Gebühr für Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

18. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)
Gebühr für Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Hallo!

Wir haben unsere Wohnung gekündigt und den Vermieter gebeten, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Jetzt verlangt unser Vermieter für die Ausstellug dieser Bescheinigung Geld. Ist sowas rechtens? Gibt es überhaupt eine Verpflichtung des Vermieters, Mietschuldefreiheit zu bescheinigen?

Danke für jede Antwort!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Gibt es überhaupt eine Verpflichtung des Vermieters, Mietschuldefreiheit zu bescheinigen?
Nein, die gibt es nicht. Wozu braucht Ihr die überhaupt?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Wir brauchen die, weil man ohne eine solche Bescheinigung hier in Berlin kaum noch eine Wohnung bekommt, da die Vermieter in ständiger Sorge sind, sich Mietschuldner einzufangen. Scheint mir in Berlin besonders verbreitet zu sein, diese Praxis. Das kenne ich aus anderen Städten so nicht.

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#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Teile Deinem neuen Vermieter einfach die Adresse und Telefonnummer des bisherigen Vermieters mit.

Wenn der neue Vermieter Auskünfte über Dich haben will, soll er selbst beim bisherigen Vermieter anrufen - und wenn er die Bescheinigung schriftlich braucht, soll er sie auch selbst bezahlen.

Es gibt KEINE Verpflichtung eines Vermieters, eine solche Bescheinigung auszustellen.



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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Es gibt auch keine Verpflichtung des VM's, mit dem Mieter einen vertrag einzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
andanyan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, zumindest in Berlin ist die Vorlage einer MSF-Bescheinigung gängige Praxis. Ohne die gibt es kaum noch eine Wohnung. :(
Daher denke ich auch, dass es zu den Nebenpflichten eines Vermieters gehört eine solche auf Anfrage auszustellen. Im Gegenzug darf er dafür eine ANGEMESSENE Aufwandsentschädigung verlangen.
One man´s opinion!

-- Editiert von andanyan am 18.06.2006 21:21:45

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