Gaszentralspeicher & Mietmängel !?

29. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)
Gaszentralspeicher & Mietmängel !?

Mieter bewohnt eine kleine Wohnung mit Gaszentralspeichers im Bad, womit Mieter sein GESAMTES warmes Wasser bezieht.
Mieter wurde bei Einzug von Vermieter mitgeteilt, dass Waschmaschine im Bad unterhalb der Gaszentralspeichers die Waschmaschine abgestellt werden kann. Bei Anlieferung durch Fachbetrieb sagte der Klemptner, dass dort nicht eine Waschmaschine stehen darf, da es EIN zuführendes Rohr nur gibt. Das sei sehr gefährlich. Vermieter weigert sich ein alternativ-Platz für die Waschmaschine bereit zu stellen. Des weiteren ist dieses zuführende Rohr STARK korrodiert/ROST/.
Fragen:
1. Kann der Mieter dem Vermieter einen Waschmaschinenplatz zwingen?
2. Haftet der Mieter bei schon altem korrodiertem Rohr (=> GAS !)?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Diese Rohr ist die Zufuhrleitung des Gases zur Heizung ?
Das ist so oder so Vermietersache.....

Ich verstehe jatzt nicht, warum wegen einem Rohr da keine Waschmaschine stehen darf ?

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von Michael32 am 29.10.2016 15:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ed4
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 47x hilfreich)

DANKE für Ihre Antwort!

Nach Auskunft des Technikers, der die Waschmaschine anschließen sollte, sagte, dass an dem vorgesehenen Platz KEINE Waschmaschine angeschlossen werden darf.
Sollte es zu einem "Rückfluss" des Wassers kommen, kann es unter Umständen die Gasheizung erheblich beschädigen und birgt einige Sicherheitsrisiken. Dies hätte der Techniker auch schon mal erlebt. Seitdem sei er sehr vorsichtig!
Von daher bleibt die Frage am Anfang......

-- Editiert von ed4 am 27.11.2016 12:42

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)


Zitat (von ed4):
Seitdem sei er sehr vorsichtig!



Diese Aussage stellt keine technische oder rechtliche Grundlage dar, auf Grund derer man
einen Vermieter zu irgendwas zwingen kann.

Hier weiß ja noch nichtmal einer um was für ein Rohr es sich handelt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Mach ein Foto von dem Platz für die WaMa, damit wir uns ein Bild machen können. Da hier im Forum nur einer eine Glaskugel hat mit der eine Betrachtung aus der Ferne möglich ist, ist ein Foto, das du dann hier hochlädst, die einzige Möglichkeit, um "Licht ins Dunkle" zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Sollte es zu einem "Rückfluss" des Wassers kommen, kann es unter Umständen die Gasheizung erheblich beschädigen

Wenn die Heizung über der WaMa steht müsste bei einen Wasserrückfluß das Wasser in dem Raum schon deutlich über 1m stehen um die Heizung zu beschädigen ... und dann hat der Mieter ganz andere Probleme als die Gasheizung ...



Zitat (von ed4):
1. Kann der Mieter dem Vermieter einen Waschmaschinenplatz zwingen?

Wurde denn vertraglich ein Stellpaltz für eine WaMa zugesichert?



Zitat (von ed4):
2. Haftet der Mieter bei schon altem korrodiertem Rohr (=> GAS !)?

Nein.
Aber es sieht so aus, als sei hier die "Gashausschau" nicht oder nicht sorgfältig durchgeführt worden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Bei Anlieferung durch Fachbetrieb sagte der Klemptner, dass dort nicht eine Waschmaschine stehen darf, da es EIN zuführendes Rohr nur gibt.

Was soll dieses heißen.
Gibt es in dem Bad einen freien Wasseranschluss für die WM ?
Gibt es einen Ablauf ?
Wofür fehlt ein weiteres "Rohr"?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mir erschließt sich die Problematik des aufstellenden Technikers nicht wirklich. Ich sehe es wie HvS ... und wenn das Wasser dann gut 1 m in der Wohnung steht, dürfte die Therme Ihr kleinstes Problem sein ;)

Ich denke, sie wollten den Wasseranschluss der WaMa mit dem der Therme verbinden. Evtl. besteht ja die Möglichkeit, das Wasser vom Waschbecken zu beziehen? Btw .... wo befindet sich der Abfluss für das WaMaAbwasser?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Ich schätze, dem Techniker geht es hier eher um das Trinkwasser.




DIN 1988-100 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte und in der DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen. Neben dem Einbau des Rückflussverhinderers nach der Wasserzähleranlage müssen die Zapfstellen und Geräte (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler), von denen eine Beeinträchtigung oder Gefährdung für das Trinkwasser ausgehen kann, durch Einzelsicherung pro Entnahmestelle/Gerät oder über Sammelsicherung für mehrere Entnahmestellen/Geräte abgesichert werden.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von ed4):
Nach Auskunft des Technikers, der die Waschmaschine anschließen sollte, sagte, dass an dem vorgesehenen Platz KEINE Waschmaschine angeschlossen werden darf.

Das klingt so, als ob der Techniker nun Aufstellung+Anschluss der Waschmaschine tatsächlich verweigert hat.
Wenn das der Fall ist, dann muss er eben auch Farbe bekennen > d.h. schriftliche seine Verweigerung erklären und die technischen Gründe dafür sowie die erforderlichen Abhilfemaßnahmen aufführen.

Diesen Schrieb fügt der Mieter dann wieder der Mängelanzeige/Mängelbeseitigungsaufforderung an seinen Vermieter bei und bittet um Abhilfe und Beseitigung der technischen Mängel am Waschmaschinenanschluss in der Wohnung bis .... (Frist ca 14 Tage). Sinnvoll ist es bis zur Mängelbeseitigung die Miete nur unter Vorbehalt zu zahlen - z.B. Muster
http://www.bmgev.de/mietrecht/musterbriefe/detailansicht/article/maengel-maengelanzeige.html

Das wäre nicht der erste Handwerker, der sich nur gerne mal wichtig machen möchte. Falls der Klempner nur übervorsichtig ist und der Mieter dem Vermieter deswegen einen Mangel anzeigt, der gar nicht vorhanden ist, dann wird nur das Mietverhältnis unnötig gestört - und für evtl. dem Vermieter dadurch entstehende Kosten müsste der Mieter ggf. auch noch einstehen. So könnte man dem Klempner auch erklären, warum man seine Aussage gerne schriftlich hätte ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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