Hallo zusammen!
Folgendes:
Ich vermiete ein Haus in BaWü... es zieht ein neuer Mieter ein, ein neuer Mitvertrag muss her.
Nun wurde ja im Februar das Mietrecht geändert, meine Frage zielt ab auf Gebäudeversicherungen.
Kann diese in BadenWürtemberg anteilig auf die Nebenkosten für den Mieter umgeschlagen werden? Ich würde mich über rasche Antworten freuen!
Grüße
Clode
Gebäudversicherung auf Mieter umlegbar?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hi
Wenn im Mietvertrag unter Nebenkosten die Gebäudeversicherung aufgeführt ist, kann diese m.W. auf den Mieter anteilig umgelegt werden.
Rein aus Interesse: Was wurde denn im Februar im Mietrecht geändert?
feuerelfe
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-- Editiert von Mietrechtsexperte am 16.06.2006 16:32:49
Forenfehler
-- Editiert von Mietrechtsexperte am 16.06.2006 16:33:19
Ach ja die Antwort auf Deine Frage fehlt ja noch ;-)
Schau mal in die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 - da sind alle 17 umlagefähigen Nebenkostenarten aufgeführt. Unter Pkt 13 u.a. die Gebäudeversicherung. Du kannst also ohne Bedenken umlegen.
Und die Frage von Feuerelfe ist auch noch nicht beantwortet.
Nach meiner Kenntnis wurde in diesem Jahr noch nichts am Mietrecht geändert.
Die letzte Änderung betraf m.W. die Kündigungsfrist für Altverträge, die zum 01.06.2005 jetzt in fast allen Fällen 3 Monate beträgt.
Ich meinte mit der Änderung die Änderung in "drei Monate" an der Kündigungszeit
Und @ Unwissenheit: keine Panik, ich mach das nich alleine, eigentlich vermietet mein Dad, ich wollte es nur nicht unnötig kompliziert machen...
@hh
"Die letzte Änderung betraf m.W. die Kündigungsfrist für Altverträge, die zum 01.06.2005 jetzt in fast allen Fällen 3 Monate beträgt."
Merci vielmals, bin ich doch auf dem laufenden!
Allen ein schönes Wochenende.
feuerelfe
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