Gebäudversicherung auf Mieter umlegbar?

16. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Clode
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäudversicherung auf Mieter umlegbar?

Hallo zusammen!

Folgendes:
Ich vermiete ein Haus in BaWü... es zieht ein neuer Mieter ein, ein neuer Mitvertrag muss her.

Nun wurde ja im Februar das Mietrecht geändert, meine Frage zielt ab auf Gebäudeversicherungen.

Kann diese in BadenWürtemberg anteilig auf die Nebenkosten für den Mieter umgeschlagen werden? Ich würde mich über rasche Antworten freuen!

Grüße
Clode

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Hi

Wenn im Mietvertrag unter Nebenkosten die Gebäudeversicherung aufgeführt ist, kann diese m.W. auf den Mieter anteilig umgelegt werden.

Rein aus Interesse: Was wurde denn im Februar im Mietrecht geändert?

feuerelfe

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#2
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Clode, Deine Ahnungslosigkeit ist erschreckend. Tu Dir einen Gefallen und kaufe ein Buch um zumindest die Grundlagen des Vermieterhandwerks zu erlernen oder beauftrage jemanden der davon Ahnung hat. Buchtip für Anfänger:

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#3
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Forenfehler

-- Editiert von Mietrechtsexperte am 16.06.2006 16:32:49

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#4
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Forenfehler

-- Editiert von Mietrechtsexperte am 16.06.2006 16:33:19

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#5
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Ach ja die Antwort auf Deine Frage fehlt ja noch ;-)

Schau mal in die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 - da sind alle 17 umlagefähigen Nebenkostenarten aufgeführt. Unter Pkt 13 u.a. die Gebäudeversicherung. Du kannst also ohne Bedenken umlegen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Und die Frage von Feuerelfe ist auch noch nicht beantwortet.

Nach meiner Kenntnis wurde in diesem Jahr noch nichts am Mietrecht geändert.

Die letzte Änderung betraf m.W. die Kündigungsfrist für Altverträge, die zum 01.06.2005 jetzt in fast allen Fällen 3 Monate beträgt.

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#7
 Von 
Clode
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte mit der Änderung die Änderung in "drei Monate" an der Kündigungszeit :)

Und @ Unwissenheit: keine Panik, ich mach das nich alleine, eigentlich vermietet mein Dad, ich wollte es nur nicht unnötig kompliziert machen...

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#8
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

@hh
"Die letzte Änderung betraf m.W. die Kündigungsfrist für Altverträge, die zum 01.06.2005 jetzt in fast allen Fällen 3 Monate beträgt."

Merci vielmals, bin ich doch auf dem laufenden!

Allen ein schönes Wochenende.

feuerelfe

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