Gemeinsame Wohnung - Trennung - Möbel

16. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Frage151188
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsame Wohnung - Trennung - Möbel

Hallo!

Im Dezember hat sich Person M von Person P getrennt. M ist direkt ausgezogen und hat einen kleinen Teil der angeschafften Möbel mitgenommen. Es war nicht möglich alles mitzunehmen, weil M wieder zurück zu den Eltern ziehen musste. Jetzt hat M eine neue Wohnung angemietet und möchte weitere Möbel/Gegenstände abholen. Bei der Renovierung der Wohnung hat M auch die Hälfte der Kosten getragen und möchte auch dieses Geld erstattet haben, weil P weiter in der Wohnung bleibt. P hat bereits die Schlösser ausgetauscht, M den Schlüssel abgenommen und bereits ein Zimmer untervermietet obwohl M noch im Mietvertrag steht. Wie sieht die Rechtslage aus? Kann M das Geld wenn nötig gerichtlich einfordern bzw wie ist die vorgehensweiße? P lässt nicht mit sich reden und will weder Möbel noch andere gemeinsame Anschaffungen teilen. Das P das Geld nicht rausgeben will brauche ich wohl auch nicht zu erwähnen.. Ich bitte um Hilfe!

Danke!

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
obwohl M noch im Mietvertrag steht.


Wenn du noch im Mietvertrag stehst, dann solltest du da sofort Klarheit schaffen. Denn das bedeutet, dass du nach wie vor für die Miete haftest. Ihr müsst beide die Wohnung kündigen, dann kann P weiterhin dort wohnen.

Den Rest deiner Probleme wirst du wohl nur per Gericht klären können.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen