Hallo,
gehört das Abhobeln von Türen zu einer Kleinreparatur?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Gehört das Abhobeln von Türen zu einer Kleinreparatur?
9. Oktober 2004
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Frage vom 9. Oktober 2004 | 10:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehört das Abhobeln von Türen zu einer Kleinreparatur?
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2004 | 13:01
Von
Status: Schüler (191 Beiträge, 54x hilfreich)
Ich bin der Meinung dass das nicht unter die Kleinreparaturklausel fällt. Bei mir hat das der Vermieter bezahlt. Eine Türe musste abgehobelt werden, da sie sich im Lauf der Jahre etwas verzogen hatte.
Unter die Kleinreparaturklausel fallen Reparaturen an der Mietsache, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen. Z. B. Tür- und Fenstergriffe, Rolladengurte, Wasserhähne etc.
Allerdings habe ich so ein ähnliches Problem, bei mir meint der Vermieter das der Dichtungsgummi der Wohnungseingangstüre zu den Kleinreparaturen gehört und da bin ich auch anderer Meinung.
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