Gemeinsamer Mietvertrag Trennung kosten

7. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)
Gemeinsamer Mietvertrag Trennung kosten

Hallo,
Folgende Situation:
Mein ex-Partner und ich haben einen gemeinsamen Mietvertrag in dem wir als gesamtschuldner stehen.
Ich habe die Wohnung vor 2 Wochen verlassen weil er wiederholt gewalttätig wurde. Ich werde auch in die Wohnung nicht zurück kehren.
Wenn jetzt der Mietvertrag gekündigt wird und er erst zum 31.07. ausziehen will, muss ich solange noch meinen mietanteil zahlen?
Kann er irgendwie gezwungen werden früher zu gehen wenn es Nachmieter gibt?
Wie verhält es sich mit den Nebenkosten?
Er ist 3,5 Monate alleine in der Wohnung und dreht die Heizung bis anschlag auf und reißt die Fenster auf. Kann ich hier irgendwas machen?

Danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Einglasmilch):
Wenn jetzt der Mietvertrag gekündigt wird und er erst zum 31.07. ausziehen will, muss ich solange noch meinen mietanteil zahlen?

Der Mietvertrag muss von beiden Mietern gekündigt werden. I.d.R. gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die gesamtschuldnerische Haftung "gilt" bis zum Ende des Mietvertrages.
Zitat:
Kann er irgendwie gezwungen werden früher zu gehen wenn es Nachmieter gibt?

Er kann solange wohnen, bis der Vertrag ausläuft. Er kann nicht gezwungen werden, vor Ablauf der Kündigungsfrist auszuziehen.
Zitat:
Wie verhält es sich mit den Nebenkosten?
Er ist 3,5 Monate alleine in der Wohnung und dreht die Heizung bis anschlag auf und reißt die Fenster auf. Kann ich hier irgendwas machen?

Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Einglasmilch):
Wenn jetzt der Mietvertrag gekündigt wird und er erst zum 31.07. ausziehen will, muss ich solange noch meinen mietanteil zahlen?

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.



Zitat (von Einglasmilch):
Kann ich hier irgendwas machen?

Ja, man könnte versuchen das man die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen bekommt.

Ansonsten wird man wohl in unbekannter Höhe zahlen müssen.



Zitat (von cruncc1):
Der Mietvertrag muss von beiden Mietern gekündigt werden. I.d.R. gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die gesamtschuldnerische Haftung "gilt" bis zum Ende des Mietvertrages.

Richtig.
Und notfalls muss man den Mitmieter auf Zustimmung zur Kündigung verklagen, das kostet Zeit, sollt emn auch einkalkulieren.

Alternativ kann man noch mit dem Vermieter eine Vertragsänderung vereinbaren - das wäre die beste Lösung-


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Alternativ kann man noch mit dem Vermieter eine Vertragsänderung vereinbaren - das wäre die beste Lösung-
Für @Einglasmilch sicherlich ... aber warum sollte der Vermieter ohne Not auf den zweiten Schuldner verzichten?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Einglasmilch):
Wenn jetzt der Mietvertrag gekündigt wird und er erst zum 31.07. ausziehen will, muss ich solange noch meinen mietanteil zahlen?
Wenn der Ex-Partner nur die Hälfte zahlt, kann der Vermieter die andere Hälfte von dir fordern. Ob du dort wohnst oder nicht, ist dann egal.--->gesamtschuldnerische Haftung.
Zitat (von Einglasmilch):
Kann er irgendwie gezwungen werden früher zu gehen wenn es Nachmieter gibt?
NÖ. Oder steht sowas Seltsames im Mietvertrag?
Zitat (von Einglasmilch):
Wie verhält es sich mit den Nebenkosten?
Vermutlich auch so, wie der Mietvertrag es vorsieht. Gesamtschuldnerische Haftung beider Mieter.
Zitat (von Einglasmilch):
Er ist 3,5 Monate alleine in der Wohnung und dreht die Heizung bis anschlag auf und reißt die Fenster auf. Kann ich hier irgendwas machen?
Woher weißt du das jetzt schon?

Die Nebenkostenabrechnung für 2022 wird erst im nächsten Jahr vorliegen.
Vielleicht ergibt sich viel eher eine andere Lösung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2330 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Alternativ kann man noch mit dem Vermieter eine Vertragsänderung vereinbaren - das wäre die beste Lösung-

Da muss aber neben dem Vermieter (warum auch immer er das tun sollte) auch der Ex-Partner zustimmen (warum auch immer der das tun sollte).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Hallo zusammen.
Danke für euren Input!
Er hat deutlich gesagt dass er mich nicht aus dem Mietvertrag raus lässt weil er die Wohnung allein nicht halten kann. Er wird auch nicht aus dem mie
Im Moment stimmt er zu die Kündigung der Wohnung zu unterschreiben und „schnellstens" eine neue Wohnung zu suchen. Ich gehe aber davon aus dass er das bis zum letzten ausreizt.
Welche Art Rechtsbeistand brauche ich für sowas? Anwalt für Familienrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Einglasmilch):
Welche Art Rechtsbeistand brauche ich für sowas? Anwalt für Familienrecht?
Erstmal noch gar keinen. Weil jemand was sagt, muss man keinen Anwalt beauftragen.
Erstmal abwarten, ob der Vermieter sich bei dir meldet.

Wenn nötig, dann ein Anwalt für Mietrecht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn der Ex-Partner nur die Hälfte zahlt, kann der Vermieter die andere Hälfte von dir fordern. Ob du dort wohnst oder nicht, ist dann egal.--->gesamtschuldnerische Haftung
der Vermieter kann es sich auch einfach machen und die gesamte Miete von TE fordern.
Im Innenverhältnis hat TE wohl Ansprüche gegen den Expartner. Das nützt hier nur nichts.

Ich würde ja raten, Expartner erst mal schnellstens mit kündigen zu lassen. Wie schon erwähnt muss man die Zustimmung sonst einklagen, die Kosten kann man so ja sparen.
Wenn Expartner am Ende nicht auszieht, ist man dem Vermieter gegenüber immer noch für die Kosten der Räumung haftbar. Aber wenn man die Zustimmung eingeklagt hat ist das ja auch nicht anders.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Ich habe seit gestern seine Unterschrift auf der Kündigung zum 31.07. und schicke sie heute per Einschreiben weg.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Ich habe seit gestern seine Unterschrift auf der Kündigung zum 31.07. und schicke sie heute per Einschreiben weg.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)

Ich habe seit gestern seine Unterschrift auf der Kündigung zum 31.07. und schicke sie heute per Einschreiben weg.

0x Hilfreiche Antwort

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