Guten Tag und einen schönen zweiten Weihnachtstag,
ich habe folgende Situation, mein Ex Freund und ich sind beide 21 Jahre und in der Ausbildung und haben für eine gemeinsame Wohnung einen Mietvertrag unterschrieben. Da wir uns aber getrennt haben, wohne ich jetzt gezwungenermaßen alleine dort , da er bei seiner Mutter wohnen bleiben konnte. Ich habe ihm den Vorschlag gemacht, dass er alleine dort wohnen kann, aber das wollte er auch nicht Da ich in der Ausbildung bin kann ich die Wohnung jedoch nicht alleine bezahlen. Ich habe ihm den Vorschlag gemacht, dass er nur einen Teil der Miete dazugeben kann da er ja auch mit im Mietvertrag steht, doch darauf lässt er sich nicht ein. Meine Frage muss er mir die Hälfte der Miete dazugeben oder nicht? Gekündigt haben wir die Wohnung schon, es dreht sich also nur um die drei Monate
liebe gruße
lilly89
PS:
bevor jetzt die Kommentare kommen von wegen nutzt doch die Suchfunktion. Ich hab leider nichts gefunden. Ich weiß leider auch nicht genau welchen Suchbegriff ich hierfür verwenden soll. Also wenn genau dieses Thema schon mal abgehandelt wurde dann würde ich mich für einen passenden link freuen
Gemeinsamer Mietvertrag - Meine Frage muss er mir die Hälfte der Miete dazugeben oder nicht?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hier ist zwischen Außen- und Innenverhältnis zu unterscheiden. Der Vermieter kann sich an ihn oder dich oder an alle beide wenden, wegen der Zahlung des Mietzinses. Da Du die Wohnung alleine nutzt, wirst Du wohl im Innenverhältnis auf den Kosten sitzen bleiben. Hast Du es mal versucht mit Wohngeld oder Ausbildungszuschuß von der AfA?
wirdwerden
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danke für die schnelle antwort ;D
Das Problem ist die Wohnung ist zu groß als das ich Wohngeld bekomme, und da die Wohnung eh zum Februar gekündigt ist würde ich die Zuschüsse eh nicht rechtzeitig mehr durchbekommen.
Was wäre wenn ich noch dieses Jahr aus der Wohnung ausziehe? Dann würde keiner von uns die Wohnung nutzen, somit müssten wir beide doch für die Wohnung zahlen oder?
-- Editiert lilly89 am 26.12.2011 10:35
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quote:<hr size=1 noshade>Dann würde keiner von uns die Wohnung nutzen, somit müssten wir beide doch für die Wohnung zahlen oder?
<hr size=1 noshade>
Ja, da gibt es keinen Zweifel, ihr müsst je zu 1/2 zahlen. Für die Kündigungsfrist gibt es da gar keinen Zweifel.
Da ihr Gesamschuldner seid, kann allerdings der Vm. von jedem von euch die ganze Miete fordern.
Im Innenverhältnis kannst du dir aber ggf. vom Mitmieter die 1/2 Miete wiederholen, siehe § 426 BGB .
Das wäre ggf. auch problemlos einklagbar, sobald Zahlungsverzug eingetreten ist. Da würde sich dann nur wegen der vorzufinanzierenden Kosten die Frage stellen: Ist der Mitmieter liquide.
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