Gemeinsame Wohnung -> fluchtartiger Auszug- > Zahl

29. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Helfer123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsame Wohnung -> fluchtartiger Auszug- > Zahl

Hallo allerseits

mein kleiner Bruder (19),blind, ist mit seiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen.Nach kurzer Wohndauer hat die Freundin sich nun "entschlossen" auszuziehen und hat ihm mitgeteilt,dass sie keine Miete (also ihren Anteil) mehr zahlen will.

Der Vermieter fordert - zu Recht - die Miete für den nächsten Monat.Beide haben den Mietvertrag unterschrieben.Sie bezieht "Hartz 4",Miete wird so weit ich informiert bin also vom Amt bezahlt.

Nun ist die Frage,was man machen kann/darf.Ich habe ihm geraten die Hälfte der Miete unter Angabe seines Namens und unter Vorbehalt (beim Verwendungszweck) zu zahlen,damit er da keine Probleme hat.

Ansonsten habe ich geraten,dass die beiden einen 3er Termin mit dem Vermieter machen sollen,um das zu klären.

Dazu kommt noch die Frage: Es ist meines Wissens eine Wohnung mit einem Zimmer plus Bad und Wohnküche.Von daher hätte keiner einen separaten Bereich.Jetzt fragt sich mein Bruder,was passiert,wenn sie ihren neuen Freund mitbringen würde (bzw. ob er ihn rauswerfen dürfte).Zudem will sie ihre Zahlungsunwilligkeit damit begründen,dass sie aus "unzumutbaren Gründen" dort nicht wohnen könne...

Und um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen: Eingezogen sind beide am 1.4.2011

Meine persönliche Meinung zu dem Ganzen lasse ich mal weg - mir geht es grade nur um das "Rechtliche".

Ich bedanke mich vorab für gesicherte Infos im Namen meines Bruders.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
dass die beiden einen 3er Termin mit dem Vermieter machen sollen,um das zu klären.

WAS soll denn da geklärt werden ?

Kann Dein Bruder sich die Wohnung auch alleine leisten ?



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#5
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo, haben beide den Mietvertrag abgeschlossen? Wenn das so der Fall sein sollte muss sie die Miete mittragen. Am einfachsten wäre die Wohnung zu kündigen. Vielleicht läßt der Vermeiter mit sich reden und besteht nicht auf die 3 monatige Kündigungsfrist. Falls er da nicht so ganz mit einverstanden ist würde ich versuchen durch Zeitung zügig einen Nachmieter zufinden.

Viel Glück.

VG

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#6
 Von 
green.eyes76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe ungefähr das gleiche Problem gehabt.

Wenn sie auszieht und nicht mehr zahlen will, muß die zurückgebliebene Partei die volle Miete bezahlen, da beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben. Da haftet jede Partei für die andere.

Will dein Bruder in der Wohnung bleiben, so sollte sie ein Schreiben unterschreiben, dass sie aus dem Mietvertrag austritt und dein Bruder alleiniger Mieter bleibt.

Wenn sie ausziehen will, dein Bruder aber nicht die Kündigung unterschreiben will, muß sie theoretisch die halbe Mieter weitertragen.

Am Besten kündigen und von ihr mitunterschreiben lassen und sich nach einer alleinigen neuen Wohnung umsehen.

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#7
 Von 
Helfer123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vorab für die Antworten!

Also heißt das für den nächsten Monat: Volle Miete zahlen und die halbe Miete von der Ex zurück holen,oder?



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#8
 Von 
green.eyes76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wenn sie nicht zahlen sollte, mußt dein Bruder die volle Summe bezahlen, sonst kommt der Vermieter auf deinen Bruder zurück. Beide Parteien haften für einander...leider.

Dein Bruder kann natürlich probieren, das Geld von ihr wieder zu holen, aber ob das klappt und das ganze Prozedre mit Anwalt usw. ist so ne Sache.
Da steht man schon doof da, obwohl man im Recht ist.

Das Beste, schnell kündigen (sie muß auch unterschreiben, wenn sie es nicht macht, siehts noch düsterer aus) und Nachmieter suchen.

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