Gastherme, undichtes Fenster, ...

3. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kara101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gastherme, undichtes Fenster, ...

Guten Abend alle zusammen, :grins:

ich habe ein Problem mit meinen Vermietern. Es geht darum das vor kurzem der Schornsteinfeger bei mir in der Wohnung war und ich noch eine sage und schreibe 28 Jahre uralte ständig defekte Gastherme im Bad habe und dementsprechend auch nicht mehr auf den neusten Stand.
Sobald ich die Gastherme anschalte (muss bei Heizung und Warmwasser Manuell eingeschaltet werden) fängt das Ding an total laut zu werden und produziert natürlich "Abgase"(verbraucht Sauerstoff). Um zu verhindern das ich diese "Abgase" in der ganzen Wohnung einatme und meiner Gesundheit schädige (Lungenschädigung) habe ich die Türschlitze im Badezimmer teils zugemacht, lasse aber dann natürlich immer das Fenster auf ! Das bedeutet aber auch, beim duschen kein warmes Bad ! :sad:

1. Jetzt schreibt mir mein Vermieter eine Mahnung das ich das nicht dürfe (die Türschlitze zu machen), Er angeblich ein Bußgeld der Stadt erhalten hätte und er sich jetzt das Recht nehmen würde unangekündigte Wohnungskontrollen zu vollziehen gff. sogar mit dem Gerichtsvollzieher und der Polizei. Es sei angeblich schon mal vorgekommen und sollte es nochmal vorkommen will er mich kündigen.

2. Zudem behauptet mein Vermieter daß es damals noch einen Fall von nicht bezahlten Nebenkosten gab ,welche aber zu Unrecht gefordert wurden !
Worauf der Vermieter mir damals und nun wieder, zu einer einvernehmlichen Beendigung des Mitverhältnisses riet bzw droht.

3. Außerdem ist seitdem Einzug ein Fenster im Mauerwerk neben dem Fensterrahmen undicht und der Vermieter kümmert sich absolut nicht darum. Es sei ja dicht und ich würde mir nur was einbilden, ist dann immer die Antwort. (Wärmebildkamera?)
Leider habe ich lange deswegen nachgegeben und mich noch nicht ernsthaft darum gekümmert .


Meine Frage nun, darf mein Vermieter das alles ? Kann er mich wegen sowas kündigen ?
Es wird doch immer gesagt das der Mieter viel mehr Rechte hat wie der Vermieter. Was also darf mein Vermieter wirklich?

Über eine schnell Antwort würde ich mich sehr freuen :)

LG Kara66 :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
Jetzt schreibt mir mein Vermieter eine Mahnung das ich das nicht dürfe (die Türschlitze zu machen)

Das ist vermutlich korrekt. Hier mal ein Wikipedia-Artikel dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrennungsluftverbund. Ich bin mir auch nicht ganz im Klaren, worum es dir geht. Durch diese Schlitze soll Sauerstoff zur Therme gelangen. Die Abgase sollten im Schornstein verschwinden und das hat der Schornsteinfeger auch überprüft. Dieses Abdichten ist eher kontraproduktiv.

Zitat:
er sich jetzt das Recht nehmen würde unangekündigte Wohnungskontrollen zu vollziehen gff. sogar mit dem Gerichtsvollzieher und der Polizei.

Das Recht auf unangekündigte Wohnungskontrollen kann er sich zumindest nicht nehmen. Wenn er wirklich mit einem wirksamen Gerichtsbeschluss und einem Gerichtsvollzieher kommt, musst du ihn reinlassen. Unangekündigt wird das aber glaube ich nicht möglich sein.

Zitat:
Zudem behauptet mein Vermieter daß es damals noch einen Fall von nicht bezahlten Nebenkosten gab ,welche aber zu Unrecht gefordert wurden !

Was soll uns das jetzt sagen? Wie sollen wir wissen, ob die zu Unrecht gefordert wurden oder nicht und ob die möglichen Forderungen des Vermieters verjährt sind. Behaupten kann er auf jeden Fall viel, stimmen muss das nicht.

Zitat:
Worauf der Vermieter mir damals und nun wieder, zu einer einvernehmlichen Beendigung des Mitverhältnisses riet bzw droht.

Raten kann er, aber womit droht er? Aus der bisherigen Schilderung ergibt sich nur dann ein Kündigungsgrund, wenn du weiter die Lüftugnsschlitze verschließt. Das könnte in der Tat nach Abmahnung eine Kündigung nach sich ziehen.

Zitat:
Außerdem ist seitdem Einzug ein Fenster im Mauerwerk neben dem Fensterrahmen undicht und der Vermieter kümmert sich absolut nicht darum. Es sei ja dicht und ich würde mir nur was einbilden, ist dann immer die Antwort. (Wärmebildkamera?)
Leider habe ich lange deswegen nachgegeben und mich noch nicht ernsthaft darum gekümmert .

Wenn es seit dem Einzug undicht ist, ist das vermutlich der vertragsgemäße Zustand. Du hast kein Recht auf eine Verbesserung dieses Zustandes, sofern dadurch keine gesundheitlichen Schäden zu befürchten sind. Wenn sich dort gesundheitsgefährlicher Schimmel bilden würde, sähe es anders aus.



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