Gas-Nebenkostenabrechnung

28. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.08.2019 12:40:51
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gas-Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung bekommen aus der wir am 31.07.2008 ausgezogen sind und bin der Meinung, dass diese nicht so ganz richtig ist. Speziell die Gas-Abrechnung. Vielleicht kann mir das jemand bestätigen, oder mir nur einen Denkfehler aufzeigen. Fakten:

Im Haus sind 3 Wohnungen. 2 davon von Einzelmietern bewohnt, 1 von uns (2). Deshalb wurden die Kosten auch immer nach Personenmonaten abgerechnet. Sprich die Einzelmieter je mit Faktor 12 und wir mit Faktor 24.

Warmwasser und Heizung wurden mit Gas bereitgestellt. Für das komplette Jahr 2008 wurde ein Gasverbrauch von EUR 3378,53EUR/inkl. Mwst für das kompl. Haus verrechnet.

Aufgrund von Preiserhöhungen wurde diese Rechnung gesplittet von 01.01.08-30.06.08 / 01.07.08-30.09.08 / 01.10.08-31.12.08 -- ausgezogen sind wir wie erwähnt zum 31.07.08

Somit wäre der Abrechnungszeitraum 01.08.08 - 31.12.08 für uns doch gar nicht mehr relevant, oder ? Dieser ist aber in der Summe von 3378,53EUR unserer Abrechnung als Berechnungsgrundlage enthalten.

Ich rechne jedoch wie folgt:

Zeitraum 01.01.08-30.06.08: EUR 1841,91 EUR
Zeitraum 01.07.08-30.09.08: EUR 423,69 EUR

Gesamtsumme: 2265,60 EUR

Das entspricht meiner Meinung nach einer Personenmonate-Anzahl von 36
(Jan-Sep. = 9Mon.) 2 Mieter a´ 9 PM und wir mit 18 PM, richtig?

Somit teile ich den Betrag von 2265,60EUR durch 36 (=62,933EUR) und erhalte dadurch den Betrag den jede Person pro Monat entspricht.

Dieser Betrag von 62,933EUR entspricht ja nun einer 9-Monat-Basis. Da wir aber nur 7 Monate in der Wohnung waren rechne ich diesen Betrag auf 7 Monate um (Dreisatz) und komme auf einen Betrag von 48,95EUR pro Person und Monat.

Den Betrag von 48,95EUR multipliziere ich nun mit 14 (2 Pers. je 7 Monate Mietzeit) und erhalte den Betrag von 881,10EUR.

Dies wäre der Betrag der für uns anteilig für 7 Monate berechnet werden dürfte.

Ist das nun richtig oder denke ich total falsch????


Ich bitte Euch um Hilfe.....

Gruß
Markus





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13 Antworten
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#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Ich denke, Du denkst total falsch.

Ob der Gasversorger wegen Preiserhöhungen die Rechnung splittet spielt für die NK-Abrechnung keine Rolle. Ex ist immer die Gesamt-Jahres-Summe zu verteilen. Insoweit ist die Abrechnung richtig.

Jedoch besteht ein Ansatzpunkt in der Verteilung nach Personenmonaten. Eigentlich sollte hier ein Anspruch auf Verbrauchserfassung und dementsprechende Abrechnung bestehen.

lg R.M.

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#2
 Von 
guest-12320.08.2019 12:40:51
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke schonmal für die Antwort, jedoch ergeben sich für mich weitere Fragen.

Der Vermieter rechnet den Gesamtjahresbetrag für das Gas mit 38 Personenmonaten ab (Einzelmieter je 12PM, wir mit 2x7PM). Sollte der Jahresbetrag nicht auf 48PM umgerechnet werden und dann mit den tatsächlichen PM multipliziert werden,sprich bei uns mit 14PM !?

Zum Anderen ist der dritte Abrechnungszeitraum die Heizperiode Okt.-Dez. wo naturgemäß viel Gas für die Heizung benötigt wird. Warum sollten wir für diese extreme Gasnutzung bezahlen, wenn wir zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr in der Wohnung waren???

Gruß
Markus

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Der Vermieter rechnet den Gesamtjahresbetrag für das Gas mit 38 Personenmonaten ab (Einzelmieter je 12PM, wir mit 2x7PM). Sollte der Jahresbetrag nicht auf 48PM umgerechnet werden und dann mit den tatsächlichen PM multipliziert werden,sprich bei uns mit 14PM !?

Sofern PM überhaupt zulässig sind, ist die Berechnung des Vermieters korrekt, vorausgesetzt, Eure Wohnung stand anschließend bis Jahresende leer.

quote:
Zum Anderen ist der dritte Abrechnungszeitraum die Heizperiode Okt.-Dez. wo naturgemäß viel Gas für die Heizung benötigt wird. Warum sollten wir für diese extreme Gasnutzung bezahlen, wenn wir zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr in der Wohnung waren???

*kopfschüttel*
Wie verquer denkt Ihr eigentlich? Das ist ja völliger Schwachsinn!
Die meiste Heizenergie wird doch Januar-März verbraucht! Nach Gradtagszahlen werden in den ersten drei Monaten ca. 45% der Heizenergie eines Jahres verbraucht, im letzte Quartal dagegen nur ca. 36%.

lg R.M.

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#4
 Von 
guest-12320.08.2019 12:40:51
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Sofern PM überhaupt zulässig sind, ist die Berechnung des Vermieters korrekt, vorausgesetzt, Eure Wohnung stand anschließend bis Jahresende leer.


da fängts doch schon an....du weisst ja selbst schon nicht ob PM zulässig ist. Laut Heizkostenverordnung muss meines Wisses nach nach indiviuellem Verbrauch abgerechnet werden, oder?


quote:
*kopfschüttel*
Wie verquer denkt Ihr eigentlich? Das ist ja völliger Schwachsinn!
Die meiste Heizenergie wird doch Januar-März verbraucht! Nach Gradtagszahlen werden in den ersten drei Monaten ca. 45% der Heizenergie eines Jahres verbraucht, im letzte Quartal dagegen nur ca. 36%.


mag ja sein....und wenn das so ist auch ok...aber warum sollte ich dann ca. 36% des letzten Quartals bezahlen, wenn ich da gar nicht mehr gewohnt habe und nichs verbraucht habe???

Gruß


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#5
 Von 
guest-12326.08.2009 10:32:07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
da fängts doch schon an....du weisst ja selbst schon nicht ob PM zulässig ist. Laut Heizkostenverordnung muss meines Wisses nach nach indiviuellem Verbrauch abgerechnet werden, oder?

@Markus: das ist doch die ganze Zeit mein Schreiben:
Die Berechnung der Personenmonate ist soweit erkennbar korrekt erfolgt.
Die Heranziehung der Personenmonate für die Vertteilung der Heizkosten ist aber m.E. nicht zulässig. Selbst wenn eine Verbrauchserfassung aus technischen oder anderen Gründen nicht stattfinden konnte und eine andere als verbrauchsabhängige Abrechnung zulässig wäre, ist die Verteilung nach Personenmonaten nicht sachgerecht und daher abzulehnen. Eine Verteilung nach Wohnfläche unter Berücksichtigung der Gradtagszahlen wäre hier anzusetzen. Es könnte halt nur passieren, dass unterm Strich eine höhere Nachzahlung für Dich herauskommt (die dann allerdings korrekt wäre).

quote:
warum sollte ich dann ca. 36% des letzten Quartals bezahlen, wenn ich da gar nicht mehr gewohnt habe und nichs verbraucht habe

Weder nach der von Dir geschilderten Verteilung nach PM noch nach der von Roccus und mir empfohlenen Verteilung nach Fläche und Gradtagszahlen wirst Du am letzten Quartal - wo Du nicht mehr drin gewohnt hast - beteiligt. Schließlich wurde die zeitanteilige Beteiligung bereits bei der Berechnung der Personenmonate (oder bei Heranzanziehung der Gradtagszahlen) berücksichtigt. Du bist hier also bislang auf nem völlig falschen Dampfer.

Nochmals: in die Gesamt-Jahresabrechnung gehen auch alle Kosten des gesamten Jahres ein. Erst bei der Verteilung der Kosten auf die Bewohner erfolgt die Berücksichtigung des anteiligen Mietzeitraumes. Es spielt keine Rolle, ob das Gas im Dezember doppelt so teuer war wie im Januar des gleichen Jahres.

lg R.M.

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#7
 Von 
guest-12320.08.2019 12:40:51
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid, aber mein Gerechtigkeitssinn kann da nicht folgen.

Ich sehe einfach nicht ein, dass ich für Heiz-Kosten aufkommen soll, die die beiden verbleibenden Mietparteien im Zeitraum Aug.-Dez. 08 verursacht haben mitbezahlen soll.

Zumal ich nicht verstehen kann, dass der Gesamtjahresbetrag von EUR 3378,53 auf 38PM gerechnet und nicht auf 48PM (12+12+24) und dann unser Anteil von 14PM hiervon abgeleitet wird. Dann könnte ich es ja noch irgendwie einsehen. Aber so.......

Meine Rechnung wäre EUR 3378,53 : 48PM = EUR 70,39/PM x 14PM (unser Anteil) = EUR 985,46......und nicht knapp EUR 1200,00

Ich sehe schon, ich brauche proffessionellen Rat. Denn aus der Heizkostenverordnung werde ich auch nicht ganz schlau. Hilft hier der Verbraucherschutz??

Gruß
Markus

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#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Und ich verstehe nicht, warum Du weiter an den PM rummachst, wenn wir uns beide schon einig sind, dass diese bei der HK-Abrechnung nicht zulässig sind.

Gib mal die qm Deiner ehemaligen Wohnung und die Gesamt-qm des Hauses durch. Erfolgt die Heizung/Warmwasserbereitung zentral oder in der Wohnung? Gibt es eine Gesamtmenge Wasser oder noch besser nur das Warmwasser und wenn ja wieviel m³?
Liegt eine der nachfolgenden Ausnahmen vor?

quote:
§ 11 Ausnahmen
(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden
1.auf Räume,
a)in Gebäuden, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m² · a) aufweisen,
b)bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können; oder
c)die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann;


Jetzt noch Verbrauchserfassungsgeräte zu verlangen macht keinen Sinn, da Du ja schon ausgezogen bist. Also beleibt nur eine korrekte Berechnung nach GTZ/m² und eventuell pauschale Kürzung um 15% wegen fehlender Messausstattung, sofern keine der o.g. Ausnahmeregelungen zutrifft.

lg

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Der bloße Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten führt nicht zur Energieeinsparung. Sie wirken aber über den Geldbeutel auf eine Änderung des Verbrauchsverhaltens hin.

Das Einsparungspotential ergibt sich aus Erfahrungswerten und bisherigen Datenerhebungen unter Berücksichtigung eines sich ändernden Nutzerverhaltens, insbesondere bei Vielverbrauchern, die ohne Verbrauchserfassung von den Sparern mitgetragen werden und nun mehr zahlen müssten und dadurch bestrebt sind, weniger zu verbrauchen/zu zahlen, also nun auch zu sparen. Es liegt leider in der Natur vieler Menschen, mit Resourcen, die man nicht oder nicht allein bezahlen muss, verschwenderisch umzugehen.

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#11
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

PS: cool, was für herrliche Schachtelsätze :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.08.2019 12:40:51
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

nur leider bringt mich das alles immer noch nicht weiter

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
nur leider bringt mich das alles immer noch nicht weiter
Nur weil nicht die Antwort dabei war, die Du Dir erhofft hast ...

Bei nochmaligem Durchlesen finde ich schon, dass Dir im Rahmen der hiesigen Möglichkeiten erschöpfend Antwort gegeben wurde. Um es noch mal auf die entscheidenden Punkte zu bringen:

- Die Berechnung der Personenmonate erfolgte korrekt.
- Die Anwendung der PM als Verteilerschlüssel für Heizkosten ist m.E. nicht zulässig, hier sind Wfl. und Gradtagszahlen angebracht.

Und wenn Du mal meine Fragen beantwortet hättest, hätte ich Dir auch mit nem kleinen Rechenbeispiel weiterhelfen können.
Zitat:
Gib mal die qm Deiner ehemaligen Wohnung und die Gesamt-qm des Hauses durch. Erfolgt die Heizung/Warmwasserbereitung zentral oder in der Wohnung? Gibt es eine Gesamtmenge Wasser oder noch besser nur das Warmwasser und wenn ja wieviel m³?
Liegt eine der nachfolgenden Ausnahmen vor?


lg

-- Editiert am 16.03.2009 12:56

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