Gebäudeversicherung - fehlende Wohnung in Nebenkostenabrechnung

8. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mayakat
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäudeversicherung - fehlende Wohnung in Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,
Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten, Nebenkosten werden nur über 12 Einheiten abgerechnet.
Dies geht ausser bei Kabelfernsehen und Ableseservice über die Quadratmeterzahl.
Somit ist die 13. Wohnung nicht in puncto Gebäudeversicherung aufgenommen.

Abgesehen davon, dass das von Seiten meines Vermieters nicht rechtens ist, was wäre, wenn in der 13. Wohnung ein Versicherungsfall entstehen würde.
Welche Fälle sind in der Gebäudeversicherung abgedeckt.

Was tun?
Herzliche Grüße und bitte bleibt gesund.

Eure Maya

PS.: Meine Frage bezieht sich nur auf die Gebäudeversicherung, also ob eine Versicherungsfall der in der 13. Wohnung entstehen könnte versicherungstechnisch abgedeckt wäre ...


-- Editiert von Mayakat am 08.11.2020 17:52

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Mayakat):
Abgesehen davon, dass das von Seiten meines Vermieters nicht rechtens ist,

Was soll daran nicht rechtens sein? Es gibt keine gesetzliche Versicherungspflicht, wie der Vermieter sich abschert bleibt ihm überlassen.



Zitat (von Mayakat):
was wäre, wenn in der 13. Wohnung ein Versicherungsfall entstehen würde.

Ohne Versicherung gibt es logischerweise auch keinen Versicherungsfall



Zitat (von Mayakat):
Welche Fälle sind in der Gebäudeversicherung abgedeckt.

Das erfährt man, in dem man die vertraglichen Vereinbarungen liest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Harry will den Teilnehmer offenbar absichtlich falsch verstehen. Zumindest ist die Antwort missdeutig. Bevor wir uns jetzt wieder über Spitzfindigkeiten streiten, bitte ich den Teilnehmer die Frage in den folgenden Punkten zu präzieren:

1) Sind alle 13 Wohneinheiten gleichwertig oder gibt es z.B. eine Wohneinheit in einem Nebenhaus?
2) Welche Nebenkosten genau werden nicht auf 13 Einheiten umgerechnet?

Zur Versicherung selber: In den meisten Fällen wird eine Gebäudeversicherung das ganze Gebäude umfassen. Der Umfang der Versicherung ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Versicherer. Es ist für den Umfang der Versicherung egal, wie die Kosten dann umgelegt werden. Insbesondere ist es also egal, ob nur 12 Parteien die Gesamtsumme der Versicherung zahlen oder 13. Ob die 13.Wohnheit mit umfasst ist, ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsvertrag.

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mayakat):
Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten, Nebenkosten werden nur über 12 Einheiten abgerechnet.


Im Grunde genommen ist es für die Gebäudeversicherung nicht wichtig, ob der VM der 13.Wohnung den Anteil der Geb-Versicherung berechnet oder nicht.
Wie mir bekannt, ist eine Gebäudeversicherung nur für das ganze Haus möglich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Im Grunde genommen ist es für die Gebäudeversicherung nicht wichtig, ob der VM der 13.Wohnung den Anteil der Geb-Versicherung berechnet oder nicht.


Richtig.

Aber in der Abrechnung muß er die Kosten auf 13 Wohnungen aufteilen.

Das tut er aber nicht, wenn ich den FS richtig verstehe.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Über was sich Mieter alles Gedanken machen ;-)
Wurden vllt 2 Wohnungen zusammengelegt?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Mayakat):
Nebenkosten werden nur über 12 Einheiten abgerechnet.
Kannst du die Abrechnungen jeder einzelnen Wohnung einsehen?

mW wird doch über die Gesamtfläche des Gebäudes (nicht nur Wohnflächen) die G-Versicherung abgeschlossen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mayakat):
PS.: Meine Frage bezieht sich nur auf die Gebäudeversicherung, also ob eine Versicherungsfall der in der 13. Wohnung entstehen könnte versicherungstechnisch abgedeckt wäre .


Nach meiner Kenntnis, Ja. Es ist ja das ganze Haus versichert, Teilversicherung ist -so viel ich weiß- nicht möglich.

Zitat (von Anitari):
Aber in der Abrechnung muß er die Kosten auf 13
Wohnungen aufteilen.


Mit der Abrechnung zahlt jeder Mieter den 13.Teil der Geb-Versicherung.
Sollte dies der VM so nicht praktizieren, können sich die Mieter querstellen, denn dann ist die Abrehnung nicht korrekt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Mit der Abrechnung zahlt jeder Mieter den 13.Teil der Geb-Versicherung.
SO dürfte das nicht korrekt sein.
Die Gebäudeversicherung ist auch anteilsmäßig auf die Wohnfläche umzulegen. So ist es auch beim TE.

Beispiel:
Im Haus gibt es 13 WE. Sie haben jeweils unterschiedliche Wohnflächen.
Nach deiner Meinung müsste der Mieter mit der kleinsten Wohnung den gleichen Anteil zahlen wie der Mieter mit der größten Wohnung.

Fraglich bleibt, wie der TE darauf kommt, dass nur 12 WE abgerechnet werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Beispiel:
Im Haus gibt es 13 WE. Sie haben jeweils unterschiedliche Wohnflächen.
Nach deiner Meinung müsste der Mieter mit der kleinsten Wohnung den gleichen Anteil zahlen wie der Mieter mit der größten Wohnung.


Jeder Mieter zahlt nur anteilmäßig, d.h. je nach qm, wenn die Abrechnung nach Wohnfläche erfolgt.
In diesem Fall müßte der VM eine extra Abrechnung für die 13. Wohnung erstellen und die Summe dieser Versicherung herauslassen, wenn er diesen Mieter begünstigen will.
Alle übrigen Wohnungen werden so abgerechnet als gäbe es den Unterschied für diese 13.Wohnung nicht, weil ja- so nehme ich an- die Versicherungssumme für das ganze Haus gilt, die 13. Wohnung eingeschlossen.
Wie der VM evtl. mit einem einzelnen Mieter abrechnet kann allen anderen
Mietern egal sein, solange diese keinen Nachteil haben.

Eine andere Möglichkeit fällt mir im Moment nicht ein.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
d.h. je nach qm, wenn die Abrechnung nach Wohnfläche erfolgt.
Das ist beim TE auch so.
Zitat (von Mayakat):
Dies geht ausser bei Kabelfernsehen und Ableseservice über die Quadratmeterzahl.
Zitat (von Leo4):
In diesem Fall müßte der VM eine extra Abrechnung für die 13. Wohnung erstellen und die Summe dieser Versicherung herauslassen, wenn er diesen Mieter begünstigen will.
NÖ.
Zitat (von Anami):
Fraglich bleibt, wie der TE darauf kommt, dass nur 12 WE abgerechnet werden.
Vielleicht beantwortet er das noch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Anami):
Fraglich bleibt, wie der TE darauf kommt, dass nur 12 WE abgerechnet werden.


In einer korrekten NK -bzw.Ber.KAbrechnung sind diese Punkte anzugeben, u.a.:
Abrechnungszeitraum
Zusammenstellung der Gesamtkosten
Angabe und Erläuterung des Umlageschlüssels
Berechnung des Mieteranteils
Abzug der geleisteten Vorauszahlung durch den Mieter

Wenn diese Angaben richtig sind, kann es den Mieter egal sein, wie der VM
evtl. mit einem anderen Mieter abrechnet.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#12
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Angenommen das gesammte Haus hat 1000qm. Und die hat der VM auch bei der Gebäudeversicherung angegeben.
Jetzt kann er (einfach gerechnet) 1000 : 12 = 83,33 jeden zahlen lassen, damit zahlt jeder 1/12 der 13ten Wohnung dazu, oder 1000 : 13 = 76,92 machen, Heißt: jeder zahlt nur seine Wohnung, die 13. wäre frei.

Um den Unterschied zwischen Hausrat und Wohngebäude mal zu erwähnen: Nimmt man ein Haus in die Hand und schüttelt es: Alles was rumfliegt ist Hausrat, was nicht (Schrank, Fußboden...) ist Wohngebäude.
Somit ist die Wohngebäude nur bei Feuer und Überschwemmung interessant.

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#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Angenommen das gesammte Haus hat 1000qm. Und die hat der VM auch bei der Gebäudeversicherung angegeben.
Jetzt kann er (einfach gerechnet) 1000 : 12 = 83,33 jeden zahlen lassen, damit zahlt jeder 1/12 der 13ten Wohnung dazu, oder 1000 : 13 = 76,92 machen, Heißt: jeder zahlt nur seine Wohnung, die 13. wäre frei.


Die Kosten werden nach Wohnfläche umgelegt. Hat das Haus also insgesamt 1000 qm und die Versicherung kosten z.B. 1000€ per anno, dann muss sich der Mieter einer 100qm Wohnung mit 100€ beteiligen, egal in viele Wohnungen die restlichen 900qm des Hauses aufgeteilt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Alles was rumfliegt ist Hausrat, was nicht (Schrank, Fußboden...) ist Wohngebäude.

Also in hiesiger Gegend pflegen die Schränke beim schütteln um zu fallen. Und auch z.B. die Lampen gehören zum Hausrat, selbst wenn sie beim schütteln nicht von der Wand fallen weil sie mit Fischer-Dübeln und extra Spax-Schrauben in der Wand verankert sind.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4623 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Aber in der Abrechnung muß er die Kosten auf 13 Wohnungen aufteilen.


Warum? Wenn zB zwei Wohnungen zusammengelegt werden, dann sind es nur 12 WE, wenn nicht dann hast du natürlich recht.

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#16
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Warum? Wenn zB zwei Wohnungen zusammengelegt werden, dann sind es nur 12 WE, wenn nicht dann hast du natürlich recht.


Das kann man drehen und wenden wie man will, es wird nach qm abgerechnet; und wenn 2 Wohnungen zusammengelegt werden, dann hat
dies bei der Abrechnung keine Besonderheit, es werden eben dann die qm
beider Wohnungen addiert und abgerechent.

In meinen Betr.Kosten-Abrechnungen wird der Preis für einen qm Wohnfläche angegeben, dieser mit den vorhandenen qm der einzelnen
Wohnungen mulipliziert, etc.

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#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
In meinen Betr.Kosten-Abrechnungen wird der Preis für einen qm Wohnfläche angegeben, dieser mit den vorhandenen qm der einzelnen Wohnungen mulipliziert, etc.


Dass wäre allerdings, so wie oben geschrieben, falsch.

Anzugeben sind
A) die Gesamtkosten
B) der Verteilungeschlüssel
C) der für den Mieter relevante Verteilungswert
D) das Einzelergebnis.

Basierend auf den in einem vorherigen Beitrag genannten Beispielswerten wären das:
A) = 1000 €
B) = 1000 m²
C) = 100 m²
D) = 100 €

Ohne die Antwort des TS, wie er zu seiner Einschätzung kommt, bleibt es stochern im Nebel.

TS: wohnt der Vermieter in einer der Wohnungen?

Berry

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#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4623 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das kann man drehen und wenden wie man will, es wird nach qm abgerechnet


Nö in den Betriebskosten wird hier offensichtlich nach WE abgerechnet.

Zitat (von Mayakat):
Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten, Nebenkosten werden nur über 12 Einheiten abgerechnet.


Zitat (von Sir Berry):
Ohne die Antwort des TS, wie er zu seiner Einschätzung kommt, bleibt es stochern im Nebel.


Da muss ich dir allerdings zustimmen.

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#19
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mayakat):
Mehrfamilienhaus mit 13 Wohneinheiten, Nebenkosten werden nur über 12 Einheiten abgerechnet.
Dies geht ausser bei Kabelfernsehen und Ableseservice über die Quadratmeterzahl


Was nun?

Zitat (von Solan196):
Nö in den Betriebskosten wird hier offensichtlich nach WE abgerechnet.


Nach Wohneinheit müßten alle Wohnungen die gleiche Wohnfläche haben.
Ist wohl nicht so.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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