Hallo,
Folgende Situation:
Mein ex-Partner und ich haben einen gemeinsamen Mietvertrag in dem wir als gesamtschuldner stehen.
Ich habe die Wohnung vor 2 Wochen verlassen weil er wiederholt gewalttätig wurde. Ich werde auch in die Wohnung nicht zurück kehren.
Wenn jetzt der Mietvertrag gekündigt wird und er erst zum 31.07. ausziehen will, muss ich solange noch meinen mietanteil zahlen?
Kann er irgendwie gezwungen werden früher zu gehen wenn es Nachmieter gibt?
Wie verhält es sich mit den Nebenkosten?
Er ist 3,5 Monate alleine in der Wohnung und dreht die Heizung bis anschlag auf und reißt die Fenster auf. Kann ich hier irgendwas machen?
Danke
Gemeinsamer Mietvertrag Trennung kosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatWenn jetzt der Mietvertrag gekündigt wird und er erst zum 31.07. ausziehen will, muss ich solange noch meinen mietanteil zahlen? :
Der Mietvertrag muss von beiden Mietern gekündigt werden. I.d.R. gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die gesamtschuldnerische Haftung "gilt" bis zum Ende des Mietvertrages.
Zitat:Kann er irgendwie gezwungen werden früher zu gehen wenn es Nachmieter gibt?
Er kann solange wohnen, bis der Vertrag ausläuft. Er kann nicht gezwungen werden, vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuziehen.
Zitat:Wie verhält es sich mit den Nebenkosten?
Er ist 3,5 Monate alleine in der Wohnung und dreht die Heizung bis anschlag auf und reißt die Fenster auf. Kann ich hier irgendwas machen?
Nein.
ZitatWenn jetzt der Mietvertrag gekündigt wird und er erst zum 31.07. ausziehen will, muss ich solange noch meinen mietanteil zahlen? :
Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
ZitatKann ich hier irgendwas machen? :
Ja, man könnte versuchen das man die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen bekommt.
Ansonsten wird man wohl in unbekannter Höhe zahlen müssen.
ZitatDer Mietvertrag muss von beiden Mietern gekündigt werden. I.d.R. gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die gesamtschuldnerische Haftung "gilt" bis zum Ende des Mietvertrages. :
Richtig.
Und notfalls muss man den Mitmieter auf Zustimmung zur Kündigung verklagen, das kostet Zeit, sollt emn auch einkalkulieren.
Alternativ kann man noch mit dem Vermieter eine Vertragsänderung vereinbaren - das wäre die beste Lösung-
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Für @Einglasmilch sicherlich ... aber warum sollte der Vermieter ohne Not auf den zweiten Schuldner verzichten?ZitatAlternativ kann man noch mit dem Vermieter eine Vertragsänderung vereinbaren - das wäre die beste Lösung- :
taxpert
Wenn der Ex-Partner nur die Hälfte zahlt, kann der Vermieter die andere Hälfte von dir fordern. Ob du dort wohnst oder nicht, ist dann egal.--->gesamtschuldnerische Haftung.ZitatWenn jetzt der Mietvertrag gekündigt wird und er erst zum 31.07. ausziehen will, muss ich solange noch meinen mietanteil zahlen? :
NÖ. Oder steht sowas Seltsames im Mietvertrag?ZitatKann er irgendwie gezwungen werden früher zu gehen wenn es Nachmieter gibt? :
Vermutlich auch so, wie der Mietvertrag es vorsieht. Gesamtschuldnerische Haftung beider Mieter.ZitatWie verhält es sich mit den Nebenkosten? :
Woher weißt du das jetzt schon?ZitatEr ist 3,5 Monate alleine in der Wohnung und dreht die Heizung bis anschlag auf und reißt die Fenster auf. Kann ich hier irgendwas machen? :
Die Nebenkostenabrechnung für 2022 wird erst im nächsten Jahr vorliegen.
Vielleicht ergibt sich viel eher eine andere Lösung.
ZitatAlternativ kann man noch mit dem Vermieter eine Vertragsänderung vereinbaren - das wäre die beste Lösung- :
Da muss aber neben dem Vermieter (warum auch immer er das tun sollte) auch der Ex-Partner zustimmen (warum auch immer der das tun sollte).
Hallo zusammen.
Danke für euren Input!
Er hat deutlich gesagt dass er mich nicht aus dem Mietvertrag raus lässt weil er die Wohnung allein nicht halten kann. Er wird auch nicht aus dem mie
Im Moment stimmt er zu die Kündigung der Wohnung zu unterschreiben und „schnellstens" eine neue Wohnung zu suchen. Ich gehe aber davon aus dass er das bis zum letzten ausreizt.
Welche Art Rechtsbeistand brauche ich für sowas? Anwalt für Familienrecht?
Erstmal noch gar keinen. Weil jemand was sagt, muss man keinen Anwalt beauftragen.ZitatWelche Art Rechtsbeistand brauche ich für sowas? Anwalt für Familienrecht? :
Erstmal abwarten, ob der Vermieter sich bei dir meldet.
Wenn nötig, dann ein Anwalt für Mietrecht.
der Vermieter kann es sich auch einfach machen und die gesamte Miete von TE fordern.ZitatWenn der Ex-Partner nur die Hälfte zahlt, kann der Vermieter die andere Hälfte von dir fordern. Ob du dort wohnst oder nicht, ist dann egal.--->gesamtschuldnerische Haftung :
Im Innenverhältnis hat TE wohl Ansprüche gegen den Expartner. Das nützt hier nur nichts.
Ich würde ja raten, Expartner erst mal schnellstens mit kündigen zu lassen. Wie schon erwähnt muss man die Zustimmung sonst einklagen, die Kosten kann man so ja sparen.
Wenn Expartner am Ende nicht auszieht, ist man dem Vermieter gegenüber immer noch für die Kosten der Räumung haftbar. Aber wenn man die Zustimmung eingeklagt hat ist das ja auch nicht anders.
Ich habe seit gestern seine Unterschrift auf der Kündigung zum 31.07. und schicke sie heute per Einschreiben weg.
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