Gasherd

22. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Juliane S.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gasherd

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und habe bezüglich unseres Gasherdes eine Frage:

Der Gasherd in unserer Wohnung stand schon bei Einzug in der Küche. Jetzt bei Auszug ist unsere Vermieterin der Meinung, dass wir den Herd von unserem Vormieter übernommen haben und möchte, dass wir ihn auf unsere Kosten entfernen und entsorgen lassen.
Kann sie das von uns verlangen?

Ich habe erst vor 2 Wochen erfahren, dass der Herd nicht zur Wohnung gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Juliane S.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Kann sie das von uns verlangen?

M.E. nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Ich stell mir mal vor, was ich so machen würde, wenn ich an deiner Stelle wäre:

Gasherd verhökern: E-Bay oder Käseblatt der Region... - und mit den Käufern vereinbaren, dass die für die Abholung zuständig sind.

0x Hilfreiche Antwort

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