Hallo!
Im Dezember hat sich Person M von Person P getrennt. M ist direkt ausgezogen und hat einen kleinen Teil der angeschafften Möbel mitgenommen. Es war nicht möglich alles mitzunehmen, weil M wieder zurück zu den Eltern ziehen musste. Jetzt hat M eine neue Wohnung angemietet und möchte weitere Möbel/Gegenstände abholen. Bei der Renovierung der Wohnung hat M auch die Hälfte der Kosten getragen und möchte auch dieses Geld erstattet haben, weil P weiter in der Wohnung bleibt. P hat bereits die Schlösser ausgetauscht, M den Schlüssel abgenommen und bereits ein Zimmer untervermietet obwohl M noch im Mietvertrag steht. Wie sieht die Rechtslage aus? Kann M das Geld wenn nötig gerichtlich einfordern bzw wie ist die vorgehensweiße? P lässt nicht mit sich reden und will weder Möbel noch andere gemeinsame Anschaffungen teilen. Das P das Geld nicht rausgeben will brauche ich wohl auch nicht zu erwähnen.. Ich bitte um Hilfe!
Danke!
-----------------
""
Gemeinsame Wohnung - Trennung - Möbel
16. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 16. Mai 2012 | 15:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsame Wohnung - Trennung - Möbel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Mai 2012 | 18:30
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
obwohl M noch im Mietvertrag steht.
Wenn du noch im Mietvertrag stehst, dann solltest du da sofort Klarheit schaffen. Denn das bedeutet, dass du nach wie vor für die Miete haftest. Ihr müsst beide die Wohnung kündigen, dann kann P weiterhin dort wohnen.
Den Rest deiner Probleme wirst du wohl nur per Gericht klären können.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.063
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten