Guten Tag,
die Person B ist Mieter einer Wohnung und möchte nun auf einen Gasherd mittels Gasflasche umstellen. Ein regulärer Gasanschluss ist nicht vorhanden. Darf der Vermieter dies verbieten?
MfG
Gasherd Nutzung in Mietwohnung mittels Gasflasche
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDarf der Vermieter dies verbieten? :
Kommt darauf an. Woran kannst du hier lesen: http://www.ra-siewert.de/printable/informationen/artikel-in-der-regionalpresse-ab-2007/20-juni-2009-im-blickpunkt-strausberg/index.html
Eine Gas Nutzung ist im Mietvertrag gar nicht erwähnt also kann ich einfach den Gasherd aufstellen und damit kochen?
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ZitatEine Gas Nutzung ist im Mietvertrag gar nicht erwähnt also kann ich einfach den Gasherd aufstellen und damit kochen? :
Ich würde sagen nein, nicht ohne Erlaubnis des VM
Zitatalso kann ich einfach den Gasherd aufstellen und damit kochen? :
Wenn es die eigene Küche ist, also nicht Bestandteil des Mietvertrages, theoretisch ja.
Allerdings ist eine Sache doch tricky, eine Gasflasche schön und recht, jedoch geht bekanntlich das Gas gerade am Sonntag aus, wenn man das Festtagessen zubereitet. Hier fängt das Problem an, die Lagerung der Ersatzflasche fällt unter Gefahrgut und somit darf sie nicht in der Wohnung gelagert werden.
So und sollte ein Keller gemietet sein, muss die Erlaubnis vom Vermieter her.
Dir ist aber schon klar, dass man Gasflaschen nicht im Keller (oder überhaupt in irgend welchen geschlossenen Räumen oder in Senken) lagern darf, oder?
Das wäre sonst ja wirklich mal ein nachvollziehbarer Kündigungsgrund
Ich bin in der Nein-Fraktion
a) kommt es auf den Mietvertrag/die Hausordnung an - aber ein Passus wie "nicht mit feuergefährlichen Mitteln Hantieren oder solche in die Mietsache einbringen, Lagern" (siehe oben verlinkter Artikel) steht eigentlichen in allen gängigen Vordrucken.
b) wenn die Wohnung mit einem E-Herd-Anschluss ausgestattet ist, dann ist der vertragsgemäße Gebrauch eben "Kochen mittels Elektro-Herd"
und wie meinte das Gericht so schön:
Auch der Einwand des Mieters, er unterhalte eine Versicherung, die für etwaige Schäden hafte, greift nicht, da etwaige Zahlungen der Versicherung die Toten, die bei einer Gasexplosion zu beklagen sein könnten, nicht wieder lebendig und das körperliche Leid der Schwerverletzten nicht ungeschehen machen. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht zu beanstanden, wenn der Vermieter versucht, durch die Bestimmungen der Hausordnung solchen Schäden möglichst vorzubeugen.
Nein - wenn andere Bewohner dadurch erhöhter Gefährdung ausgesetzt sind, dann endet die Entscheidungsfreiheit eines Mieters.
Mal ganz unrechtlich eine Frage: Warum unbedingt ein Gasherd? Induktionskochfelder kommen nicht in Frage?
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