Gartenpflege und Nutzung

29. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenstrahlen.123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege und Nutzung

Hallo,
Ich wohne in einem 6 Parteienhaus mit Gartennutzung. Ein Mieter im EG hat sich den Garten direkt vor seinem Balkon mit großen Blumenkübeln, Beet und einem Baum für sich "imaginär abgegrenzt" und macht alle anfallenden Gartenarbeiten nur in diesem Bereich. Es gab schon viele Diskussionen bezüglich der Gartenpflege des gesamten Gartens. Der Vermieter wird jetzt einen Gärtner zur Gartenpflege beauftragen. Der Mieter, der seinen "imaginär abgegrenzten Teil" pflegt, meint, er müsste sich aber dann nicht an den Gesamtkosten der Gartenpflege beteiligen.
Da es sich aber beim gesamten Garten um einen Gemeinschaftsgarten handelt und diesem Mieter kein Teil des Gartens gehört, müsste er vom Vermieter doch auch bei den Gesamtkosten der Pflege des Gemeinschaftsgartens mit berücksichtigt werden. Oder nicht?
Im Mietvertrag steht, dass die Gartenpflege vom Vermieter organisiert wird und die Kosten auf die Parteien umgelegt werden.
Kann sich.dieser eine Mieter von den Gesamtkosten der Gartenpflege rausnehmen?
Wie sieht das rechtlich aus, wenn sich ein Mieter einen Teil des Gemeinschaftsgartens abgrenzt?

Vielen Dank im voraus für die Antworten!


-- Editiert von User am 29. März 2025 10:47




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zunächst mal:

Zitat:
Ich wohne in einem 6 Parteienhaus mit Gartennutzung.

Das ist eine unzureichende Schilderung denn offenbar ist es nur ein Mitbenutzugsrecht.
Zum anderen, was der Vermieter macht, ist seine Sache. Er darf den Anteil der auf die einzelnen Bewohner entfallenden Kosten der Gartepflege nicht auf die anderen Bwohner verteilen, wenn eine Umlage nach Bewohnern vereinbart ist, also diesen Bewohner ausnehmen.
Die Frage ist aber, ob der Vermieter diese Sondernutzung des Teils mit dem Bewohner besonders geregelt hat. Wenn dieser "seinen Teil" des Gartens mit Vereinbarung des Vermieters zusätzlich mitgemietet hat und selbst pflegt, und damit kein Recht an der Benutzung des restl. Teils hat kann der Vermieter ihn von der Zahlung eines Anteil an der Pflege des anderen Gartenteils ausnehmen.

-- Editiert von User am 29. März 2025 11:09

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40285 Beiträge, 6559x hilfreich)

Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
er müsste sich aber dann nicht an den Gesamtkosten der Gartenpflege beteiligen.
Ja.Nein.Vielleicht. Kommt drauf an. Aber du kannst zunächst mal abwarten, WAS der Vermieter tatsächlich umlegt. Weiteres ergibt sich.
Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
Oder nicht?
Richtig. Es wird sich ergeben.
Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
Es gab schon viele Diskussionen bezüglich der Gartenpflege...
Schade. Die Kosten des Gärtners hätte man sparen können, wenn 5 Mieter auch anteilig und selbstorganisiert außer der Nutzung auch die Pflege übernommen hätten.
Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
Im Mietvertrag steht, dass die Gartenpflege vom Vermieter organisiert wird und die Kosten auf die Parteien umgelegt werden.
Warum hat der VM das bisher nicht gemacht? Oder behält er sich das vor?
Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
Wie sieht das rechtlich aus, wenn sich ein Mieter einen Teil des Gemeinschaftsgartens abgrenzt?
Kommt drauf an, welche rechtlichen Instrumente der Vermieter nutzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129882 Beiträge, 41417x hilfreich)

Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
müsste er vom Vermieter doch auch bei den Gesamtkosten der Pflege des Gemeinschaftsgartens mit berücksichtigt werden. Oder nicht?

Nö, der Vermieter kann diese anteiligen Kosten dann auch selber tragen.
Alternativ kann er diesen Teil vom Pflegeauftrag ausnehmen und die Arbeitsleistung des Mieters so honorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sonnenstrahlen.123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Die Frage ist aber, ob der Vermieter diese Sondernutzung des Teils mit dem Bewohner besonders geregelt hat.

Nein, denn jeder hat in seinem Mietvertrag "Nutzung des Gemeinschaftsgartens" stehen. Aber dieser eine Mieter grenzt sich, ohne Abspache mit den anderen Mietern, einen großen Teil, die hälfte des Gemeinschaftsgartens, mit Blumenkübeln und einem Baum, für sich ab. Alle Gartenarbeiten werden von ihm auch nur in diesem Bereich gemacht, als hätte er einen eigenenl Gartenanteil, was er aber nicht hat!

-- Editiert von User am 30. März 2025 11:49

-- Editiert von User am 30. März 2025 11:51

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9877 Beiträge, 2080x hilfreich)

Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
was er aber nicht hat!


und das weiss man zu 100%?
Vielleicht mal den Vermieter fragen dazu?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Sonnenstrahlen.123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum hat der VM das bisher nicht gemacht? Oder behält er sich das vor?

Im Mietvertrag ist nichts über die Organisation schriftlich geregelt. Die Gartenpflege wurde immer nur von den Mietern im Erdgeschoss übernommen, aber nachdem der eine Mieter sich den halben Garten für sich abgegrenzt hat und es ständig Diskussionen darüber gab, wurde von den anderen Mietern im EG nichts mehr im Garten gemacht! Ich habe das Gefühl, der Vermieter macht nichts gegen die "Abgrenzung" weil er keinen Bock auf Ärger mit diesem Mieter hat. Denn dieser Mieter rennt immer direkt zum Anwalt, will alle Verklagen!

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#7
 Von 
Sonnenstrahlen.123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
und das weiss man zu 100%?
Vielleicht mal den Vermieter fragen dazu?

Habe ich schriftlich vom Vermieter, es handelt sich um einen Gemeinschaftsgarten

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sonnenstrahlen.123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
und das weiss man zu 100%?
Vielleicht mal den Vermieter fragen dazu?


Das habe ich schriftlich vom Vermieter, es ist ein Gemeinschaftsgarten!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40285 Beiträge, 6559x hilfreich)

Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
einen großen Teil, die hälfte des Gemeinschaftsgartens,
Oh, danke für die neue Info. Dass er sich derart *breit macht*, war noch nicht bekannt. Dann wird ja immerhin die Hälfte des Gemeinschaftsgartens genutzt und gepflegt. :wink:
Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
Im Mietvertrag ist nichts über die Organisation schriftlich geregelt.
Schlechter MV. Keine Kosten umlegen und auch die Nutzung nicht *regeln*... bringt über kurz oder lang Ärger. Oder *Wildwuchs*.
Zitat (von Sonnenstrahlen.123):
Ich habe das Gefühl, der Vermieter macht nichts gegen die "Abgrenzung" weil er keinen Bock auf Ärger mit diesem Mieter hat. Denn dieser Mieter rennt immer direkt zum Anwalt, will alle Verklagen!
Oh, danke auch für diese Info.

Tja. Und nun? Nachdem nun auch hier die *wahren Hintergründe* langsam, aber sicher ans Licht kommen--->

Was bleibt:
Abwarten, wann und was der Vermieter tatsächlich umlegt. Das Recht dazu hat er lt. MV.
Über die Restnutzung könnten sich die restlichen 5 evtl. noch einig werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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