Gekündigter Mietvertrag wird durch Hausverwaltung verlängert

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rasenwurz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekündigter Mietvertrag wird durch Hausverwaltung verlängert

Ich habe rechtzeitig am Ende des Monats fristgerecht meine Wohnung gekündigt (3 Monate Frist) und die Kündigungsbestätigung von der Hausverwaltung erhalten. Nach einem Monat habe ich bei der Hausverwaltung per Mail NACHGEFRAGT ob es möglich ist, dass ich noch einen Monat länger in der Wohnung bleiben könnte, weil ich dann bequemer ausziehen könnte, ich würde dann auch nochmal eine neue Kündigung schreiben, falls das notwendig ist. Erst kam als Antwort dass der Vermieter gefragt würde (verständlich) und eine zweite Mail später, dass eine neue fristgerechte Kündigung nicht mehr möglich sei (würde die 3 Monate unterschreiten). Ich solle doch bitte mein Anliegen aus der Mail nocheinmal schriftlich mit Unterschrift zukommen lassen. Das habe ich aber nicht gemacht, da ich eine Woche nach dieser Mail eine Lösung für mich gefunden habe, dass ich den Extra Monat doch nicht mehr brauche und habe dies dann sofort als es sich ergeben hatte auch so der Hausverwaltung per Mail mitgeteilt.
Nun habe ich von der Hausverwaltung per Mail statt eMailtext ein unterschriebenes PDF bekommen, in dem der bisherige Mailverkehr kurz festgehalten wurde, und
dass "zwar darauf hingewiesen wurde, dass eine Unterschrift erbeten wurde, aber Ihnen zu verstehen gegeben wurde, dass wir uns einverstanden erklären. Und daher auch entsprechend die Bemühungen zur Neuvermittlung angepasst wurden." Und daher diese zusätzliche Miete trotzdem zu zahlen ist.

Ich habe doch offiziel garnichts vereinbart, sondern lediglich nur nachgefragt, ob es überhaupt möglich ist. Ebenso habe ich die geforderte Unteschrift garnicht geleistet.

Ich kann die Hausverwaltung ja dahingehend verstehen, dass die einen Zeitpunkt wissen müssen, zu dem sie die Wohnung neu vermieten können. Aber einen Monat höre ich garnichts von denen (ausser die Kündigungsbestätigung), wo sie die Wohnung längst hätten anbieten können und statt Nein zu sagen drucksen sie rum und nun ist es aufeinmal vereinbart? Wenn die einfach aufgrund waagem eMailverkehr die Neuvermietung verschieben (wovon ich erst in der letzten Mail Kenntniss bekommen habe) kann ich doch nichts dafür?

Muss ich diese Miete bezahlen? Muss ich mit Repressalien seitens Hausverwaltung rechnen, wenn ich es nicht tue? Bzw. werden die einen Teil meiner Mietkaution einbehalten? Ich war sonst immer entgegen kommend, habe jedem Termin zugesagt, sogar den Vermietern bereits einen Schlüssel (für die Nachmietersuche) übergeben, da ich nur noch Moebel und einige Kartons in der Wohnung habe und derzeit übergangsweise woanders wohne. (der Mietvertrag der alten Wohnung läuft noch einen Monat)

-- Editiert von Rasenwurz am 03.12.2019 20:38

-- Editiert von Rasenwurz am 03.12.2019 20:41

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Haben sie die Hausverwaltung darüber informiert, dass die kein Interesse mehr an einem Monat länger haben?

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#2
 Von 
Rasenwurz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbstverständlich.
Genau darauf hin habe ich ja die Mail bekommen, dass ich dennoch die Miete für den Zusatzmonat zahlen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ich solle doch bitte mein Anliegen aus der Mail nocheinmal schriftlich mit Unterschrift zukommen lassen.
Ohne weitere Begründung ?
Zitat:
Selbstverständlich.

Wenn die Beschreibung des Ablaufes wörtlich so zu trifft wie geschildert und keinerlei andere Interpretation zuläßt gilt natürlich die ursprüngliche Kündigung.
Ich fürchte aber dass der Sachverhalt hier nicht wörtlich zitiert worden seln könnte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich formuliere es anders: wann genau haben sie der Hausverwaltung mitgeteilt dass sie von ihrem Wunsch Abstand nehmen? Wie viel Zeit ist von Ihrer Anfrage bis zu ihrem Umdenken verstrichen?

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Rasenwurz):
zwar darauf hingewiesen wurde, dass eine Unterschrift erbeten wurde, aber Ihnen zu verstehen gegeben wurde, dass wir uns einverstanden erklären. Und daher auch entsprechend die Bemühungen zur Neuvermittlung angepasst wurden.

Es wurde explizit eine schriftliche Anfrage erbeten. Damit wurde offenbar noch nicht zugestimmt sondern eine Zustimmung von der schriftlichen Anfrage abhängig gemacht. Die ist nicht erfolgt, daher wurde der Mietvertrag zumindest mal nicht verlängert.

Damit argumentiert die Hausverwaltung aber auch nicht. Sie argumentiert einen Vertrauensschaden. Sie hätten darauf vertraut, dass du um Verlängerung ersuchen wirst und deshalb die Vermietung verschoben.

So eine Argumentation ist in aller Regel zum scheitern verurteilt. Niemand hat die Hausverwaltung davon abgehalten, weiter nach einem Nachmieter zu suchen. Sie müsste schon beweisen, dass sie einen Nachmieter hatte und diesem abgesagt hat, weil er nur zu dem früheren Termin und nicht einen Monat später mieten wollte. Problematisch also schonmal der Beweis, dass wirklich ein Schaden ursächlich durch die geplatzten "Verhandlungen" eingetreten ist.

Unabhängig davon müsste der Vermieter beweisen, dass eine Verlängerung der Frist bereits klar vereinbart war. "Zu Verstehen geben" reicht dafür aber sicherlich nicht aus. Wurde irgendwo von beiden Seiten gesagt oder geschrieben "Ja, wir verlängern um einen Monat. Wir halten das nur noch schriftlich fest."? Wenn das nicht so oder so ähnlich geschehen ist und der Vermieter einen Schaden beweisen kann, wird's meiner Meinung nach nichts mit einem Schadensersatz.

Ich befürchte aber, es wird dennoch Probleme mit der Kaution geben. Auch könnte sich der Vermieter sehr pingelig bei der Wohnungsübergabe zeigen. Das sind aber Dinge abseits des Rechtlichen.

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#6
 Von 
Rasenwurz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):

Ich befürchte aber, es wird dennoch Probleme mit der Kaution geben. Auch könnte sich der Vermieter sehr pingelig bei der Wohnungsübergabe zeigen. Das sind aber Dinge abseits des Rechtlichen.


Das befürchte ich auch, was wieder zu weiteren Frragen führt, zum Thema Mietrecht.
Ich habe aber z.B. "zum Glück" eine unrenovierte Wohnung mit allerlei Beschädigungen (Teppich, Tapete etc.) übernommen, was im Übergabeprotokoll auch so vermerkt wurde ("Wohnung wird unrenoviert übergeben" steht glaub ich sogar drinn). Aber vermutlich gibts noch genügend andere Gefahren.


Zeitlich sah es so aus:
(alle eMails (Hausverwaltung und ich, mehr waren nicht involviert), Zitate zusammengeschnitten):

- Ich habe per Einwurfeinschreiben fristgerecht bei der Hausverwaltung gekündigt (die üblichen 3 Monate) und ein par Tage später schriftlich die Bestätigung erhalten.

- Nachdem der erste dieser drei Monate fast komplett verstrichen war, habe ich dann nachgefragt, ob es möglich wäre, dass ich noch einen vierten Monat ranhängen kann, damit ich "ruhiger" Umziehen kann (aufgrund dessen, dass ich die nächste Wohnung erst sehr spät beziehen kann)
Zitat von mir: "da ich... möchte ich fragen, ob es möglich wäre ... ich würde dann auch eine neue Kündigung schreiben, falls erforderlich... Nur sofern dies möglich sein sollte."

(Anmerkung von mir (hier fürs Forum): was hat die Hausverwaltung in diesem ganzen Monat gemacht? Ich hatte keinerlei Hausbesuche und meine Wohnung liegt definitiv in einer gefragten Gegend und meine Wohnung ist generell sehr attraktiv (dass ich selber schon der Ansicht bin, dass ich damit Glück hatte) Also eine, die eigentlich schnell weg sein sollte.

- 2 Tage nach meiner Mail, bekam ich die Antwort dass "der Wunsch" an den Vermieter weiter geleitet wurde. Sobald es eine Info gibt, bekomme ich Bescheid

- ca. 20 Tage später (ca. mitte zweiter Fristmonat) erhalte ich dann die nächste eMail, "da eine neue fristgerechte Kündigung zum neuen Datum nicht mehr möglich ist" wird darum gebeten die letzte eMail (meine einzige zu dem Thema) in einem Schreiben zu formulieren und unterschrieben an die Hausverwaltung zurück zu senden.
alles in einem Satz. Mehr nicht. Und dann nur noch: "Sollten Sie fragen haben, können Sie uns anrufen"

- ca. eine Woche später (nach Klärung welches Umzugsunternehmen ich beauftrage) habe ich dann auf diese eMail geantwortet, dass ich den Monat doch nicht mehr benötige und ich wie vereinbart zum Ende dritten FristMonat ausziehe.

- Dann bekam ich kurz darauf (glaub ein oder zwei Tage) dieses sehr formelle PDF (Adressen, Uhrzeit Datum, Unterschrift),
"Ich nehme Bezug auf bisherige Korrespondenz. Nachdem Sie per Mail ...Zeitpunkt... um Verlängerung des Mietverhälltnisses baten, möchten Sie diese Bitte wiederufen.
Zwar wurden Sie gebeten die Verlängerung nocheinmal schriftlich unterschrieben einzureichen, doch haben wir Ihnen damit auch zu verstehen gegeben, dass wir uns einverstanden erklären. Die Bemühungen zur Neuvermittlung wurden entsprechend angepasst.
Ich bitten um Verständniss, ... ohne rechtzeitigigen Nachmieter..."
ist die Miete dennoch zu bezahlen, bzw. Mietverhältniss wird bis Ende vierten Monat fortgesetzt.

- Ich habe dann 2 Tage später darauf erstmal geantwortet, dass doch garkeine Vereinbarung zustande gekommen ist mit den Begründungen die ich hier im threadaufgeführt habe. (ich habe nur nachgefragt, nicht gebeten)

Das ist komplett alles. Es ist noch ein Monat übrig, bis ursprünglich, schriftlich vereinbartes Mietende.

Ich glaube die haben es einfach versäumt die Wohnung auf den Markt zu werfen, weil sie wol erst noch neue Fotos der Wohnung haben wollten, was sich sehr verzögert hat (nicht nur durch mich, da ich ja meinen Privaten Kram nicht im Internet veröffentlicht sehen will, aber auch durch Vermieter, der dann wol doch keine Zeit zum fotografieren hatte, als ich die Wohnung entsprechend vorbereitet hatte). Dann haben sie durch meine Anfrage wol die Chance gewittert, dass auf mich abzuwälzen, damit sie nicht in Erklärungsnot zu derem Vermieter geraten. Das ist zumindest mein Gefühl. Denn ich hatte ganze 2 Monate lang, keinen einzigen Nachmieterbesuch und mich selbst schon gewundert. Aber ich hatte ohnehin andere Sorgen (Job und Wohnungswechsel), also hab ich mich gedanklich nicht weiter drum geschert. Ist ja ohnehin Vermieter, bzw. Hausverwaltungssache, die Wohnung neu zu vermieten, bzw. rechtzeitig zu veröffentlichen.
Dass wegen mir die Neuvermittlung verschoben wurde, habe ich auch erst im PDF erfahren.

-- Editiert von Rasenwurz am 04.12.2019 20:03

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es spielt keine Rolle, ob der Vermieter Wohnungsbegehungen mit potenziellen Nachmietern macht oder nicht. Das hat Sie im Zweifel überhaupt nicht zu interessieren. Die Frage ist ja, ob sie die zusätzlich eine Monatsmiete zahlen müssen oder nicht. Ich bin mir da nicht so sicher wie cauchy da ich meine, dass Sie sehr wohl davon ausgehen konnten, einen Monat länger wohnen bleiben zu dürfen. Auf der anderen Seite, fehlt es tatsächlich an der "eigentlichen" Zustimmung durch den Vermieter. Eine Prognose für ein eventuelles Gerichtsverfahren würde ich hier nicht geben wollen. Ich würde meinen, es würde auf einen Vergleich hinauslaufen.

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#8
 Von 
Rasenwurz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das aus einer simplen Frage, gleich eine rechtsverbindliche Vereinbarung wird, obwohl man weiter nichts eindeutiges antwortet und auch der Gegenüber sich Wochen Zeit lässt und nur extrem wage ausdrückt, konnte ich nun wirklich nicht ahnen. Ich dachte auch immer, da gehört ein beiderseitiges, eindeutiges "Ja" oder zumindest eine Unterschrift dazu.

Sowas ist ja eine Fallgrube für Jedermann.

Ich kann mir das kaum vorstellen.


Andersherum:
Die Hausverwaltung hatte doch nur eine einzige Woche, in der sie die Neuvermietung verschoben hat. Ein Monat ist garnichts passiert, dann kam meine Anfrage, eine halbwegs sichere Äusserung ("wir benötigen eine Unterschrift") kam dann aber wieder erst über einen halben Monat später, worauf ich dann nach einer Woche "nein" gesagt habe. Der "Nachteil" der Hausverwaltung bestand also ohnehin, wenn überhaupt nur in dieser einen Woche, innerhlab dieser drei Monate.

-- Editiert von Rasenwurz am 04.12.2019 20:15

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Jetzt stellen Sie sich mal vor, Sie hätten diese Ausweichmöglichkeit nicht gefunden, und die Hausverwaltung würde Ihnen ein weiteres Verweilen verwehren. Dann würden Sie sich auch argumentativ auf den Schriftverkehr stützen wollen. Jedes Ding hat immer zwei Seiten. Rechtsverbindlich rechtskräftig kann das nur ein Gericht entscheiden. Die Frage ist, ob sie das machen werden oder nicht, davon ausgehend, dass die Kaution benutzt wird (Miete), wird es wohl darauf hinaus laufen.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

AltesHaus arbeitet bei einer Hausverwaltung. Ich glaube, dass merkt man in diesem Thread sehr deutlich. Bei der geschilderten Kommunikation deutet absolut nichts darauf hin, dass der Mietvertrag verlängert wurde.

Es wurde vom Mieter noch nicht einmal ein formeller Antrag zur Verlängerung gestellt. Es gibt nur die Anfrage, ob eine solche Verlängerung möglich wäre. Die Entscheidung, ob dann der Mieter eine Verlängerung wirklich eingehen will, geht daraus nicht hervor. Die Hausverwaltung sieht das ja offenbar genauso. Die 20 Tage später erfolgte Antwort war die Aufforderung, um eine Mietvertragsverlängerung schriftlich anzusuchen.

Das hat der Mieter nicht getan. Es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen. Der Mieter hat seinen Willen zur Verlängerung niemals erklärt. Damit bleibe ich dabei, dass eine Mietvertragsverlängerung sicherlich nicht entstanden ist, sofern die geschilderte Kommunikation stimmt.

Und zum Vertrauensschaden habe ich schon etwas gesagt. Natürlich ist dazu relevant, was der Vermieter bzw. die Hausverwaltung überhaupt zur Nachmietersuche unternommen hat. Ein Schaden wäre nachzuweisen und das sehe ich hier nicht. Mal abgesehen davon, dass aus der reinen Anfrage zur Möglichkeit einer Verlängerung sicherlich noch kein ausreichendes Vertrauen zu generieren ist, das ein Vertrauensschaden rechtfertigen würde.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nein, altesHaus arbeitet nicht bei einer Hausverwaltung.

Sollte der Vermieter die Miete von der Kaution einbehalten, so wäre der Mieter gehalten den Betrag einzuklagen, man wird sehen müssen, was das Gericht entscheidet. Hier wäre eine Rückmeldung interessant. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

-- Editiert von AltesHaus am 04.12.2019 23:26

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#12
 Von 
Rasenwurz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann meine Hausverwaltung ja schon gewissermaßen verstehen. Aber die haben eindeutig zu viel in meine Anfrage interpretiert. Und dadurch, das eine halbwegs verlässliche Antwort über einen halben Monat auf sich warten lassen hat, musste ich damit rechnen, dass es nichts wird und hab natürlich zugesehen, den Umzug auch so zu bewältigen.


Wo kann ich denn kostengünstig und zügig eine Rechtsberatung erhalten? Hab bisher nie einen Anwalt eingeschalten. Hab gestern gegooglet aber da wird man überschwemmt mit Möglichkeiten in unterschiedlichsten Preisklassen, dessen Qualität völlig unbekannt ist. Generell ist mir der Ablauf völlig unbekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Da würde ich erst einmal abwarten, wie es weitergeht.

Es wäre auch möglich, dass die Hausverwaltung respektive der Vermieter, von ihrem Ansinnen Abstand nehmen. Abwarten Tee trinken und dann reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Rasenwurz):
Erst kam als Antwort dass der Vermieter gefragt würde (verständlich) und eine zweite Mail später, dass eine neue fristgerechte Kündigung nicht mehr möglich sei (würde die 3 Monate unterschreiten). Ich solle doch bitte mein Anliegen aus der Mail nocheinmal schriftlich mit Unterschrift zukommen lassen.


Für mich wäre der entscheidende Punkt der, dass die Hausverwaltung abgelehnt hat und eine Bedingung gestellt hat, welche der TE nicht nachgekommen ist. Somit kann ich hier keine rechtliche Verpflichtung für den TE erkennen, noch eine Miete extra zu bezahlen.

Stimme aber AltesHaus zu, es wird dann einen Streit um die Kaution geben..... evtl. wäre es klug, sich auf 50/50 zu einigen ??

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Stimme aber AltesHaus zu, es wird dann einen Streit um die Kaution geben
Das hatte ich zu Ende von #5 ebenfalls angedeutet. Nur hat das mit der rechtlichen Einschätzung wenig zu tun.

Zitat (von philosoph32):
vtl. wäre es klug, sich auf 50/50 zu einigen ??
Das würde ich zumindest aktuell nicht empfehlen. Eine Einigung soll in der Regel einen Rechtstreit vermeiden. Das macht meiner Meinung nach nur dann Sinn, wenn alle gegenseitigen Forderungen, die ggf. strittig sein könnten, auf dem Tisch liegen. Die Rückgabe der Mietsache steht aber noch aus. Es können noch Forderungen des Vermieters hinzukommen.

Von daher würde ich erstmal abwarten, was denn noch alles an Forderungen kommt, deren Rechtmäßigkeit einschätzen und dann einen Betrag vorschlagen.

PS: Ich bitte darauf zu achten, dass der Mieter in der Pflicht ist, die Mietsache nach Mietende zurückzugeben. Aktuell gibt es ja Diskussionen ums Mietende. Ich empfehle, dem Vermieter nachweisbar die Rückgabe der Mietsache zum ursprünglichen Mietende anzubieten und wenn irgend möglich dann auch alle Schlüssel nachweisbar zurückzugeben. Wenn der Mieter es einfach laufen lässt und nichts tut, wird er möglicherweise auch unabhängig von der bisherigen Problematik eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das würde ich zumindest aktuell nicht empfehlen. Eine Einigung soll in der Regel einen Rechtstreit vermeiden. Das macht meiner Meinung nach nur dann Sinn, wenn alle gegenseitigen Forderungen, die ggf. strittig sein könnten, auf dem Tisch liegen. Die Rückgabe der Mietsache steht aber noch aus. Es können noch Forderungen des Vermieters hinzukommen.


Ja, dann sollte natürlich auch alles weitere geklärt sein. Z.B. im Rahmen einer Übergabe wird dann vom Vermieter erklärt, dass keine weiteren Forderungen geltend gemacht werden.

Zitat (von cauchy):
Das hatte ich zu Ende von #5 ebenfalls angedeutet. Nur hat das mit der rechtlichen Einschätzung wenig zu tun.


Ist auch nur eine menschliche Empfehlung.... Wenn wir hier über 500 EUR Kaltmiete reden und dafür 2 Rechtsanwälte und ein Gericht eingeschaltet werden um dann 2 Jahre später einen teuren Vergleich zu erzielen ???

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