Gartenpflege/Treppenhausreinigung

22. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
mietek
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflege/Treppenhausreinigung

Wir haben jetzt eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Darin werden auch o.g. Kosten erwähnt. Der Garten besteht, bis auf eine kleine Fläche mit Sandkasten und Schaukel, hauptsächlich aus einem Grünstreifen um das ganze Grundstück herum. Dieser Streifen wurde mit Sträuchern beflanzt. Das Gründstück wurde in einzelne Parkplätze aufgeteilt und diese wurden dann extern vermietet.Da die Sträucher entfernt werden mussten, weil es zu Lackschäden (Kratzer) gekommen sein soll, müssen die
Mieter des Hauses ca. 400 Euro mehr an Kosten der GP berappen müssen als im Vorjahr, obwohl der Vermieter selbst diese Gartenarbeit verrichtete. Nun wäre meine Frage, ob sich auch die Mieter der Parkplätze an den Kosten der Gartenpflege ebenfalls beteiligen müssten?

In diesem Haus wurde die Treppenhausreinigung stets von einer Reinigungsfirma übernommen. Soweit so gut. Ab April 2007 stellte ich jedoch fest, dass eine Mieterin die wöchentliche Reinigung übernahm. Laut der Betriebskostenabrechnung wurde das Gleiche berechnet wie für die Reinigungsfirma. Damit bin ich nicht einverstanden, den die Reinigungsfirma hatte immer zwei Leute geschickt, die Mieterin erledigte diese Arbeit wohl schwarz.

Wie könnte man dagegen vorgehen. Dürfte ich eine Einsicht in den Arbeitsvertrag mit der Mieterin verlangen?


-- Editiert von mietek am 22.03.2008 13:19:34

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

dass eine Mieterin die wöchentliche Reinigung übernahm.

Vielleicht ist die ja bei der Reinigungsfirma beschäftigt.

Ansehen kannst Du Dir nur die Rechnung der Reinigungsfirma.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Gartenpflege und Reinigungskosten müssen zunächst mal im Mietvertrag vereinbart sein, sonst geht eine Umlage gar nicht.
Ist das der Fall ?

Falls ja, müssen alle Kosten nachweisbar sein. Bzgl der Gartenpflege muss es ja Rechnungen geben. Gibt es diese nicht, brauchen Sie die Kosten mangels Nachweis auch nicht zu bezahlen.

Ähnlich ist es bei der Reinigungskraft. Fordern Sie Nachweise an (Rechnungen, Quittungen etc). Kann der Vermieter die Kosten für die Reinigung nicht nachweisen, müssen Sie sie auch nicht bezahlen.
Wenn der Vermieter das ganze schwarz macht, wird eh ohnehin kaum einen Rechtsstreit riskieren, denn dann wäre er ja selbst der Dumme.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Aber versuchen kann man es ja mal :grins:

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

muss es ja Rechnungen geben. Gibt es diese nicht, brauchen Sie die Kosten mangels Nachweis auch nicht zu bezahlen.

Der Vermieter kann auch Eigenleistungen in Abrechnung bringen.

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Macht aber schon ein bissi Unterschied, ob es eine Mieterin macht oder eine Reinigungsfirma, oder?

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Büsche zu entfernen um dann dort Parkplätze einzurichten ist aber per Se keine Gartenpflege sondern Umgestaltung des Grundstückes.
Vielleicht ist da sogar eine Kürzung der Betriebskosten drinnen, denn der Gartenanteil ist ja sogar kleiner geworden.
Grundsätzlich darf man aber als Mieter alle Abrechnungsrelevanten Unterlagen einsehen.
Wenn jetzt einer anstatt zwei reinigt, ist es Wurscht, denn die Menge der zu reinigenden Treppen ist ja dieselbe geblieben.
Vielleicht ist die Frau ja tatsächlich über die Mini-Job-Zentrale angemeldet.
Bei dieser Sache würde ich mir aber überlegen, ob sie Tamtam veranstalten, vielleicht ist die arme Frau auf das Geld angewiesen?

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#8
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Auch wenn die Abrechnung über die Buchhaltung der WEG läuft...?

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Muß es definitiv nicht, - höchstens kann.


Und wie beweist der Vermieter seinen Anspruch auf das Geld, was er vom Mieter haben will ?

Der Mieter braucht die Höhe der Kosten doch nur zu bestreiten. Beweispflichtig für die entstandenen Kosten ist derjenige, der das Geld haben will.

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#11
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
mietek
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

der verlangte Betrag ergibt einen Stundenlohn von 27,00 Euro. Das ist nun eindeutig zu hoch für die Treppenhausreinigung.

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#13
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Aber als das noch eine Firma machte war der Stundenlohn in Ordnung?

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#14
 Von 
mietek
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Firma hatte stets zwei Leute hingeschickt, eine Firma zahlt hoffentlich Lohn und Sozialabgaben, eine Firma berechnet MwSt und leitet diesen hoffentlich weiter,usw.

Ein asozialer Vermieter be******t seine Mieter in dem er Leute auf Basis beschäftigt oder gar schwarz und den Rest einsackt.

UND DAS IST DER PUNKT DER MICH NERVT.

-- Editiert von mietek am 24.03.2008 13:30:31

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#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dann lässt Du Dir die Belege dazu zeigen. Sollte er diese nicht heraus geben wollen, dann wird sich das Finanzamt dafür interessieren, und denen muss er was zeigen.

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#17
 Von 
mietek
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@Scalar12

Es ist eine Vermutung. Ich schau mir die Unterlagen an. Wenn dort kein Vertrag mit der Mieterin vorliegt dann wird man wohl von Schwarzarbeit ausgehen müssen.

Natürlich zahlt der VM der Mieterin 27 Euro die Stunde nicht. Deshalb schrieb ich "...und den Rest einsackt."

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#18
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Woher weißt Du das? Hat sie Dir das gesagt, und würde sie dies auch nochmals bestätigen?

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#19
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#20
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ein asozialer Vermieter be******t seine Mieter in dem er Leute auf Basis beschäftigt oder gar schwarz und den Rest einsackt.

Warum sollte er ? Ist doch Blödsinn.
Die Einnahmen aus NK-Abrechnungen muß er versteuern und 'schwarz' geleistete Ausgaben könnte er nicht absetzen.

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#21
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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