Gartentor vermieter sekundenkleber

6. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)
Gartentor vermieter sekundenkleber

Mal angenommen, es wird ein EFH vermietet. Nach einer Weile allerdings bekommt der Mieter anwandlungen, als ob er der Eigentümer wäre. Im Garten wird erst ein Sichschutz verlangt, um ihn dann einfach wieder abzubasteln (und an anderer Stelle wieder aufzubauen), im Garten wird Müll gelagert und Hecken werden einfach mal nicht mehr geschnitten.

Reden bringt nichts. Als Vermieter ist man nämlich nur ein böser Blutsauger und soll doch gefälligst froh sein, dass Miete fliesst.

Dem Vermieter platzt aufgrung dieser und noch ein paar mehr solcher Sachen gepflegt der Kragen und er sorgt dafür, dass die netten Mieter das Gartentor nicht mehr nutzen können, sprich jetz sachen für ihren Garten entweder über den Zaun heben oder durch das Wohnzimmer tragen müssen.
Die Mieter wundern sich natürlich ob des verklebten Schlosses und verlangen Austausch.
Der Vermieter allerdings sagt sich: ich brauche das Tor und Schloss nicht und deshalb geht mir dieses Problem am *** vorbei, zumal die Mieter ja noch anderweitig in den Garten gelangen können.

PS Mietverhältnis ist befristet und wird auch nach der befristung nicht verlängert.

Hat der VM jetzt wohl rechtlich falsch gehandelt?

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"Niveau ist nur von unten betrachtet Arroganz."

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja,

der Vermieter hat ja sein Eigentum selber beschädigt...
Er kann aber nicht behaupten das Garagentor ginge ihn nichts an. Wenn er sich weigert, den Mangel zu beheben, dann kann der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten mit der Miete verrechnen (vorher schriftlich per Einschrieben den VM auffordern !!).
(Die Garage ist mit vermietet ???)

Wie lautet denn die Begründung für die Befristung ?

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" "

-- Editiert Michael32 am 06.11.2013 21:42

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#2
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

Sorry Michael GARTEN und nicht GARAGENtor. Vertrag war von vorneherein auf 5 Jahre befristet.


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"Niveau ist nur von unten betrachtet Arroganz."

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Vertrag war von vorneherein auf 5 Jahre befristet. <hr size=1 noshade>


Ist die Befristung denn wirksam?
Sprich: Sind die Kriterien des §575 BGB eingehalten?

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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

575 BGB ist eingehalten Objekt wird ab spätestens ende 2014 wieder selber genutzt.

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"Niveau ist nur von unten betrachtet Arroganz."

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#5
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Trotzdem geht Tor verkleben nicht. Sie habends doch mit unverklebtem Tor vermietet. Also.
Verzögern können sies und piesacken, aber rein rechtlich wurde natürlich falsch gehandelt.

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#6
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

Nunja, dass das Schloss anscheinend Sekundenkleber beinhaltet, muss ja nicht zwangsläufig vom VM gemacht worden sein...

Eines Morgens war es halt so, Und vermietet wurde das Haus und der Garten nicht unbedingt das Tor...

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"Niveau ist nur von unten betrachtet Arroganz."

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Wer den Schaden angerichtet hat ist egal, der Vermieter muss ein funktionierendes Tor zur Verfügung stellen - auf seine Kosten.

Schönes Eigentor geschossen würde ich da mal sagen...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#8
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Außerdem schrieben Sie selbst,dass der Vermieter dass Tor selbst verklebte. Daran hab ich mich gehalten.

Haben Sie das Tor dem Mieter geschenkt oder weshalb sollte es nicht mit vermietet sein?

Ein EFH + Garten vermietet, dann auch mit Zaun und Tor.





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#9
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

Zum Glück bin ich nicht der Vermieter, sondern nur dessen Bruder. Gefragt hatte ich, weil die Helden von Mieter jetzt mit 25% Mietminderung drohen und das, obwohl das Tor vorher nur dazu benutzt wurde um mit dem Hund Gassi zu gehen und es dann unabgeschlossen zu lassen.

Ach ja, zu dem Thema nächstes Stichwort "Kleinreparatur" würde das evtl. greifen? denn ein neues Schloss für ein Gartentor kostet bestimmt keine 100 €.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Zum Glück bin ich nicht der Vermieter, sondern nur dessen Bruder. Gefragt hatte ich, weil die Helden von Mieter jetzt mit 25% Mietminderung drohen und das, obwohl das Tor vorher nur dazu benutzt wurde um mit dem Hund Gassi zu gehen und es dann unabgeschlossen zu lassen. <hr size=1 noshade>

Prinzipiell kann Mietminderung geltend gemacht werden. 25% erscheinen aber zu hoch.
Falls sich der Vermieter dauerhaft weigert zu reparieren, kann der Mieter zur Selbstvornahme schreiten, d.h. er lässt selbst reparieren und zieht die Kosten von der Miete ab.

quote:<hr size=1 noshade>Ach ja, zu dem Thema nächstes Stichwort "Kleinreparatur" würde das evtl. greifen? denn ein neues Schloss für ein Gartentor kostet bestimmt keine 100 €.
<hr size=1 noshade>

Nein. Die Kleinreparaturklausel gilt für Verschleißteile, die durch häufige Nutzung durch den Mieter kaputt gehen. Das ist ja eindeutig nicht der Fall.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#11
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

Also werde ich wohl meinem Bruderherz am WE dabei helfen, das Schloss auszubauen und gegen ein anderes auszutauschen. Die neuen Schlüssel könnten die Mieter dann ja irgendwann später bekommen... (z.B. wenn der Müll aus dem Garten verschwunden ist)


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#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

quote:
Die neuen Schlüssel könnten die Mieter dann ja irgendwann später bekommen... (z.B. wenn der Müll aus dem Garten verschwunden ist)


Solange sie die Schlpssel nicht haben könnten sie die Miete mindern, außerdem muss nur gefährlicher Müll sofort entsorgt werden, beim Rest reicht es, wenn das zum Mietende passiert ist.

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

wer ist denn eigentlich Mieter der Garage?

quote:
Ach ja, zu dem Thema nächstes Stichwort "Kleinreparatur" würde das evtl. greifen? denn ein neues Schloss für ein Gartentor kostet bestimmt keine 100 €.
Ist dir eigentlich klar, dass du hier Ratschläge zu Straftaten erfragst?

Stefan

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#14
 Von 
unheiliger
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 33x hilfreich)

quote:
außerdem muss nur gefährlicher Müll sofort entsorgt werden, beim Rest reicht es, wenn das zum Mietende passiert ist

Also ist es rechtens wenn der gemietete Garten voll Sperrmüll ist, weil man als Mieter zu faul ist, das Zeug zum 'Bringhof zu fahren?

Wenn jetzt ein imaginärer Vermieter (schliesslich reden wir ja über fiktive Fälle) statt eines Tores einfach ein kleines Zaunfeld einbauen würde, was wäre denn dann?




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#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Die Sache wurde mit (funktionierendem!) Tor vermietet und eine Änderung würde (hoffentlich) eine Mietminderung nach sich ziehen.

Meine Güte, wie kann man sich nur so blöd anstellen, sitz die restlichen Monate ab und schade dir nicht dauernd selbst...

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)


Der Vermieter sollte sich einige grundlegende Prinzipien des Mietrechts verinnerlichen.

Wer etwas vermietet bleibt zwar Eigentümer des Mietgegenstands, der Mieter wird aber Besitzer während der Mietzeit. Dafür bekommt er Miete. Und als Besitzer kann man ziemlich viel tun und lassen. Insbesondere hat der Vermieter kein Recht in die Lebensführung des Mieters einzugreifen.
Wenn der Vermieter es unerträglich findet, wenn die Mieter anders mit dem Mietgegenstand umgehen, als er das gern hätte, dann darf er einfach nicht vermieten.

quote:<hr size=1 noshade>Also ist es rechtens wenn der gemietete Garten voll Sperrmüll ist, weil man als Mieter zu faul ist, das Zeug zum 'Bringhof zu fahren? <hr size=1 noshade>

So lange keine Umweltgefährdung vorliegt: Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn jetzt ein imaginärer Vermieter (schliesslich reden wir ja über fiktive Fälle) statt eines Tores einfach ein kleines Zaunfeld einbauen würde, was wäre denn dann? <hr size=1 noshade>

Es wurde ein Zaun mit Tor vermietet. Die Mieter zahlen Miete für einen Zaun mit Tor. Also: Mietminderung solange das Tor nicht benutzbar ist.

Der bei Abschluss des Mietvertrags vorhandene Standard (hier also: Zaun mit Tor) ist maßgeblich. Der muss über die gesamte Mietzeit bereitgestellt werden.



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