Gekündigter Untermieter zahlt nicht

4. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
stine_fragt_123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gekündigter Untermieter zahlt nicht

Hallo liebes Forum,

habe eine Frage zu folgendem Problemfall:

Ich habe eine Zweitwohnung, die ich aktuell wenig nutze, da ich selten vor Ort bin. (Auszeit vom Job) In der Wohnung habe ich jedoch ein Zimmer, welches mir weiterhin zur Verfügung steht. Zwei weitere Zimmer sind untervermietet. Einem Untermieter habe ich Ende September zum Jahresende gekündigt. Im Mietvertrag war eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart.
Vom Untermieter habe ich eine Kaution vorliegen. Jedoch hat dieser das Zimmer verändert und Möbel abgebaut und seine Möbel aufgebaut. Das ist in Abstimmung mit mir erfolgt, jedoch nur unter der Option, dass er die Möbel beim Auszug wieder ordentlich aufbaut.

Bisher hat der Mieter gehofft, dass er bleiben kann und die letzten Mieten ausnahmsweise pünktlich gezahlt. Die Miete für den letzten Monat vor dem Auszug wurde jetzt nicht überwiesen. Sicherlich hat er auch nicht vor das zu tun. Ich habe eine Monatsmiete als Kaution vorliegen. Eigentlich ist es kein wirkliches finanzielles Problem.

Jedoch frage ich mich, welche Möglichkeiten ich habe, um die ausstehende Miete zu bekommen und wie kann ich sicher stellen, dass er nicht Dinge aus der Wohnung mitgehen lässt, da er mir sicherlich nicht sagen wird, wann und wohin er gehen wird?
Kann ich ihn dann durch eine fristlose Kündigung zur Monatsmitte noch zwingen früher auszuziehen? Könnte ich mic h auf ein Vermieterpfandrecht berufen? Hätte ich das Recht die Nutzung bestimmter Räume zu untersagen bzw. die Türen verschließen (um sicher zu gehen, dass später nichts fehlt)?

Eure Meinungnen zum weiteren Vorgehen und Erfahrungen in ähnlichen Situationen würden mich sehr interessieren!


-- Editiert am 04.12.2010 21:58

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
welche Möglichkeiten ich habe, um die ausstehende Miete zu bekommen

Mahnbescheid schicken.
Deine restlichen Ideen lassen sich (außer Vermieterpfandrecht) rechtlich nicht durchsetzen.



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