Gemeinsamen Mietvertrag - einer will raus.

17. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
nessa123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 21x hilfreich)
Gemeinsamen Mietvertrag - einer will raus.

Hallo liebe User,

ich habe da eine Frage und zwar ist es so. Ich und mein nunmehr Ex Freund haben vor einiger Zeit eine gemeinsame Wohnung gemietet. Da wir uns nun getrennt haben, möchte ich gerne ausziehen, für ihn ist das kein Problem und er würde mich auch aus dem Vertrag lassen. Er kann sich auch die Wohnung allein leisten, also das stellt auch kein Problem dar.

Meine Frage ist nun, muss mich der Vermieter raus lassen? Also mein ExFreund hat die Miete generell schon alleine bezahlt und ich bin halt für andere Dinge aufgekommen.

Ich wollte nur vorab vor dem Gespräch mit dem Vermieter mal nachfragen, ob da jemand etwas weiß. Grundlage für den Mietvertrag war die Beziehung, die ja nunmehr nicht mehr besteht und ich hab mal irgendwo gehört, dass ich dann raus gelassen werden muss.

Ich wäre für jede hilfreiche Antwort dankbar.



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist nun, muss mich der Vermieter raus lassen?


Nein.

quote:
Grundlage für den Mietvertrag war die Beziehung, die ja nunmehr nicht mehr besteht und ich hab mal irgendwo gehört, dass ich dann raus gelassen werden muss.


Eure Beziehungsprobleme müssen den Vermieter nicht interessieren. Ihr habt mit ihm gemeinsam einen Vertrag geschlossen und den könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen.

Aus reiner Kulanz, ohne dass er es muß, kann der Vermieter sich darauf einlassen, wenn auch dein Ex einverstanden ist, dich unter der Voraussetzung aus dem Vertrag mittels Nachtrag zu entlassen, dass dein Ex ihm nachweist, dass er alleine die Miete tragen kann, d.h. er müßte nochmals die Bewerbungsunterlagen einreichen, d.h. Schufa, Gehaltsauszüge etc. Das würde auch gelten, wenn ihr gemeinsam kündigt und der Vermieter mit dem Ex einen neuen Vertrag (dann möglicherweise zu neuen Konditionen, z.B. höherer Miete) abschließt.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nessa123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 21x hilfreich)

Wäre mir neu, dass ich an einen Vertrag gebunden bin und nicht raus kommen kann, solange mein Ex sich weigert. Dann müsste ja jeder zweite noch in nem Vertrag mit drin hängen und wenn er Zahlungsunfähig wird hänge ich richtig in der Schei**. Reicht ja nicht, dass ich schon 15.000 € Schulden wegen ihm gemacht hab.

Ich werd am Montag einfach mal mit einem Mietrechtler telefonieren.

Das kann nicht möglich sein, dass ich gar nicht aus dem Vertrag komme.

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21x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Das kann nicht möglich sein, dass ich gar nicht aus dem Vertrag komme.

Jedenfalls nicht so.
Da ihr beide als GbR den Vertrag unterschrieben habt, müsst ihr ihn auch gemeinsam kündigen.

Und wenn der Ex nicht mitmacht, muss man ihn erst zwingen, notfalls über das Gericht.

Das Thema gibt es hier im Forum x mal. In allen Variationen.
Vielleicht mal googlen. "Gemeinsamen Mietvertrag auflösen" !

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Mietrechtler wird Dir genau das selbe erzählen und das hier :

quote:<hr size=1 noshade>Die Rechte und Rechtsposition des Vermieters sind nach der ganz herrschende Meinung der Rechtsprechung die Folgenden):

Nach Beendigung einer eheähnlichen Gemeinschaft, in der beide Partner Partei des Mietvertrags sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, mit demjenigen Mieter allein, der in der Wohnung bleiben will, das Mietverhältnis fortzusetzen. LG Konstanz, Urteil vom 15. September 2000, Az: 1 S 95/00 N, 1 S 95/00 WuM 2000, 675-677. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, einen der Mitmieter aus dem Mietvertrag zu entlassen. Will der Mitmieter seine Enlassung erreichen, so empfehlen sich Verhandlungen mit dem Vermieter und wenn dieser zustimmt der Abschluß eines >>>Mietaufhebungsvertrages.


Zwangsmittel gegen den Mitmieter:

Kann man den bzw. die Mitmieter zur Zustimmung zwingen?

Es ist inzwischen in der Rechtsprechung (siehe nachstehende Urteile) anerkannt, dass der aus der Wohnung ausgezogene Mitmieter vom in der Wohnung verbliebenen Mitmieter die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses verlangen kann. Nur damit kann er seine Haftung aus dem Mietverhältnis auch gegenüber dem Vermieter beenden. Verweigert der frühere Mitmieter die Zustimmung, so kann auch eine Klage auf Zustimmung erhoben werden. Das Urteil des Gerichts ersetzt dann die Zustimmung. Grundsätzlich ist bei einem gemeinschaftlichen Mietvertrag die Kündigung von allen Mietern zu unterschreiben (siehe oben). Die fehlende Unterschrift des Partners wird nun durch das Urteil ersetzt. Vom Urteil ist gleichzeitig mit der Kündigung dem Vermieter eine beglaubigte Kopie oder Ausfertigung zuzustellen. Es ist dringend zu empfehlen in solchen Fällen einen erfahrenen Rechtsanwalt (Mietrechtsspezialist oder auch Fachanwalt für Familienrecht) zu beauftragen.
Zu beachten: Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich der Mitmieter nicht - zum Beispiel im Rahmen einer Trennungsvereinbarung oder in einem Vertrag - zu einem anderen Verhalten verpflichtet hat.

Urteil des LG Berlin 63. Zivilkammer, vom 19. Februar 2002, Az: 63 S 495/97 :

Ein Mitmieter kann von dem anderen die Mitwirkung bei der Auflösung des Mietverhältnisses verlangen, soweit nicht ein fortbestehendes Innenverhältnis eine andere Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 BGB vorsieht. Eine andere Bestimmung besteht dann nicht, wenn der Grund für das gemeinsame Mietverhältnis infolge des Scheiterns der nichtehelichen Lebensgemeinschaft fortgefallen ist.

OLG Köln 16. Zivilsenat, Beschluß vom 21. Juni 1999, Az: 16 W 16/99

Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden. Quelle: NZM 1999, 998 <hr size=1 noshade>


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Dann müsste ja jeder zweite noch in nem Vertrag mit drin hängen und wenn er Zahlungsunfähig wird hänge ich richtig in der Schei**.


Willkommen im richtigen Leben.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
und wenn er Zahlungsunfähig wird hänge ich richtig in der Schei**.

Das nennt man gesammtschuldnerische Haftung.
Genau aus diesem Grund sind dem Vermieter auch 2 Haftende lieber als nur einer ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nessa123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 21x hilfreich)

Um das mal so zu sagen. Der Vermieter sagte von Anfang an, dass es ihm egal ist wer im Mietvertrag steht. Mein Ex wollte dann gerne, dass wir beide drin stehen. Der dachte ja auch, dass es "für immer" wäre und ich hab mich dann drauf eingelassen.

Ich hoffe, dass mein Vermieter ein Herz hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Ich hoffe, dass mein Vermieter ein Herz hat.



Das alleine genügt nicht. Auch der Ex muss damit einverstanden sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Du musst Dir das so vorstellen: Dem Vermieter als Gläubiger sind zwei Mieter als Schuldner allemal lieber als nur einer. Kann der eine nicht zahlen, hält er sich an den anderen, ob der nun noch in der Wohnung lebt oder nicht.

Was meinst Du, wieviele Leute aus allen Wolken fallen, wenn sie nach Jahren der Trennung plötzlich für irgendwelche Mietschulden aufkommen müssen.

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-- Editiert Rosenquarz am 19.08.2013 11:24

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nessa123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 21x hilfreich)

So, also mein Ex will ja, dass ich aus dem Vertrag komme, weil er froh ist, wenn ich ihm nicht mehr auf der Pelle sitze.

Ich habe dann am Montag mit meinem Vermieter telefoniert. Dieser sagte, dass es für ihn überhaupt kein Problem sei, vorallem, da er sich dann keinen neuen Mieter suchen muss. Jetzt habe ich mir von einem Mietrechtler eine "Entlassung aus dem Mietvertrag" aufsetzen lassen. Der Vermieter kommt am Freitag, er meinte zwar, dass er nichts schriftliches brauchen würde, aber ich will es so und er sagte, dass er mir das dann auch unterschreiben wird.

Also können nun alle Mutmaßungen eingestellt werden. Es ist Gott sei dank gut verlaufen ;)

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