Gasheizung direkt in Wohnung - Was tun ?

22. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
DuskTillDawn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gasheizung direkt in Wohnung - Was tun ?

Hallo, ich habe folgendes Problem und hoffe jemand weiß Rat.

Ich habe diesen Monat mit meiner Freundin eine Wohnung für den 1.4 angemietet. Leider ist uns erst nach Unterschreiben des Mietvertrages aufgefallen, dass in der Wohnung die Gasheizung des Hauses installiert ist und das nicht direkt in einem Extraraum, sondern direkt in der Küche - einfach nur abgedeckt durch eine Decke. Die Heizung befindet sich also im Wohnraum.

Nun die Frage, ist es überhaupt erlaubt eine Gasheizung direkt
in einem Wohnraum zu betreiben bzw. was kann ich tun,
um wieder aus dem Mietvertrag rauszukommen ?

Wir wollen wirklich nicht in eine Wohnung wo die Heizung direkt
im Wohnraum ist. Der Vermieter kann ja einfach behaupten,
wir hätten das vor der Unterschrift des Mietvertrages schon gewußt... besser wäre also, es gibt vielleicht ein Gesetzt, was es
verbietet eine Gasheizung direkt in Wohnräumen zu betreiben.

Hat jemand Rat ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo,

um was für eine Art von Heizung handelt es sich denn (Zentralheizung für das ganze Haus oder ein Brenner nur für Euch)?

In unserer Wohnung haben wir eine Gas-Circo-Heizung, der Brenner ist auch in unserer Küche. Weshalb sollte das ein Grund sein, vom Vertrag zurückzutreten?

Die Heizung ist ja nicht vom Himmel gefallen, nachdem Ihr den Vertrag unterschrieben habt.

Ich weiß nicht, ob es ein Gesetz gibt, was das Aufstellen verschiedener Brenner im Wohnraum verbietet, aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen, daß es schlecht für Euch aussieht, aus dem Vertrag heraus zu kommen.

Gruß

Line

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
wenn es sich wie ich vermute um eine Gas-Etagenheiszung handelt, dann ist das ganz normal, dann hat jede Wohnung ihren Gasbrenner. Wobei ich eine solche Heizung lieber habe als umgelgte Heizkosten, da man dort wirklich nur den direkten Verbrauch zahlt.

Gruß

Michael

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#3
 Von 
DuskTillDawn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Heizung ist für das ganze Haus und nicht für die einzelne Etage...also ändert das was an der Situation ?

Es ist ein altes Fachwerkhaus und die Heizung sieht ehrlich gesagt auch nicht mehr ganz neu aus, sondern auf den ersten Blick ziemlich alt...

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#4
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Ich denke schon, daß es einen Unterschied macht, ob die Heizung nur für Deine Wohnung oder noch andere Wohnungen heizt.

Der Punkt ist doch der, wenn ich das richtig verstanden habe: Erst nach Unterschreiben des Mietvertrages ist Euch aufgefallen, daß diese Heizung in der Wohnung steht und jetzt wollt Ihr aus dem Vertrag aussteigen oder dafür sorgen, daß die Heizung woanders hinkommt.

Wenn die Heizung nur Eure Wohnung beheizt, sehe ich da ehrlich gesagt keine Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen.
Vielleicht sieht das aber anders aus, wenn es sich um eine Zentralheizung handelt, weil Ihr die dann ja "eigenmächtig" bedienen könntet, und so die anderen im Haus Eure Einstellungen übernehmen müssten. Aber auch da würde ich mir nicht allzu große Hoffnungen machen.

Ihr habt Euch die Wohnung doch vorher angeschaut, wie konntet Ihr da die Heizung übersehen?

Gruß

Line

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!

Da es ja immerhin noch 2 Monate sind bis
zum Vertragsbeginn, wäre doch der beste
Weg, dem Vermieter schriftlich mitzuteilen,
dass Ihr vom Vertag zurücktreten möchtet.
Als Begründung könntet Ihr anführen, dass
der Vermieter Euch über die Mängel im Unklaren gelassen hat.

(als solchen könnte man das schon bezeichnen, wenn die Heizung ständig anspringt und Geräusche verursacht und das eben nicht nur für die eigene Wohnung sondern für das g a n z e Haus)

Ansonsten ist eine Etagenheizung, meist bei Gas ein Durchlaufsystem, bzw. Brenner der an der Wand hängt was durchaus Normales.

Wartet ab, wie der Vermieter reagiert. Er wird
ja sicher auch kein Interesse haben, mit einem Mieter auskommen zu müssen, wo die
Bedingungen von Anfang an nicht stimmen.

Viel passieren kann Euch nicht, wenn Ihr nicht einzieht. Der VM kann Euch natürlich verklagen, aber das birgt auch für ihn ein Risiko, weil er Euch ja getäuscht hat, wenn man es krass ausdrücken will.
Er wird sich ein Gerichtsverfahren sicher auch
ersparen wollen.
Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DuskTillDawn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die vielen Vorschläge.

Die Heizung konnten wir nicht vorher sehen, da der Vormieter diese mit einer Art Gardine abgedeckt hatte und diese im Wandinneren verbaut war.

Ich werde wohl versuchen mich mit dem Vermieter erst gütlich zu einigen, indem ich ihn einfach mal anrufe und mit ihm darüber rede - ich glaube ebenfalls, dass ein Vermieter
keine Lust hat einen unzufriedenen Mieter von Anfang an in das Haus zu bekommen...

PS. Wie ich jetzt von einem anderen Mieter
im Haus erfahren habe, hat die Heizung
wohl manchmal auch Defekte und dann
muss sie wieder eingeschaltet werden...
heißt also dass ich auch noch den Heizungs-
techniker spielen darf und diese wenn
was nicht geht wieder anschalten darf...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47624 Beiträge, 16832x hilfreich)

Um festzustellen, ob die Heizung überhaupt erlaubt ist, sollte Ihr Euch an den zuständigen Schornsteinfeger wenden.
Er ist für solche Beurteilungen zuständig und wird im Zweifel auch die notwendigen Schritte einleiten.

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