Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und habe bezüglich unseres Gasherdes eine Frage:
Der Gasherd in unserer Wohnung stand schon bei Einzug in der Küche. Jetzt bei Auszug ist unsere Vermieterin der Meinung, dass wir den Herd von unserem Vormieter übernommen haben und möchte, dass wir ihn auf unsere Kosten entfernen und entsorgen lassen.
Kann sie das von uns verlangen?
Ich habe erst vor 2 Wochen erfahren, dass der Herd nicht zur Wohnung gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane S.
Gasherd
22. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 22. Oktober 2007 | 08:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gasherd
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. Oktober 2007 | 12:57
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 168x hilfreich)
Kann sie das von uns verlangen?
M.E. nicht.
#2
Antwort vom 22. Oktober 2007 | 14:10
Von
Status: Praktikant (676 Beiträge, 199x hilfreich)
Ich stell mir mal vor, was ich so machen würde, wenn ich an deiner Stelle wäre:
Gasherd verhökern: E-Bay oder Käseblatt der Region... - und mit den Käufern vereinbaren, dass die für die Abholung zuständig sind.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.822
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten