Gasherd mit Gasflaschen in Mietwohnung?

23. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)
Gasherd mit Gasflaschen in Mietwohnung?

Hallo an alle.
Ich melde mich mit einer Frage zu Kochstellen in Mietwohnungen:

Eine ähnliche Frage wurde hier schonmal diskutiert: https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Gasherd-Nutzung-in-Mietwohnung-mittels-Gasflasche-__f529435.html

Aber eine belastbare Aussage (Vorschrift/Gesetz etc.) kam nicht dabei raus. Eher unterschiedliche Meinungungsbekundungen.

Ich stehe nun vor folgender Frage:

Ich werde nächste Woche in meine neue Mietwohnung einziehen.
In der Küche möchte ich ein Gaskochfeld mit Flüssiggasflaschen betreiben.

Ich habe schon viel im Netz gesucht und auch mit zwei Gas-Fachbetrieben telefoniert. Was ich soweit rausgefunden habe ist folgendes:
- Der Raum muss oberirdisch liegen und größer als 20 Kubikmeter sein oder keine Tür haben.
- Der Anschluss darf selbst vorgenommen werden und muss mit einem solchen Druckregler/Sicherheits-Absperrventil ausgerüstet sein: https://www.gasprofi24.de/gok-herd-anschluss-set-pro/a-7261/
- Eine Sicherheitsüberprüfung ist nichtgesetzlich vorgeschrieben.
- Eine zweite Flasche darf nicht im selben Raum gelagert werden.
- Eine Edelstahl-Wellschlauchleitung darf nicht länger als 2m sein. (Keine Ablegezeit vorgeschrieben).

Soweit so gut. Nun die offene Frage:
Darf ich einfach den Gas-Herd einbauen ohne vorher den Vermieter zu informieren? Oder gibt es eine Regelung die besagt, dass dies erfolgen muss?
Meine Sorge ist, dass der Vermieter sollte ich ihn vorher fragen, sowieso "nein" sagen wird! Leider ist das Thema Gasherd in Deutschland ja von vielen Vorurteilen belastet und man liest sehr viel negatives..... <- ich möchte hier eigentlich ungern eine Diskussion um die Gefahren eine Gas-Kochstelle lostreten, wie dies in so vielen anderen Threads und Foren passiert sondern der Gesetzeslage auf den Grund gehen!

In meinem Mietvertrag (einer von Haus und Grund: https://www.verlag-hausundgrund.de/mietvertraege/)
steht nichts bezüglich Gasherden oder Kochstellen etc. Es gibt nur eine Passage die man eventuell so auslegen könnte:
§9 Benutzung der Mieträume, Untervermietung, Gartenpflege, Haushaltsmaschinen:
3. Zu anderen als den vertraglich vorgesehenen Zwecken dürfen die Mieträume nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters benutzt werden.
4. Der Mieter darf nichts in Gebrauch nehmen, was nicht durch diesen Vertrag oder einen Zusatzvertrag vermietet worden ist.


unter 3 verstehe ich, dass man aus der Wohnung jetzt keine Saunalandschaft machen darf etc. Aber die Kochstelle ist ja vertraglich nicht geregelt.

unter 4 verstehe ich "Gebrauch" als Nutzung anderer Räume die nicht im Mietvertrag enthalten waren.

Würde mich sehr über eure Einschätzung freuen!
Vielen Dank und ein schönes Wochenende wünsche ich!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
In der Küche möchte ich ein Gaskochfeld mit Flüssiggasflaschen betreiben.
Damit ist sicher Propangas als Energieträger gemeint.
Ist dein neuer Vermieter eine Privatperson?
Zitat (von gasfisher):
Darf ich einfach den Gas-Herd einbauen ohne vorher den Vermieter zu informieren? Oder gibt es eine Regelung die besagt, dass dies erfolgen muss?
Ja. Nö.
Zitat (von gasfisher):
Leider ist das Thema Gasherd in Deutschland ja von vielen Vorurteilen belastet und man liest sehr viel negatives.....
Das sehe ich nicht so. Ich koche zB mit Gas. Schleppe aber keine Gasflaschen in die Wohnung.
Dir geht es außerdem nicht um einen Gasherd mit Anschluss an das vorhandene Gasnetz, sondern aus Ermangelung dessen um die Nutzung von Propangas.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist dein neuer Vermieter eine Privatperson?

mh... was ist eine Privatperson? Er ist Landwirt und vermietet mehrere große Wohnhäuser in einer dt. Großstadt.
Aber er steht als Person auf dem Vertrag nicht etwa als Firma o.ä.

Zitat (von Anami):
Ja. Nö.

Bist du dir da sicher? oder ist das einfach deine Meinung?

Zitat (von Anami):
Das sehe ich nicht so.

Ich sehe das auch nicht so. Auch nicht bei Propangas. solange man sich an die Regeln hält...

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von gasfisher):
was ist eine Privatperson?
Herr/Frau X---wäre eine Privatperson.
Das Unternehmen Wohnungsgesellschaft Frohe Zukunft GmbH---wäre keine Privatperson.
Der Landwirt Herr X als dein Vermieter ist also eine Privatperson.

Wie du inzwischen bemerkt haben wirst, befindet du dich hier in einem Meinungs-und Diskussionsforum. Ich habe sogar meine Signatur ganz deutlich gemacht. Ich schreibe hier nur meine Meinung. Ich gebe hier weder Rechtsberatung noch irgendwelche Vorgaben oder Sicherheiten. :)
Zitat (von gasfisher):
solange man sich an die Regeln hält...
Ja. Deine Fragen waren aber andere, den Vermieter betreffend.

Zitat (von gasfisher):
Meine Sorge ist, dass der Vermieter sollte ich ihn vorher fragen, sowieso "nein" sagen wird!
Wie kommst du darauf?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von gasfisher):
Meine Sorge ist, dass der Vermieter sollte ich ihn vorher fragen, sowieso "nein" sagen wird!

Wie kommst du darauf?


Wäre bei mir der Fall, weil ich das nicht möchte. Wo werden die leeren Gasflaschen gelagert? Außerdem hätte ich Angst, dass bei einem Leck oder falscher Handhabung Gas austritt und die Bude in die Luft fliegt.
Ob eine Haftpflicht dafür auf käme, ist fraglich.

Es könnte auch den Mitmietern nicht gefallen. Selbige könnten beim Vermieter vorstellig werden und wenn der nichts davon weiß, hält sich seine Begeisterung sicher in Grenzen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wäre bei mir der Fall, weil ich das nicht möchte.
Das würde doch bedeuten, dass ein Mieter dich vorher fragt, ob er darf...usw.
DU würdest das nicht wollen/ihm das uU sogar schriftlich verbieten. Das ist dein gutes Recht als Vermieterin. Gar keine Frage. Der Grund ist auch egal.
Deine Gedanken drehen sich nur um eine evtl. Gefahr durch unsachgemäße Benutzung. Ist auch dein gutes Recht. Ist wie mit den Haustieren...du möchtest das nicht.
Was hat das mit leeren Gasflaschen zu tun? Die werden gegen volle getauscht. Man fährt iaR damit durch die Gegend.
Zitat (von Loni12):
Es könnte auch den Mitmietern nicht gefallen. Selbige könnten beim Vermieter vorstellig werden und wenn der nichts davon weiß, hält sich seine Begeisterung sicher in Grenzen.
Ja, könnte alles sein. Das wissen wir aber ---vorher-- nicht. Der TE auch nicht.

Aber:
Hat ein Vermieter auch Angst, dass ein Mieter im Bett rauchen könnte und die Bude abfackelt oder in Küche/Bad ne Überschwemmung anrichtet oder sonst was samt Bude zur Explosion bringt o.s.ä.?
Oder müsste ein Mieter seinen Vermieter vorher fragen, ob und wie er mit dem E-Herd, der Spüle oder seinen Schlafgewohnheiten, seinen Hobbys usw. umgehen darf...?

Bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sehe ich hier durchaus. Deshalb war meine Antwort JA. Er darf.

Dass ein Mieter gut beraten ist, ganz unabhängig vom Flüssiggas ´ne entspr. Versicherung zu haben, ist eine andere Thematik.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die Kernfrage ist doch, ob die Nutzung von Gasflaschen für die Kochgelegenheit vom Mietvertrag umfasst ist oder nicht. Ich neige dazu, dass das nicht unbedingt die übliche vertragliche Nutzung einer Mietwohnung ist. Zumindest dann nicht, wenn es eine vom Vermieter bereitgestellte Möglichkeit des Anschlusses eines normalen Herdes gibt. Also vorher fragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Gedanken drehen sich nur um eine evtl. Gefahr durch unsachgemäße Benutzung. Ist auch dein gutes Recht. Ist wie mit den Haustieren...du möchtest das nicht.


Klar erkannt! Gasflaschen wg. Gefahren und Haustiere wg. Allergien.

Propangas in Wohnungen, wenn es andere Kochmöglichkeiten gibt, ist für mich vorsintflutlich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Propangas in Wohnungen, wenn es andere Kochmöglichkeiten gibt, ist für mich vorsintflutlich.
Wieso das? In der angemieteten Wohnung gibt es leider keinen (Erd)-Gasanschluss vorinstalliert. Der TE möchte gern mit Gas kochen, warum auch immer, evtl. weil er es in der anderen Wohnung seit zig Jahren so gewöhnt war.

Zigtausende kochen mit Flüssiggas in ihren Ferienhäusern oder auf Campingplätzen. Gefährlich?
Zigtausende heizen damit und haben das Gas im Erdtank verbuddelt oder auf dem Grundstück stehen. Gefährlich?
Millionen nutzen im Ausland Flaschengas zum Kochen und Heizen. Sogar zum Kühlen.
Ist das gefährlicher oder weniger gefährlich?

Ist der Umgang mit Flüssiggas als Kochgas in Mietwohnungen gefährlicher als der Umgang mit Strom eines E-Herdes?

Ob vorsintflutlich oder nicht/ob gefährlich oder nicht--- ist nicht die Frage gewesen.

Vielleicht sind auch nur deine Vorstellungen vorsintflutlich? Keine Ahnung, welche Gefahren du siehst.
-----------------------------------------

Zitat (von wirdwerden):
Die Kernfrage ist doch,
Der TE hat aus seinem MV zitiert. Dort findet sich nichts dazu.
Zitat (von wirdwerden):
die übliche vertragliche Nutzung einer Mietwohnung ist.
Das dürfte das Wohnen incl. aller dazu nötigen Tätigkeiten sein. Ich behaupte sogar, in den allermeisten MV findet sich gar kein Ausschluss von diversen Möglichkeiten zur Haushaltsführung.
Möglich natürlich, dass Waschmaschinen/Trockner nicht in der Wohnung, sondern da&dort anzuschließen sind.
Aber keiner muss eine WaMa haben, keiner muss einen E-Herd haben. Aber jeder darf wohl waschen, kochen, backen.
Zitat (von wirdwerden):
Also vorher fragen.
Lesen. Der TE ist sich sicher, dass der Vermieter nein sagt, d.h. es ihm nicht erlaubt.

Würdest du vorher fragen, ob du nun in der Wohnung auch rauchen darfst, obwohl das im MV nicht explizit ausgeschlossen war?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gasfisher
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für eure Antworten und die Beteiligung.
Ich schließe für mich als Fazit, dass die Nutzung eines Gasherdes (mit Flaschen) nicht generell verboten ist bzw. werden kann. Da es zur normalen Nutzung einer Mietwohnung gehört.

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120111 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist dein neuer Vermieter eine Privatperson?

Und welche Relevanz sollte das hier haben?



Zitat (von gasfisher):
Bist du dir da sicher? oder ist das einfach deine Meinung?

Ist ist hilfreich alles zu lesen was der Antwortende schreibt ...
Zitat (von Anami):
ist nur meine Meinung.




Zitat (von Loni12):
weil ich das nicht möchte.

Irrelevant.



Zitat (von gasfisher):
dass die Nutzung eines Gasherdes (mit Flaschen) nicht generell verboten ist bzw. werden kann. Da es zur normalen Nutzung einer Mietwohnung gehört.

Und das der Mieter hier die ganzen Regeln (Anschlüsse, Gefahrgut-Regeln, ...) nicht nur einhalten muss, sondern bei entsprechendem Bedarf auch (regelmäßig) nachweisen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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