Gaspreise senken

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
neffel
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gaspreise senken

hallo, mal eine denkweise und eure meinung ist gefragt,
Heizung ist zentral und wird über Gas betrieben,
Heizkosten sind um fast 200% gestiegen in der Abrechnung 2007,jetzt heißt es in den Nachrichten das die energilieferer etwas zurück zahlen sollen,wollen,!!!!!!!
Wie verhält sich das denn wenn der Vermieter das Gas Kauft aber wir Mieter dieses durch Heizkosten ja beim Vermieter bezahlen,nur der Vermieter aber als abnehmer bei den gasversorgern angemeldet ist.welche möglichkeit haben wir mieter den das wir auch etwas zurück bekommen,beim Vermieter einfordern?aber wie?
gruß neffel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Um dies zu überprüfen, sollten Sie nach Erhalt der BK-Abrechnung die Belege beim VM einsehen! Nehmen Sie sich einen Fachmann hinzu und planen Sie etwas Zeit ein. Aus eigener Erfahrung ist mir bekannt, dass die Prüfung der Beleg beim VM schon mal 2h dauern kann!

Nur durch Prüfung der Belege kann der Mieter nachvollziehen, ob seine HK-Abrechnung Fehler enthält oder nicht.

Es ist den Mietern generell anzuraten, jährlich die Belege der VM zu überprüfen. Mieter haben das Recht auf Prüfung und Einsicht, Vermieter sind verpflichtet dem Mieter die Belege zwecks Prüfung vorzulegen!

A. Meyer

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#2
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Zunächst sind es bundesweit nur 29 Gasversorger, die gemäß einer Vereinbarung mit dem Bundeskartellamt rückwirkende Gutschriften erteilen. Ob weitere folgen werden, bleibt abzuwarten.

Nach dem "Abflussprinzip" (in diesem Fall eher "Zuflussprinzip" ) müsste der Vermieter die Gutschrift in der Jahresabrechnung des Jahres berücksichtigen, in dem er die Rückzahlung erhält. Ob die Mieter das allerdings überhaupt mitbekommen, wenn die Gutschrift des Versorgers separat außerhalb der Jahresrechnung erfolgt, sthet auf einem anderen Blatt. Es wird sich allerdings nicht um horrende Beträge handeln.

-- Editiert von Eric61 am 03.12.2008 08:55

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#3
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

@von Hodscha66

#Es kommt natürlich auch immer auf die geistigen Fähigkeiten desjenigen an #

#den Nachrichten das die energilieferer#

:augenroll:

Is schon klar :grins:

-- Editiert von AMeyer am 03.12.2008 08:58

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#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Ließ mal hier

http://www.verivox.de/power/article.aspx?i=14678

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#7
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)

dazu (kann niemals 'schaden' zu lesen ;-)
... hier mehr:

http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9133

http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5347

(in SUCHE sind viele Beiträge zu finden)

http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/eigentumswohnung/nebenkosten.php4

http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/wohnen/nebenkost-gaspreis-gesamtanschl.php4
Das gleiche gilt für Vermieter.

Aber aufgepasst ! Wer „unter Vorbehalt“ zahlt, ist selbst schuld und müsste zuviel bezahlte Beträge/Preise einklagen.
Also gleich die Abschläge sowie die Jahresrechnung kürzen (Widerspruchsschreiben dazu mitsenden) und besser das jeweilige EVU klagen lassen. (Bei RSV die Deckungszusage anfordern).

Sonderverträge keine Preiserhöhungen (§ 307 BGB ) – siehe im forum.energienetz (SUCHE)

Wen es interessiert oder grade braucht (z.B. bei Sperrungsankündigung):
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=770 (gibt noch mehr postings zu diesem Thema)

oder wenn ein Versorger einem Hauseigentümer in den Geldbeutel greifen will: z.B. bei Veränderung des elektrischen HAUSanschlusses: http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3284


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