Gastherme defekt Mietwohnung . Vermieterin verlangt Übernahme der Rechnung

14. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
hamburger134
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)
Gastherme defekt Mietwohnung . Vermieterin verlangt Übernahme der Rechnung

Theoretisches Problem:

Mietwohnung mit Gasetagenheizung


die Anlage ist mehrmals im Jahr betriebsunfähig. Entweder wegen zu geringem Wasserdruck (muss regelmässig 3-5 pro Jahr aufgefüllt werden) oder auch wg. div anderer Mängel immer wieder als defekt zu bezeichnen. Dh. sie erzeugt keine Heizwärme/Warmwasser.

Vermieterin(VM) und Hausverwaltung(HV) sind seit Jahren die Mängel bekannt, diese werden zwar oberflächlich abgestellt, aber treten nach Wochen/Monaten immer wieder auf.

Beim vorvorletzten Ausfall Ende Januar war weder HV und VM erreichbar, somit wurde die Firma beauftragt, die einen Wartungsvertrag mit der VM/HV und immer die Anlage wieder instandgesetzt hat, damit die Zeitspanne der unbeheizten Wohnung nur ca. 36 std beträgt.

Da dieser Auftrag wie die VM verlangt nicht über die HV erfolgte sondern direkt an die Firma ging verlangt diese nun die Übernahme der Rechnung von ca 190,- obwohl gleiches Vorgehen in der Vergangenheit nie thematisiert wurde und kein Problem darstellte.

Welches Vorgehen wäre sinnvoll. Zahlung leisten? Zahlung ablehnen?

Danke für theoretische Ideen.







-- Editiert von hamburger134 am 14.06.2020 10:57

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zur Sicherheit die Nachfrage: Verlangt die Firma das Geld vom Mieter oder hat die Firma das Geld vom Vermieter erhalten und dieser wiederum will jetzt das Geld vom Mieter?

So oder so dürfte am Ende meiner Meinung nach der Vermieter bezahlen müssen. § 536a (2) 2. BGB berechtigt den Mieter zur sogenannten Selbstvorname, wenn "die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.". Das ist bei einem Heizungsausfall Ende Januar der Fall.

Günstig wäre es jedoch, wenn die Kontaktversuche bes Vermieters bzw. der Hausverwaltung beweisbar wären. Wie wurde denn versucht, Kontakt aufzunehmen?

Nachweisbare Kontaktversuche z.B. über Einschreiben wird man meiner Meinung nach bei einem Heizungsausfall im Winter nicht erwarten dürfen. Sowas muss schnell gehen. Von daher gehe ich auch nicht davon aus, dass die Frage des Kontaktversuches zentrale Relevanz hat. Zumal ja offensichtlich auch die Firma informiert wurde, die der Hausverwalter eh immer beauftragt. Dennoch wäre es sinnvoll, wenn man den Kontaktversuch beweisen könnte.

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#2
 Von 
hamburger134
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Einschätzung, sehe ich im Grunde ähnlich, denn mW. ist die Heizung grundsätzlich betriebsfähig zu halten und da VMin und HV die diversen Fehlfunktionen seit Jahren bekannt sind, hat man dennoch keine grundsätzlichen Reparaturen durchgeführt, sondern immer nur aufgefüllt und gewartet. Hätte man korrekte Reparaturen durchgeführt würde die Anlage sicherlich einwandfrei funktionieren. Die Anlage muss aber manchmal alle 3-4 Wochen aufgefüllt werden. Normal ist eher alle 1-2 Jahre.

Die Firma verlangt dies vom Mieter da diese die Meinung vertritt, weil nicht Vermieterin/HV den Auftrag erteilt hat, sondern der Mieter. " On Ton, wer bestellt, bezahlt" ( wobei zuvor das auch kein Problem darstellte.)
Vermieterin will Kosten nicht übernehmen weil Sie den Auftrag nicht erteilt hat. Man dreht sich also im Kreis.

Was wäre Sinnvoller Rechung ablehnen und an VMin/HV verweisen oder Rechnung begleichen und von der Miete abziehen wenn HV VMin nicht übernehmen wollen?


-- Editiert von hamburger134 am 14.06.2020 20:20

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von hamburger134):
Normal ist eher alle 1-2 Jahre.
Die Firma verlangt dies vom Mieter da diese die Meinung vertritt, weil nicht Vermieterin/HV den Auftrag erteilt hat, sondern der Mieter.


Damit hat die Firma schon mal recht. vorher war das wohl ein entgegenkommen.
Der Mieter muss sich dann das Geld vom Vermieter zurückholen.....

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von hamburger134):
Die Firma verlangt dies vom Mieter da diese die Meinung vertritt, weil nicht Vermieterin/HV den Auftrag erteilt hat, sondern der Mieter. " On Ton, wer bestellt, bezahlt"
Das ist korrekt. Sofern der Vermieter nicht explizit den Mieter aufgefordert hat, sich an die Firma zu wenden, ist der Mieter der Firma gegenüber zur Zahlung verpflichtet.

Zitat (von hamburger134):
Vermieterin will Kosten nicht übernehmen weil Sie den Auftrag nicht erteilt hat.
Das ist wahrscheinlich nicht korrekt. Die Begründung wurde bereits genannt. Der Mieter kann die Begleichung der Rechnung vom Vermieter (nicht der Hausverwaltung) ersetzt verlangen. Dies sollte er am besten schriftlich, nachweisbar und mit Fristsetzung tun. Gleichzeitig kann er ankündigen, dass er den entsprechenden Anteil der Miete einbehalten wird, wenn der Vermieter nicht innerhalb der Frist die Kosten übernimmt.

Aber Achtung: Der Mieter muss beweisen, dass die Kosten auch in der Höhe notwendig waren. Keiner kann hier im Forum beurteilen, was genau gemacht wurde und was kaputt war. Daher dieser Disclaimer.

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#5
 Von 
hamburger134
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

Aber Achtung: Der Mieter muss beweisen, dass die Kosten auch in der Höhe notwendig waren. Keiner kann hier im Forum beurteilen, was genau gemacht wurde und was kaputt war. Daher dieser Disclaimer.



Ok. Wie könnte eine gute Beweisführung hier aussehen?

Im o.g. Fall war die Anlage nur mal wieder unter den Mindestdruck gefallen und somit schaltet sich die GEH nicht mehr ein. Einfach gesagt hätte Wasser auffüllen gereicht. Dauert max. 5Min. Der Monteur hat aber 1 Std. an der GEH verbracht und diverse "Untersuchungen und Messungen und und und gemacht. Der eigentliche Auftrag lautete: GEH wieder in Betrieb setzen. Keine Messungen, Wartungen, Entlüftungen etc.
Daher ist die Rechnung von 190,- auch vollkommen überzogen m. M. n., denn der Fehler wurde nicht behoben und die Anlage war ca. 3 Wochen später wieder leer und betriebsunfähig.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Tja, genau das ist der Grund, warum ich die Selbstvorname des Mieters so gut wie nie empfehle.

Du hast jetzt das klassische Problem, dass du erstmal der Firma gegenüber klären musst, was du beauftragt hast und warum die Kosten dafür dann knapp 200 Euro sind. Wobei ich 200 Euro für einen Handwerker, der offenbar mehr oder minder im Notdienst eine Heizung zügig in Gang setzt, jetzt gar nicht mal so dramatisch finde. Das der Handwerker nach dem Auffüllen prüft, ob danach erstmal alles passt, finde ich sinnvoll und berechtigt.

Wenn die Kosten mit der Firma von deren Seite klar sind, bleiben dir zwei Varianten. Zahlen oder nicht. Die zweite Variante führt dann vermutlich zu einem Mahnbescheid und dann im Zweifel zu einem Gerichtsverfahren. Ich bezweifle, dass deine Chancen da wirklich hoch stehen würden. Daher würde ich zahlen empfehlen.

Gegenüber dem Vermieter musst du dann argumentieren, dass du lediglich beauftragt hast, die Heizung wieder funktionstüchtig zu machen und dass das die Kosten dafür sind. Dann hat wiederum der Vermieter die Wahl zu zahlen oder nicht. Im Prinzip das gleiche Spiel wie bei dir und der Firma. Wobei du zumindest die Chance hast, nach ausreichender Vorankündigung die Kosten mit der Miete zu verrechnen.

PS: Solltest du irgendwann schonmal bei diesem Vermieter Probleme mit einem Mietrückstand gehabt haben, dann rate ich von einer Verrechnung mit der Miete ohne anwaltliche Beratung strikt ab. Dann wäre nämlich die Gefahr einer Kündigung zu groß.

-- Editiert von cauchy am 15.06.2020 16:35

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