Bewohner gleich stellen, sonden darf alles individuell
verteilen. Es ist also zuulässig, dass ein Mieter die Pflicht der Gartenpflege in seinem Vertrag hat und die anderen nicht, die neben der Miete zuzahlenden Betriebskosten können unterschiedlich sein und auch die Reinigungsverpflichtungen (Teppenhaus) müssen nicht gleich sein.

Mit Rechtsstandpunkten kommt man hier also nicht weiter.
Bei der Gartenpflege ist es ja auch so, dass ein Mieter diese nicht persönlich erledigen muss, er kann damit einen Dritten beauftragen, genau sowie er Schönheitsreparaturen ( wenn sie der Mieter vertraglich übernommen hat ) durch einen Maler oder anderen fachkundigen Dritten ausführen lassen kann/muss. Bei solchen Arbeiten kann man sich auch nicht auf das Alter oder den körperlichen Zustand berufen. Das ist ein Argument für Verhandlungen, nur kann man dabei nicht das gewünschte Ergebis erzwingen.

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Bei der Gartenpflege ist es ja auch so, dass ein Mieter diese nicht persönlich erledigen muss, er kann damit einen Dritten beauftragen,
Stimmt. Hier gibts aber einen recht alten Mietvertrag, einen Mieter H. der seit >30 Jahren gegen einen Mietnachlass diese Arbeiten ausführte. Von Gartennutzung liest man nichts.
Hat jemand Rechtsstandpunkte geklopft?

Nun wird leider immer nur was *gesagt*.
Ich möchte mit meinem Vorschlag evtl. eine schriftliche Vereinbarung mal zum Anlaufen bringen. Von Erzwingen ist hier nichts zu lesen.
Nachdem Herr H. dem Vermieter schriftlich anzeigt, dass er nicht mehr kann, was er bisher konnte, wird der Vermieter sich positionieren. Hoffentlich schriftlich.
Wie auch immer---
Dann kommt der nächste Schritt.
Zug um Zug zu einer schriftlichen Vereinbarung---- zu welcher auch immer.

Und hoffentlich ohne Anwalt und Gericht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte mit meinem Vorschlag evtl. eine schriftliche Vereinbarung mal zum Anlaufen bringen
.

Und wieso soll das jetzt gelingen ?
Nach dem geschriebenen Sachverhalt ist dies ja schon auf Widerstand gestoßen.
Mit dem bestreiten der Gartenpflegepflicht wird dies nicht gelingen.

Signatur:

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und wieso soll das jetzt gelingen ?
Ich habe einen Vorschlag gemacht. Was daraus wird, muss man abwarten.
Wo liest du denn heraus, dass Herr H. die Gartenpflegepflicht bestreitet?

Zitat (von Spezi-2):
Wie die Vermieterin ja schon bemerkte, kann der Mieter jemanden mit diesen Arbeiten beauftragen.
Ja, das hat sie gesagt... der Sohn kanns machen. Ist das damit eine mietvertragliche Vereinbarung? Ich meine, nein.
Außerdem kann und wills der Sohn auch nicht machen.
Zitat (von Spezi-2):
dass die Erledigung der Gartenpflege vereinbart wurde,
Ja, das ist richtig. Da war Herr H. noch rüstig. Das war 1987. Herr H. hat dafür auch einen Mietnachlaß erhalten und hat es >30 Jahre gemacht.
Der Vermieter ---könnte--- diesen Mietnachlaß nun aufheben, wenn Herr H. nichts mehr als Gegenleistung erbringen kann. Aber sicher nicht durch Rufe durch Treppenhaus...oder wer es machen kann...
Zitat (von Spezi-2):
Das Argument, dem Vater sei es wegen des Alters und körperlichem Zustand nicht mehr möglich, hilft für freiwillige Lösungen, aber nicht im Streit.
Eben. Mein Reden. Also Schreiben. An den Vermieter. Nicht drüber reden und etwa noch in Streit geraten.

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