Gasherd Nutzung in Mietwohnung mittels Gasflasche

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
clustermk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 87x hilfreich)
Gasherd Nutzung in Mietwohnung mittels Gasflasche

Guten Tag,

die Person B ist Mieter einer Wohnung und möchte nun auf einen Gasherd mittels Gasflasche umstellen. Ein regulärer Gasanschluss ist nicht vorhanden. Darf der Vermieter dies verbieten?

MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von clustermk):
Darf der Vermieter dies verbieten?

Kommt darauf an. Woran kannst du hier lesen: http://www.ra-siewert.de/printable/informationen/artikel-in-der-regionalpresse-ab-2007/20-juni-2009-im-blickpunkt-strausberg/index.html

29x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
clustermk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 87x hilfreich)

Eine Gas Nutzung ist im Mietvertrag gar nicht erwähnt also kann ich einfach den Gasherd aufstellen und damit kochen?

86x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von clustermk):
Eine Gas Nutzung ist im Mietvertrag gar nicht erwähnt also kann ich einfach den Gasherd aufstellen und damit kochen?


Ich würde sagen nein, nicht ohne Erlaubnis des VM

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von clustermk):
also kann ich einfach den Gasherd aufstellen und damit kochen?

Wenn es die eigene Küche ist, also nicht Bestandteil des Mietvertrages, theoretisch ja.
Allerdings ist eine Sache doch tricky, eine Gasflasche schön und recht, jedoch geht bekanntlich das Gas gerade am Sonntag aus, wenn man das Festtagessen zubereitet. Hier fängt das Problem an, die Lagerung der Ersatzflasche fällt unter Gefahrgut und somit darf sie nicht in der Wohnung gelagert werden.
So und sollte ein Keller gemietet sein, muss die Erlaubnis vom Vermieter her.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Dir ist aber schon klar, dass man Gasflaschen nicht im Keller (oder überhaupt in irgend welchen geschlossenen Räumen oder in Senken) lagern darf, oder?
Das wäre sonst ja wirklich mal ein nachvollziehbarer Kündigungsgrund

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich bin in der Nein-Fraktion ;)
a) kommt es auf den Mietvertrag/die Hausordnung an - aber ein Passus wie "nicht mit feuergefährlichen Mitteln Hantieren oder solche in die Mietsache einbringen, Lagern" (siehe oben verlinkter Artikel) steht eigentlichen in allen gängigen Vordrucken.
b) wenn die Wohnung mit einem E-Herd-Anschluss ausgestattet ist, dann ist der vertragsgemäße Gebrauch eben "Kochen mittels Elektro-Herd"

und wie meinte das Gericht so schön:
Auch der Einwand des Mieters, er unterhalte eine Versicherung, die für etwaige Schäden hafte, greift nicht, da etwaige Zahlungen der Versicherung die Toten, die bei einer Gasexplosion zu beklagen sein könnten, nicht wieder lebendig und das körperliche Leid der Schwerverletzten nicht ungeschehen machen. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht zu beanstanden, wenn der Vermieter versucht, durch die Bestimmungen der Hausordnung solchen Schäden möglichst vorzubeugen.

Nein - wenn andere Bewohner dadurch erhöhter Gefährdung ausgesetzt sind, dann endet die Entscheidungsfreiheit eines Mieters.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9903 Beiträge, 4486x hilfreich)

Mal ganz unrechtlich eine Frage: Warum unbedingt ein Gasherd? Induktionskochfelder kommen nicht in Frage?

2x Hilfreiche Antwort

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