Mein Partner und ich wohnen seit über einem Jahr in unserer Wohnung.
Es geht um die Nachbarn unter uns:
Wir hatten damals bereits einen Fachanwalt für die Mängel (ging um anhaltendes Trampeln nach 22 Uhr sowie Geruchsbelästigung) engagiert, der jedoch nicht gut gearbeitet und die Gegenseite hat auf sein einziges Schreiben nicht reagiert.
Wir hatten damals zuvor selbst per E-Mail die Lage beschrieben und eine Mietminderung angekündigt. Dies wurde mit einem Anwaltsschreiben unserer Vermieterin abgewürgt und wir setzten die Mietminderung nicht durch.
Da die Mängel jedoch weiterhin bestehen und bei Einzug nicht ersichtlich waren, haben wir uns an eine andere Kanzlei gewandt (von unserer Rechtsschutzversicherung aus), die ein besseres Schreiben, inkl. passenden Paragraphen, abgeschickt hat.
Wir haben, durch diese Kanzlei, an den Anwalt unserer Vermieterin geschrieben, dass wir um Beseitigung oder Minderung von folgenden Mietmängeln bitten (ansonsten Mietminderung):
Geruchsbelästigung:
- aller halbe Stunde wird auf dem Balkon oder eine andere Seite unter unserem Wohnzimmer geraucht (geht meist bis nach Mitternacht über den ganzen Tag verteilt)
- die Wohnung von denen stinkt ekelhaft und diesen Gestank riechen wir immer wenn sie lüften (auf unserem Balkon oder eine beliebige andere Seite unserer Wohnung) oder wenn ihre Wohnung verlassen haben stinkt auch der Hausflur
- gelegentlich riechen wir einen ekelhaften Kochgestank in unserem Bad, da müssen wir (bis dieser nicht mehr da ist) die ganze Zeit das Fenster dort aufmachen und die Badtür zumachen
Lärmbelästigung:
- Fernseher ist nach 22 Uhr jeden Tag zu hören und das bis mind. 1 Uhr, wir müssen mit Ohrstöpseln schlafen
- gelegentlich Verrücken oder kurzzeitges Trampeln in der Ruhzeit (kann ab 22 Uhr bis nach Mitternacht vorkommen)
Antwort von der Gegenseite zur Geruchsbelästigung:
Die Gegenseite behauptet, dass es strömungstechnisch gar nicht möglich ist, dass jegliche Gerüche beim Lüften oder Rauchen zu uns auf unserem Balkon (oder woanders) hochkommen können (sie haben auf ihrem Balkon ein Dach, da gibt es zur Wand einen Spalt, den wir von oben deutlich sehen können).
Wieso riechen wir beide Gerüche dann und merken sofort, ob sie rauchen oder lüften?
Angeblich war, laut dem Anwaltsschreiben, unsere Vermieterin hier vor Ort (die unter uns haben eine Vermieterin, die mit unserer Vermieterin verwandt ist) und hat sich das alles selbst angeschaut. Sie wohnt jedoch im Westen, wir im Osten, was diese Behauptung für uns zweifelhaft erscheinen lässt.
Da mein Partner im Home Office arbeitet und das Meiste mitkriegt, wenn jemand unter uns klingelt, hat er nie mitbekommen, dass sie hier war.
Selbst wenn jemand bei denen war (es wird im Schreiben explizit geschrieben, dass sie vor Ort war), so muss dies ja vorher schriftlich angekündigt werden und auch der Grund des Besuches. Wenn die Nachbarn unter uns den Grund wussten, haben sie ja die Gelegenheit gehabt vorher intensiv zu lüfen, sodasss ein verfälschter Eindruck beim Gutachter entsteht.
Die Nachbarn unter uns bestreiten die Häufigkeit ihres Rauchens sowie den Gestank, der von ihnen ausgeht.
Antwort von der Gegenseite zur Lärmbelästigung:
Die Lärmbelästigung wird ebenfalls von diesen Nachbarn bestritten. Hier wird im Schreiben von der Gegenseite auf eine alte Lärmbelästigung eingegangen, die nichtmal im aktuellen Schreiben erwähnt wurde und die längst geklärt ist.
Auf die aktuelle Lärmbelästigung mit dem lauten Fernseher sowie sonstiges rücksichtslose Verhalten wird nicht eingegangen.
Sonstiges aus dem Antwortschreiben:
Wir haben angeblich kein Recht die Miete zu mindern.
Uns wird unberechtigte Beschuldigung und eine daraus resultierende Belästigung vorgeworfen, obwohl wir mit niemanden aus unserem Wohnblock großartig reden (außer Begrüßung), schon gar nicht über/mit den Nachbarn unter uns. Wir gehen den Nachbarn unter uns aus dem Weg.
Wir sollen die Beschuldigungen unterlassen und uns an die mietvertraglichen Pflichten halten und den Hausfrieden wahren.
Bei dem Schreiben bin ich innerlich fast explodiert, weil alles bestritten wird und wir sogar noch beschuldigt werden.
Wenn wir diese Mängel täglich mitbekommen, wo ist das eine unberechtigte Beschuldigung und wie stören wir da den Hausfrieden?
Wenn man einen Geruch/Gestank riecht und sofort weiß, dass es von denen unter uns stammt und wir deswegen nichtmal unseren Balkon nutzen können, ist das laut Recherche ein Grund für eine Mietminderung.
Auch die tägliche Lärmbelästigung nach 22 Uhr mit dem lauten Fernseher (den man in unserer gesamten Wohnung, vorallendingen im Bad hören kann) sowie rücksichtsloses Verhalten nach 22 Uhr macht eine Mietminderung rechtens.
Wir sollen bis zu einem festgesetzten Termin unsere Behauptungen sowie die angekündigte Mietminderung (wollten 10% machen) schriftlich zurücknehmen.
Wie sollen wir da jetzt reagieren? Hätten wir eine Chance vor Gericht?
Wir müssten uns einen anderen Fachanwalt vor Ort suchen, da die Anwältin woanders sitzt.
PS: Wir hatten mal von den Nachbarn unter uns ein Schreiben erhalten, dass wir das Lüften im Hausflur einschränken bzw. unterlassen sollen. Sie drohten, dass sich ansonsten die Nachbarn „hilfesuchend" an die Hausverwaltung wenden werden.
Unsere Hausverwaltung hat uns gesagt, dass wir im Recht seien, wenn der Hausflur stinkt, dass wir im Hausflur lüften dürfen. Die Hausverwaltung erhielt dieses Schreiben von den Nachbarn unter uns.
-- Editiert von User am 24. März 2025 11:19
Gegenseite bestreitet Mietmängel und beschuldigt uns sogar
24. März 2025
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2025 | 11:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenseite bestreitet Mietmängel und beschuldigt uns sogar
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#1
Antwort vom 24. März 2025 | 11:28
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 545x hilfreich)
ZitatAntwort von der Gegenseite :
Irrelevant, wenn die beschriebenen Zustände objektiv gegeben sind.
ZitatWir haben angeblich kein Recht die Miete zu mindern. :
Das hat ja nun nicht die Gegenseite zu entscheiden die für die Mängelbeseitigung verantwortlich ist, sondern ggf. ein Gericht.
ZitatWir sollen bis zu einem festgesetzten Termin unsere Behauptungen sowie die angekündigte Mietminderung (wollten 10% machen) schriftlich zurücknehmen. :
Ich empfehle, den eigenen Standpunkt von einem Anwalt überprüfen zu lassen und mit der Minderung zu beginnen.
Keinesfalls würde ich die Behauptungen zurücknehmen.
#2
Antwort vom 24. März 2025 | 11:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch empfehle, den eigenen Standpunkt von einem Anwalt überprüfen zu lassen und mit der Minderung zu beginnen. :
Keinesfalls würde ich die Behauptungen zurücknehmen.
Danke erstmal für deine schnelle Reaktion und Antwort.
Unsere Anwältin hat denen ja das Schreiben geschickt, wo alles genau beschrieben wurde. Sie untermauerte unsere Mängel mit entsprechenden Paragraphen und hat auch Vorschläge wie das Abdichten des Spaltes des Daches vorgeschlagen. Sie sieht jetzt nur eine Forsetzung vor Gericht und dass die Geruchs- sowie Lärmbelästigung schwer nachweisbar seien.
Wenn wir jetzt beginnen mit der Minderung, könnte unsere Vermieterin einfach rauswerfen?
Wie wahrscheinlich wäre es, dass unsere Vermieterin uns rausschmeißt (die Mietminderung jetzt mal außen vorgelassen), nur weil ihr unsere Mietmängel "nicht passen" und sie keine Lust auf uns mehr hat? Wir wollen ungern (gezwungen werden) ausziehen, weil uns diese Gegend sowie Wohnung ansonsten sehr gut gefällt.
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#3
Antwort vom 24. März 2025 | 11:51
Von
Status: Senior-Partner (6161 Beiträge, 823x hilfreich)
ZitatWenn wir jetzt beginnen mit der Minderung, könnte unsere Vermieterin einfach rauswerfen? :
Nun so einfach ist es nicht, aber ja darauf könnte es am Ende herauslaufen, davor ist aber der Gerichtsweg einzuschlagen.
Der VM wird den Nachbarn nicht verbieten (können) das Rauchen einzustellen. Ich neige dazu, hier mal den eigenen Anspruch an andere in Frage zu stellen, es gehört zum Lebensrisiko Alltagsgeräusche und -gerüche ertragen zu müssen.
Seid ihr bereit Geld für einen Prozess auszugeben, dessen Ausgang zumindest fraglich ist? Und helfen 10 % Mietminderung (erstmal) beim Ertragen?
#4
Antwort vom 24. März 2025 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41025x hilfreich)
Ich frage mich gerade nach dem Sinn, irgendwelche Laien zu fragen, wenn man doch einen ausgebadeten Profi an der Hand hat?
ZitatBei dem Schreiben bin ich innerlich fast explodiert, weil alles bestritten wird und wir sogar noch beschuldigt werden. :
Beiderseits ein übliches Verhalten.
Zitatweil alles bestritten wird :
Das lässt erahnen, das man keinerlei Beweis (detailliertes Lärmprotokoll, Einsatzprotokolle von Ordnungsamt / Polizei, Zeugenaussagen, ...) mitgeliefert hat, sondern nur unsubstantiierte Behauptungen an den Vermieter gesendet hat?
ZitatWie sollen wir da jetzt reagieren? :
Man gibt das Schreiben an die Anwältin, sagt ihr, was man gerne als Ziel hätte und bitte um Weisung des weiteren Vorgehens.
ZitatHätten wir eine Chance vor Gericht? :
Chancen fangen bei 0,1% an, in sofern hat jeder immer eine Chance vor Gericht.
Wenn den Fall ein versierter Fachanwalt ordentlich aufbaut, sollten signifikant höhere Chancen bestehen.
ZitatWir müssten uns einen anderen Fachanwalt vor Ort suchen, da die Anwältin woanders sitzt. :
Warum sollte das nötig sein?
#5
Antwort vom 24. März 2025 | 12:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNun so einfach ist es nicht, aber ja darauf könnte es am Ende herauslaufen, davor ist aber der Gerichtsweg einzuschlagen. :
Der VM wird den Nachbarn nicht verbieten (können) das Rauchen einzustellen. Ich neige dazu, hier mal den eigenen Anspruch an andere in Frage zu stellen, es gehört zum Lebensrisiko Alltagsgeräusche und -gerüche ertragen zu müssen.
Seid ihr bereit Geld für einen Prozess auszugeben, dessen Ausgang zumindest fraglich ist? Und helfen 10 % Mietminderung (erstmal) beim Ertragen?
Wir haben nicht verlangt, dass das Rauchen verboten wird. Wie sie diese Belästigung mindert, ist ihre Verantwortung. Den Spalt abzudichten wäre eine Möglichkeit, wo die Gegenseite behauptet, dass das nicht geht.
In diesem Maße Gerüche und Geräusche zu ertragen ist nicht zumutbar, besonders nicht, wenn es täglich ist.
Wir haben diese Mietminderung "angedroht", damit sie gezwungen wird zu handeln und wir es ernst meinen. Da wir den Balkon nicht nutzen können und uns im Hausflur der Gestank häufig begegnet, können wir hier nicht ungestört leben.
#6
Antwort vom 24. März 2025 | 12:04
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41025x hilfreich)
Zitatuns im Hausflur der Gestank häufig begegnet, :
Also ist er in der Wohnung nicht zugegen?
ZitatDa wir den Balkon nicht nutzen können :
Angesichts des aktuellen Wetters nicht unbedingt verwunderlich. Womit auch der Minderungsanspruch für den Balkon aktuell entfällt.
#7
Antwort vom 24. März 2025 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (37165 Beiträge, 6241x hilfreich)
Rauchen und Kochen ist ein Menschenrecht. Lüften eine Notwendigkeit. Ihr könnt bis zum BGH ziehen und werdet nichts Gewünschtes erreichen.ZitatGeruchsbelästigung: :
Es darf keine unzulässige Lärmbelästigung sein. Diese ist nicht einfach mit der Uhrzeit nachweisbar.ZitatLärmbelästigung: :
Zweifeln ist euch erlaubt, aber selten hab ich solche **Gründe gelesen.ZitatSie wohnt jedoch im Westen, wir im Osten, was diese Behauptung für uns zweifelhaft erscheinen lässt. :
Was eine Mietminderung *rechtens* macht, sagt euch ein Gericht. Damit hat eure Anwältin Recht.
Jede Chance beginnt bei 0,1%. Ich sehe anhand deines Fortsetzungsromans nicht viel mehr Chancen. Ein Abdichten eines Spalts halte ich für vollumfänglichen Blödsinn.
Das müsstet ihr nicht, aber das Recht dazu habt ihr.ZitatWir müssten uns einen anderen Fachanwalt vor Ort suchen, da die Anwältin woanders sitzt. :
Nicht verwunderlich, es ist ja EURE Anwältin. Und ebenso verständlich ist, dass die Gegenseite die Nachbarn vertritt, die es ganz anders sehen.ZitatUnsere Anwältin hat denen ja das Schreiben geschickt, :
Das kommt drauf an. Das weiß ein Forum nicht ---> Weder riechen noch hören noch Anwaltsschreiben lesen...das Forum kennt weder euch noch die Nachbarn noch die Anwälte.ZitatWie wahrscheinlich wäre es, dass unsere Vermieterin uns rausschmeißt :
DAS müsste eben auch ein Gericht so sehen... und dann? Sollen etwa die Nachbarn ausziehen oder weniger-bis-nicht- rauchen und ander-bis nicht kochen und nicht mehr lüften??ZitatIn diesem Maße Gerüche und Geräusche zu ertragen ist nicht zumutbar, besonders nicht, wenn es täglich ist. :

Vollkommen lächerlich. In Mietwohnungen kann man niemals ungestört leben.ZitatWir haben diese Mietminderung "angedroht" :
Ihr solltet schon jetzt auf Wohnungssuche gehen.
Und jetzt?
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