Geänderte Nebenkostenabrechnung / 2. Person abger.

7. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
job_jk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geänderte Nebenkostenabrechnung / 2. Person abger.

Hallo Zusammen,
ich habe mit der Post vom 14.10.2008 meine Nebenkostenabrechnung für 2008 erhalten. Ich bin alleine in der Wohnung gemeldet und die Abrechnung war auch nach meiner Einschätzung O.K. und sollte bis zum 07.11.2008 überwiesen werden. Die Überweisung ist fristgerecht am 05.11.2008 bei mir raus gegangen - also erledigt!
Nun habe ich mit Post vom 06.11.2008 eine "geänderte Nebenkostenabrechnung" im Briefkasten gehabt ohne jegliches Anschreiben, die nun doppelt so hoch war wie zuvor. Nach genauer Betrachtung wurde dort eine 2. Person mit abgerechnet. Die Zahlung soll hier bis zum 22.11.2008 erfolgen.
Hier ist wohl mein Freund gemeint, der abends "von MO-DO" zu mir kommt, nachdem er zu Hause war und bereits geduscht ist und sich umgezogen hat. In meiner Wohnung sind außer 2 paar Socken, 1 T-Shirt und 1 Pullover nichts von Ihm. Er hat eine eigene Wohnung in der er Gemeldet ist und die auch kompl. eingerichtet ist. Am Wochenende sind wir dann bei Ihm, z.T. auch schon mal in der Woche.
Nun müsste Er ja unter den Punkt Besuch fallen und kann doch nicht als 2 Person voll mit abgerechnet werden. Und außerdem hätte hierzu doch mal ein Schreiben der Hausverwaltung kommen müssen, oder?
Habe vor hier Einspruch einzulegen. Muß ich da auf etwas achten und kann mir jemand dazu die entsprechenden Gesetzestexte nennen? :fight:

Ich danke schon mal für eine Antwort...


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"Jule"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Wieviel Personen sind den laut Mietvertrag gemeldet? Ich vermute mal nur du alleine. Insofern hat die erste Abrechnung gestimmt und gut ist.

Schreibe deinem VM das die Personenzahl die im Mietvertrag steht noch immer Gültigkeit hat und du der zweiten Abrechnung nicht zustimmst.

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" :grins: Achtung Mieter! Hier gibt es den einen oder anderen VM. "

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#2
 Von 
job_jk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Enduristi,
ja ich bin alleine im Mietvertrag gemeldet. Wir wollten zwar in der nächsten Zeit zusammen ziehen, dann hätte ich dies auch dem Vermieter mitgeteilt. Aber das was da jetzt abgelaufen ist finde ich echt ungeheuerlich.



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"Jule"

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#3
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

36 Nebenkosten und ihre Abrechnung Autor: Gies Hannemann/Wiegner, Wohnraummietrecht,
2. Auflage 2005 Rn 77-84


Rechnet der Vermieter das Wassergeld nach Personenzahl ab, hat er im Streitfall darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, in welchem Monat wie viel Personen im Haus wohnten. Werden die Angaben des Vermieters bestritten, muss er mit den üblichen Beweismitteln der Zivilprozessordnung nachweisen, wie viel Personen - gegebenenfalls bei wechselnder Anzahl - sich in einem bestimmten Zeitraum in den Wohnungen aufgehalten haben427.



Wenn es mit dem Wasser so ist, dann dürfte mit den anderen Nebenkosten genauso verfahren werden müssen.


Umgekehrt müsste es dann aber auch genauso sein.
Wenn der Vermieter Besuch über einen längeren Zeitraum hat, erhöhen sich dessen Nebenkosten.....

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