Gastherme - Wartungskosten - höherer Verbrauch

13. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
mib0711
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gastherme - Wartungskosten - höherer Verbrauch

Hallo zusammen!

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen denn im habe im Internet leider nichts passendes gefunden.

Wir haben in unserer Wohnung eine Gastherme die für Heizung und Warmwasserversorgung zuständig ist. Wir wohnen mittlerweile 3 Jahre in dieser Wohnung. Gas- und Stromverbrauch rechnen wir in From 2. Monatiger Pauschalvorauszahlungen direkt mit unserem Energieversorger SWWB ab. Da liegt auch schon unser 1. Problem. Jedes Jahr steigt der Verbrauch drastisch an. Im 1. Jahr hatten wir uns zwar über eine nachzahlung von 400 € geärgert aber nichts weiter unternommen. Jedoch haben wir peinlichgenau auf den Energieverbrauch geachtet z.B. Heizung beim verlassen auf 15 C heruntergefahren. ALLE Elektrogeräte aus der Steckdose gezogen wenn sie nicht mehr gebraucht wurden!!! Im 2. Jahr kam wieder eine Nachzahlung die wir wiederwillig bezahlen mussten da nicht festzustellen war weshalb der Verbrauch so enorm sei ( Jedoch konnten feststellen das !!nur!! der Gasverbrauch angestiegen ist und nicht der Stromverbrauch). Die 2. Monatige Pauschalvorauszahlung lag im 2. Jahr bereits bei 256 € ! Jetzt bekamen wir wieder eine Nachzahlung in Höhe von 300 € und einer Pauschalerhöhung auf 280 € ( jede 2. Monate ).
Nun haben wir die Vermieterin angesprochen worauf Sie eine Firma im Auftrag und in unserem Namen ( ohne das wir das wußten ) beautragt hatte die Gastherme zu warten. Dieser jedenfalls stellte fest das drei Jahre lang kein Wasser nachgefüllt wurde und dies höchstwahrscheinlich zu diesem Energieverbrauch führte. Er teilte uns auch mit dieses Gerät sei jedes Jahr zu warten. Kosten für die jetztige Wartung belaufen sich auf stolze 187,56 €!

Nun stellt sich die Frage:
- Wer ist zuständig für die Wartung? bzw. hätte uns der vermieter auf die Wartung hinweisen sollen und im Mietvertrag aufführen müssen? Im Mietvertrag ist nur die Überlassung aufgeführt. Aber auch keinen Hinweis bzw. keine Aufforderung seitens des Vermieters zur Wartung. Einmal im Jahr kommt zwar der Schornsteinfeger um irgenwas zu kontrollieren, mehr aber auch nicht. Wir sind davon ausgegangen das er das Gerät auch wartet. ( Die Kosten in Höhe von ca. 30 € tragen auch jedesmal wir )

- Nun wie gesagt die Wartung haben wir bezahlt. Nun ist es aber doch so das der Vermieter verpflichetet ist "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen." (BGB § 535 Absatz 1 ). Hätten wir also wirklich die Wartung zahlen müssen???

- Kann man den überhöhten Energieverbrauch dem vermieter in Rechnung stellen bzw. auf Schadenersatz bestehen? ...was auf Grund der Beweispflicht denkbar schwer werden könnte.


Wir bedanken uns im voraus für eure Antworten.

Michael + Katja

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

In der Wohnung meiner Großeltern war auch so eine Therme. Für Reparatur usw. war der Vermieter zuständig, die jährliche Wartung hatten jedoch meine Großeltern zu zahlen.

-----------------
"hjoedicke"

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#2
 Von 
DEA
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo

wirklich weiter helfen kann ich dir leider nicht.
wir haben auch solche Therme, und wir brauchen für die Wartung nicht bezahlen. zu uns kommt einmal im jahr eine firma, die alles abbaut, reinigt und so, und der schornsteinfeger.
bin aber eben mal in die küche gerannt und hab gesehen, das wir auch nur noch 0,5 bar wasser drauf haben, normal ist wohl zwischen 1 und 3.
mich würde mal interessieren, was du nun gemacht hast.
ich hätte auf jedenfall mal der vermieter angesprochen.

DEA

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Also,

für die Wartung ist prinzipiell der Vermieter zuständig, wenn die Gastherme zur Wohnung gehört, d.h. mitvermietet wurde. Allerdings muss ich mich schon etwas wundern, dass ihr nicht wisst, dass die Therme regelmäßig gewartet werden muss. Das hat bei uns früher, als wir auch noch so was hatten, der Schornsteinfeger gemacht. Wasser nachfüllen haben wir selbst gemacht, dafür gab es extra ein Schlauchstück, das dann an den Zulauf der Therme einerseits und den Wasserhahn andererseits angeschlossen wurde. Genauso, wie man halt auch ab und zu einen Heizkessel nachfüllen muss. Schau doch mal in eurer letzten Nebenkostenabrechnung nach, ob Schornsteinfegerkosten abgerechnet wurden.

Gruß karamel

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Der Schornsteinfeger führt doch keine Wartung durch. Da unterliegst Du einem großen Irrtum.

Der Schornsteinfeger führt nur eine sicherheitstechnische und abgastechnische Untersuchung durch. Die Wartung kommt noch einmal obendrauf.

Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag so vereinbart worden ist.

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Aha. Und ich dachte immer, das sei die Wartung. Aber dennoch muss doch der Vermieter die Wartung "organisieren" (und sei es nur, dass er diese Pflicht an die Mieter weiter gibt), selbst wenn er die Kosten umlegt?

Nichtsdestotrotz hat unser Schornsteinfeger uns damals darauf aufmerksam gemacht, dass Wasser nachgefüllt werden muss und uns gezeigt, wie es geht. War wohl ein besonders nettes Exemplar :) .

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Die Wartungskosten gehören zu Betriebskosten un sind hier geregelt: http://www.wowi.de/info/gesetze/IIbv/IIbv27Anlage3.htm
Es muss nicht besonders zu vereinbaren sein, es reicht auif gesetzliche Bestimmungen im Mietvertrag hinzuweisen.
Schaut ihre Abrechnungen genauesten an, die Kosten erhöhung ist sicherlich nicht auf den Mehrverbrauch zurückzuführen sondern wie in medien laut diskutiert auf Preiserhöhungen des Öl und Gas, wobei bei Gasrechnungen wohl die Preiserhöhungen ungerechterweise wären. Wendet euch an Mieterschutzbund, dieser Fall wird gerade in ganz Deutschland laut diskutiert, ihr seid nicht die einzigen betroffene.
Viel Glück
Mina

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)


Der Vermieter hat dafür zu sorgen, daß die Wohnung über funktionsfähige Boiler verfügt. Aber, die Kosten für Wartung solcher Thermen und Boiler trägt der Mieter.

Mich würde mal interessiern wer die Kosten tragen muß, wenn eine Therme/Boiler kaputt geht und/oder WEIL keine regelmäßige Wartung durchgeführt wurde? Wer muß Reparaturkosten tragen wenn ein solches Gerät durch falsche Handhabung durch den Mieter kaputt geht?
Wer weiß darüber Bescheid?

Olga

-----------------
"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Die Kleinreparaturen dürfen auf den Mieter umgelegt werden bis 150 € glaub ich, aber Boiler ist Sache des Vermieters: stichwort Instandhaltung. Die Geräte werden steuerlich meist innerhalb 5 Jahren abgesetzt und gehören regelmäßig erneuert spätestens beim "kaputt". Es sei den Mieter macht es absichtlich oder vorsätzlich kaputt, dann Schadensersatz muss Mieter aufbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, Kleinreparaturen dürfen bis zu einem bestimmten Betrag NUR DANN auf den Mieter abgewälzt werden, wenn es vertraglich vereinbart ist.
Gasheizthermen müssen nicht regelmäßig erneuert werden, sie sind auch zu reparieren.
Alle Reparaturkosten trägt der Vermieter, die Wartungskosten und Schornsteinfegergebühren der Mieter.
Sollte es durch eine unterlassene Wartung zu einem Defekt kommen, ist der Mieter verantwortlich.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.06.2010 23:29:00
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 49x hilfreich)

guten tag ... eine frage zum gleichen thema ... wenn ich nun als mieter die wartung zahlen muss, darf der vermieter dann vorschreiben wer diese wartung durchführt? hier in dem haus ist es so, dass seit etlichen jahren immer die gleiche firma für alle sanitären angelegenheiten zuständig ist und somit auch die wartungen durchführt. muss ich die dann auch die wartung durchführen lassen oder kann ich eigenständig eine andere firma damit beauftragen? hat diesbezüglich jemand erfahrung?

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:
Das ist aber nicht der richtige Weg!


Diese Info wird für karamel nach annähernd vier Jahren nicht mehr sonderlich nützlich sein, wie ich fürchte.

quote:
Also tragen Sie auch die Wasserkosten für das Auffüllen der Heizung! Diese Aufwendungen sollte aber der Vermieter übernehmen!


Bei den Unmengen von Wasser, die man zum Auffüllen einer Gastherme benötigt, würde das den Vermieter aber ganz sicher endgültig ruinieren. :grins:

1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
@Michael + Katja (die ursprünglichen Fragesteller ):

@hfrmobile
Dir ist schon klar, das der Beitrag hier 2 Jahre alt ist???

-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


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