Vermieter verlangen gebühren
für 2te Kopie von Mietvertrag,
Mietbescheinigung, Wohngeldantrag, Mietzahlungsnachweise... o. dgl.
Argument: es seien Mieter`s
Extra-Bedarf, die den Vermietern
zeit- und Kosten- Aufwand zusätzlich beanspruchen.
Dürfen Vermieter das ?
"Gebühren"
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Um wieviel geht es denn ?
... und wieso macht ihr eure kopien nicht selber via copyshop (oder mit dem scanner, oder ...).
... kosten für kopien wird er sich erstatten lassen dürfen, aber 'gebühren' im sinn des wortes ...
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...Wohngeldantrag...
seit wann macht so etwas der Vermieter?
...Mietzahlungsnachweise...
eigene Kontoauszüge, oder die Quittung auf der steht" Miete (Monat)", kann man sich auch selbst kopieren....
Hallo
"Gebühren" kann er nicht verlangen, aber Kosten für Kopie und ggf. Porto - man hat ja nichts zu verschenken.
...Wohngeldantrag...
seit wann macht so etwas der Vermieter?
Der Vermieter muss bestätigen und ausfüllen, zumindest unterschreiben.
Kenne ich jedenfalls so hier in Hessen.
Gruß
Arzte, Banken, Steuerberater...usw
sind, wenn verlangt, zwar verpflichtet diverse Bescheinigungen für ihre Patienten, Kunden, Mandanten usw. auszu-
stellen, dafür verlangen sie von ihnen aber auch Geld für die Arbeit und Schreibauslagen.
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