Gehaltsnachweis

13. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
tig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltsnachweis

Hallo!
Darf der Vermieter während der Laufzeit eine Gehaltsabrechnung verlangen und mauss man darauf auch Auskunft geben.
Tanja

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KPL Hausverwaltungen am Niederrhein
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie kommt er dazu? Mit welcher Berechtigung verlangt er das?

Ich würde einfach mal von ihm verlangen, seine Steuererklärung einsehen zu dürfen. Schließlich hat auch der Mieter ein Interesse an der Bonität des Vermieters, hat der doch auch etliche Pflichten zu erfüllen wie z. B. die Instandhaltung der Mietsache, die eine gewisse Zahlungsfähigkeit bedingen.

-----------------
"Viele Grüße
Klaus"

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#2
 Von 
tig
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

unser Vermieter will uns anscheinend etwas schikanieren da wir seit einiger Zeit ärger mit ihm haben. Er hat jetzt gemeint da mein Mann die Arbeitsstelle gewechselt hat zu Jahresbeginn wohlgemerkt, möchte er sich vergewissern dass wir auch die Miete zahlen können. Da gab es noch nie Schwierigkeiten!
Tanja

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#3
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

der Vermieter hat dazu kein Recht mehr.

Wenn Du die Gehaltsabrechnung nicht vorlegtst kann er gar nix machen.

Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Der Vorschlag von Klaus gefällt mir :)
Würde ich glatt mal machen...

Und wie bereits gesagt - euer Vermieter hat kein Recht, Einsicht in eure "Unterlagen" (egal um welche es sich handelt) zu verlangen.
Selbst wenn dein Mann arbeitslos geworden wär, geht ihn das einen ***dreck an.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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