Gemeinsamer Mietvertrag: Einer geht, einer Bleibt

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Felix13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsamer Mietvertrag: Einer geht, einer Bleibt

Hallo,

Ich und meine Freundin haben eine Gemeinsame Wohnung wo wir beide als Mieter eingetragen sind, jetzt haben wir uns getrennt.
Sie möchte ausziehen und ich in der Wohnung bleiben

was muss ich meinem Vermieter schreiben damit ich das Mietverhälnis allein aufrechterhalten kann.

Hilfe mit Vorlage bitte!!!!

Danke im Vorraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.01.2011 18:08:01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felix13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry war nicht böse gemeint wollte einfach nur Hilfe von euch
danke trozdem

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
was muss ich meinem Vermieter schreiben damit ich das Mietverhälnis allein aufrechterhalten kann.


Gar nichts, das MV besteht unverändert fort, der Auszug ändert daran für dich nichts.

Sie haftet allerdings mit dir Vm. weiter als Gesamtschuldner. Insofern solltet ihr mit dem Vm. vereinbaren, dass das MV nur mit dir fortbesteht.

Am Einfachsten handschriftlich auf MV vermerken, Datum, Paraphe M und Vm., erledigt.

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-- Editiert am 06.01.2011 16:20

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das war nix, versuche es nochmal.


Tja, Eigentor, dt. Sprache schwere Sprache, das ist völlig korrekt:

"Sie haftet allerdings mit dir (dem) Vm. weiter als Gesamtschuldner."



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felix13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also die sache ist die das sie aus den Vertrag raus möchte und ich alleine
das Mietverhältnis aufrechterhalte.

Also keine Kündigung sondern eine Vertragsänderung.

meine frage:

was soll ich dem vermieter schreiben?...das ich ab dem datum xxxx das mietverhältnis alleine weiter aufrechterhalten möchte mit allen rechten und pflichten?


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

das ich ab dem datum xxxx das mietverhältnis alleine weiter aufrechterhalten möchte mit allen rechten und pflichten?

Kannst du das überhaupt ?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

das ganze nennt sich teilkündigung. sie muss eine teilkündigung dem vermieter zustellen. dieser ist aber nicht verpflichtet, diesem zuzustimmen. es muss noch genug sicherheit (eikommen) zur verfügung stehen. faustregel: das dreifache der miete sollte verdient werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



quote:
das ganze nennt sich teilkündigung.



"Bei Wohnraummietverträgen ist eine Teilkündigung der Wohnung grundsätzlich nicht möglich, unter bestimmten Voraussetzungen ist der Vermieter berechtigt Teilkündigungen an Räume oder Flächen, die nicht zu Wohnzwecken dienen (Keller, Dachboden, Abstellkammer, Garagen, Stellplätze, etc.) vorzunehmen."

Quelle

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