Hallo zusammen,
ich bräuchte mal einen Rat, es geht um Folgendes:
Wir wohnen in einem 2-Parteien-Haus. Unter uns ist ein Geschäft.
Wir zahlen immer einen festen Betrag an Miete an unseren Vermieter, worin die Heizkosten schon enthalten sind. Weiterhin zahlen wir Strom, Gas und Wasser ganz normal an die Versorgungs-Firma.
Letztes Jahr bekamen wir eine Nachzahlung von einem Betrag, bei dem wir unseren Augen nicht trauen konnten. Das Doppelte an Gas und Wasser.
Natürlich wurden dementsprechend unsere Abschläge angeglichen. Da zahlen wir nun seit über einem Jahr auch noch mal 50% mehr als vorher.
Heute Termin bei der Versorgungsfirma. Und siehe da: Unser Vermieter hat (ohne unser Einverständnis!) die Zähler für Gas und Wasser auf unser Haus zusammengelegt und wir haben die Nachzahlung für das Geschäft geleistet sowie die gesamten, bereits gezahlten, Abschläge.
Heizungskosten sind auch enthalten.
Nun zahlen wir also alles (außer Strom) für das Geschäft mit und an unseren Vermieter auch noch die Heizungskosten, die er ja nie überwiesen hat.
Was kann ich denn nun davon zurückfordern? Oder kann ich auch die Miete einbehalten?
Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar!
Catty
"Gas-Raub"
19. Februar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2008 | 19:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Gas-Raub"
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2008 | 22:26
Von
Status: Schüler (479 Beiträge, 63x hilfreich)
Hi,
rede erst mal mit dem Vermieter.
es kann sein, dass man früher einen Gewerbevorabzug vorgenommen hat, d.h. Gewerbe hatte kein Zähler oder externe Versorgungsstelle. Wenn nun Gewerbe an Ihr Gassystem angeschaltet wurde und eigenen Zähler bekommen hat, darf verbrauchsabhängig abgerechnet werden - also Gesamtkosten geteilt durch Gesamtverbrauch mal Eigenverbrauch ergibt Eigenkosten.
Könnte sein, dass früher zu viel an Kosten für Gewerbe vorababgezogen wurde und Gewerbe sogar eure Kosten mitbezahlem musste....
alles Spekulationen und Vermutungen meiner seits, frage den Vermieter nach dem Grund und plausiblen Erklärung.
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