Hallo,
Ich bewohne eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. An jedem meiner Heizkörper ist ein Heizkostenverteiler angebracht der immer Anfang des Jahres abgelesen wird (Abrechnungszeitraum 1.1 -31.12)
Da ab dem 1.10 die Gasumlage in Kraft tritt, habe ich mich gefragt was mit dem Verbrauch vom Anfang des Jahres ist und habe den Hersteller gefragt ob die Geräte so intelligent sind und aufzeichnen WANN der Verbrauch stattgefunden hat, da ich ja ansonsten bei der nächsten Abrechnung die Gasumlage auch für den Verbrauch vom Anfang des Jahres 2022(Januar-März) zahlen muss.
Laut Hersteller ist eine Monatsgenaue Dokumentation nicht möglich.
Hier ein Auszug aus der Mail: "Da die Gasumlage ein Teil der Gesamtgasrechnung sein wird, wird diese, wie in allen Vorjahren auch, für den gesamten Abrechnungszeitraum angesetzt. Es findet also auch künftig keine Verteilung anhand des monatlichen Verbrauchs statt.
Gemäß ständiger Rechtsprechung ist dies zumutbar, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich hierdurch möglicherweise bei den Energiekosten ein Mischpreis für eine komplette Abrechnung ergibt."
Wenn ich das richtig verstehe, soll ich auf den Verbrauch, den ich im Jan-März 2022 hatte ebenfalls die Gasumlage zahlen. Ist das rechtens?
Viele Grüße
Gasumlage auf den Verbrauch von Anfang des Jahres 2022
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatWenn ich das richtig verstehe, soll ich auf den Verbrauch, den ich im Jan-März 2022 hatte ebenfalls die Gasumlage zahlen. :
Nein, das hast Du falsch verstanden.
Da jahresgesamtkosten für den Gasverbrauch werden nach dem Jahreswerten der Zähler auf die Mieter verteilt.
Aber wie können die das denn nachvollziehen wenn die meine Zählerstände an den Heizkörpern von 2.1- 30.9 2022 nicht kennen? Am 31.12 wird ja nur die Summe abgelesen und nich wann ich wieviele Einheiten verbraucht habe.
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ZitatAm 31.12 wird ja nur die Summe abgelesen und nich wann ich wieviele Einheiten verbraucht habe. :
Das ist zwar richtig, aber das führt doch nicht dazu, dass Du für den Verbrauch vom 01.01.-30.09. die Gasumlage bezahlen musst. Das führt allenfalls dazu, dass der Verbrauch auf den Du die Gasumlage zahlen musst nicht präzise ermittelt wird und vom echten Verbrauch des 4. Quartals um ein paar Prozent abweicht.
ZitatWenn ich das richtig verstehe, soll ich auf den Verbrauch, den ich im Jan-März 2022 hatte ebenfalls die Gasumlage zahlen. Ist das rechtens? :
Nach bisheriger Rechtsprechung ist bei bei den Energiekosten ein Mischpreis durchaus rechtens
Zitataber das führt doch nicht dazu, dass Du für den Verbrauch vom 01.01.-30.09. die Gasumlage bezahlen musst. :
Wenn die Gasumlage tatsächlich auf die Gesamtgasrechnung angesetzt würde, dann schon.
ZitatWenn die Gasumlage tatsächlich auf die Gesamtgasrechnung angesetzt würde, dann schon. :
Wird sie aber nicht. Der Gasversorger wird schon in der Lage sein, eine korrekte Rechnung zu schreiben.
ZitatDer Gasversorger wird schon in der Lage sein, eine korrekte Rechnung zu schreiben. :
Kann er doch gar nicht, solange er nicht weis, wann wieviel Gas verbraucht wurde...
Er kann höchstens
Hallo,
es ist doch nicht nötig bei dem einzelnen Mietern eine Zwischenablesung zu machen.
Sicher wird es von Versorger eine Ablesung am Hauptzähler zum 30.9. geben. Auf den Verbrauch danach wird die Umlage angewendet. Die Gesamtkosten des Jahres werden dann gemäß Zählern aufgeteilt. Die Umlage wird also nicht auf das gesamte Gas berechnet.
Vereinfacht:
10 Mieter, jeder verbraucht 1 Einheit/ Monat. Verbrauch Januar-September: 90 Einheiten. Verbrauch Oktober-Dezember: 30 Einheiten. Auf dieser wird die Umlage angerechnet. Für jeden Mieter sind das dann: 30:10=3 Einheiten mit Umlage, 90:10=9 Einheiten ohne Umlage. Das braucht dann nicht für jeden einzelnen Mieter aufgeschlüsselt werden, da er ja nur auf 3 von seinen 12 verbrauchen Einheiten die Umlage zahlt.
Bei normalen Preisanpassungen des Versorgers wird auch keine Zwischenablesung bei den Mietern gemacht.
ZitatKann er doch gar nicht, solange er nicht weis, wann wieviel Gas verbraucht wurde... :
Er kann höchstens schätzen.
Eine Abrechnung auf Basis einer Schätzung ist natürlich eine korrekte Abrechnung.
ZitatSicher wird es von Versorger eine Ablesung am Hauptzähler zum 30.9. geben. :
Sicher wird es diese Ablesung nicht geben.
ZitatEine Abrechnung auf Basis einer Schätzung ist natürlich eine korrekte Abrechnung :
Ein rechtlich zulässiger Notbehelf ist bei mir nicht wirklich korrekt. Das wäre es nur mit Zwischenablesung.
Aber die wird man mangels Rechtsansprucj nicht durchsetzen können.
ZitatSicher wird es von Versorger eine Ablesung am Hauptzähler zum 30.9. geben. :
Den Optimismus teile ich nicht.
ZitatEin rechtlich zulässiger Notbehelf ist bei mir nicht wirklich korrekt. :
Du verwechselst hier "präzise" mit "korrekt." Korrekt ist eine Abrechnung dann, wenn sie auf einer rechtlich zulässigen Grundlage erfolgt.
Eine Rechnung, die nicht korrekt ist, enthält Fehler. Bei einem Fehler hätte der Kunde einen Berichtigungsanspruch. Aber nicht jede Abweichung ist ein Fehler.
Präzise wäre die Abrechnung übrigens nur dann, wenn die Ablesung am 01.10. exakt um 0:00 Uhr erfolgt.
ZitatDen Optimismus teile ich nicht. :
Natürlich wird der Versorger nicht die Ablesung von sich aus machen. Aber der Gaskunde sollte den Zählerstand an seinen Lieferanten melden, um die für ihn sicher ungünstigere Schätzung zu vermeiden. (In dem Fall sollte man also den Vermieter dazu ermutigen)
Das wird vermutlich so sein. Evtl. hier mal nachlesen?ZitatAm 31.12 wird ja nur die Summe abgelesen und nich wann ich wieviele Einheiten verbraucht habe. :
https://www.finanztip.de/blog/10-fragen-und-antworten-zur-gasumlage-und-steuersenkung/
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/gasumlage-preisspruenge-und-hilfsmoeglichkeiten-faq-zur-gaskrise-76138
Zitatum die für ihn sicher ungünstigere Schätzung zu vermeiden. :
Warum sollte die Schätzung für ihn sicher ungünstig sein? Es kann auch sein, dass sie für ihn günstig ist.
Bereichern darf sich der Gasversorger durch die Schätzung nicht, so dass es für manche Verbraucher günstiger und für andere ungünstiger ist.
ZitatWarum sollte die Schätzung für ihn sicher ungünstig sein? :
Bisher machen alle Schätzungen seitens der Versorger die ich gesehen habe 10-30% über den bekannten Verbrauchen des vorherigen, gemessenen Zeitraums, ohne dass sich irgendwelche Randbedingungen geändert hatten.
Natürlich wollen die Versorger möglichst wenig kWh mit Umlage berechnen und werden daher großzügig zu Gunsten ihrer Kunden schätzen.
ZitatBisher machen alle Schätzungen seitens der Versorger die ich gesehen habe 10-30% über den bekannten Verbrauchen des vorherigen, gemessenen Zeitraums, ohne dass sich irgendwelche Randbedingungen geändert hatten. :
Darum geht es hier aber nicht und die Erfahrung habe ich bislang auch nicht gemacht.
Vielmehr ist die Aufteilung des tatsächlichen Verbrauchs auf den Zeitraum vor und nach dem 01.10. erforderlich.
Aber selbst wenn wegen fehlender Jahresablesung der Gasversorger den Verbrauch um 10% zu hoch schätzt, dann ist das keineswegs nachteilig. Im Folgejahr kann er dann nur die Differenz zum Schätzwert abrechnen und wenn sich die Preise dann erhöht haben, dann hat der Verbraucher Geld gespart.
ZitatBereichern darf sich der Gasversorger durch die Schätzung nicht, :
Ja, und es gibt auch kein Tankstellenkartell ...
ZitatNatürlich wollen die Versorger möglichst wenig kWh mit Umlage berechnen und werden daher großzügig zu Gunsten ihrer Kunden schätzen. :
War das jetzt Ironie oder glaubt man das tatsächlich?
Vorab: bei der Abrechnung von Gas von absoluter Präzision zu schwafeln ist schon Mal in sich Wunschdenken. Da Gas in Volumen gemessen, aber der Energiegehalt abgerechnet wird ist keine Messung 100000%ig Präzise.
Das Verfahren, welches üblicherweise zur Anwendung kommt wenn man eine Verbrauchssumme auf einzelne historische Tage verteilen will ist ein Split nach sogenannten Gradtageszahlen.
Dabei wird der Summenverbrauch anhand der tatsächlichen, regionalen Temperaturen aufgeteilt.
Statistisch ist das Verfahren ziemlich gut und verbleibende Unschärfen stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten einer Zwischenablesung, die sie übrigens jederzeit gegen Entgelt beauftragen können.
Nachtrag: schauen sie sich doch Mal die Rechnung von 2020 an. Da gab es den Split schonmal wegen der MwSt....
-- Editiert von User am 6. September 2022 21:05
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