Guten Tag!
Die Situation sieht wiefolgt aus: wir haben/hatten eine dreier WG. 2 von uns sind letztes Jahr 2 1/2 monate in die USA und wurden vom dritten 2 tage vor Abreise informiert das er ausziehen will. Mit 3monatiger Frist. Er hat sich beim Vermieter/Mietgesellschaft erkundigt und wusste das er nicht kündigen kann ohne unsere zustimmung. Als wir wiederkamen gab es kaum möglichkeit kontakt zu ihm aufzunehmen, wobei er Schlüssel + den einzigen Briefkastenschlüssel nicht abgegeben hat. So, wir zwei sind eigtl. davon ausgegangen das wir zu zweit kündigen können. Unsere Kündigung kam eben mit dieser Begründung verneint zurück. Daher hat sich diese Sache jetzt um einige Monate nach hinten verschoben. Mittlerweile wohne ich alleine hier, von meinem Konto wird die Miete abgezogen. Der andere Mitbewohner ist auch shcon verzogen, zahlt aber noch die Miete bis der Vertrag ausläuft. Und gerade wegen der Versäumnisse der Person die zuerst verzogen ist, die uns im endeffekt viel zeit und geld kosten, ist meine Frage wie ich jetzt am besten vorgehe um an das Geld rankomme u.a auch seinen Teil der über 600€ Nachzahlung für Strom.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
MFG Chris Wicht
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Gemeinsamer Mietvertrag WG. Mieter zahlt nicht
14. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 14. März 2011 | 13:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsamer Mietvertrag WG. Mieter zahlt nicht
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 15. März 2011 | 02:03
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 4x hilfreich)
Hi Chris!
Mußt du ( ihr ) wohl die Miete und BK-Nachzahlung einklagen!
Eine Kündigung ist nur von allen dreien rechtswirksam.
Zur Zeit sind m. E. noch alle drei Mieter, es sei denn, dass ihr alle drei gekündigt habt.
MfG
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#2
Antwort vom 16. März 2011 | 01:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120009 Beiträge, 39815x hilfreich)
quote:
zahlt aber noch die Miete bis der Vertrag ausläuft.
Ihr konntet also erfolgreich kündigen?
quote:
ist meine Frage wie ich jetzt am besten vorgehe um an das Geld rankomme u.a auch seinen Teil der über 600€ Nachzahlung für Strom.
Da müsste man ersteinmal die Ansprüche ermitteln.
Also welche vertragliche Beziehung zu welchen Bedingungen.
Dann stellt man seine Forderung und fordert unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Das ganze versendet man per Einschreiben-Rückschein.
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