Gemeinsamer Mietvertrag - Trennung - Miete und Nachmieter

16. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Gemeinsamer Mietvertrag - Trennung - Miete und Nachmieter

Eine Freundin von mir wohnt mit ihrem Freund in einer Mietwohnung. Sie haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben.

So, jetzt gibt's Stress, sie trennen sich, und er würde am liebsten sofort ausziehen und keine Miete mehr zahlen! Als sie sagte, sie würden sich dann eben vor Gericht wieder sehen, sagte er, er würde dann eben nur noch anteilig bezahlen!

Zudem will er, wenn sie ab nächste Woche für 2 Wochen im Ausland ist, für sich einen Nachmieter suchen. Heißt, sie bekäme in ihrer Abwesenheit einen völlig fremden Mitbewohner vor die Nase gesetzt!

Darf er das überhaupt?!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Mooooooment....

Der Mietvertrag kann aber doch nicht einseitig gekündigt werden. Soll heißen, der jetzige Mietvertrag müsste von beiden gekündigt werden und ein Neuer aufgesetzt werden. Dafür braucht der VM aber auch die Unterschrift meiner Freundin....

Ich hatte vorher selbst nie so Probleme, weil ich meine Mietverträge früher immer allein abgeschlossen habe, aber ein weiteres befreundetes Paar zog ebenfalls zusammen und unterschrieb einen gemeinsamen Mietvertrag.

Sie trennten sich, sie zog aus, er wollte aber in der Wohnung bleiben. Sie kündigte "ihren Teil" des Mietvertrages, aber der Vermieter (auch noch Anwalt) antwortete ihr, dass dies nicht ginge, beide kündigen müssten. Ihr Ex müsste dann eben einen komplett neuen Mietvertrag abschliessen. Er nannte diverse §§ dazu.

Sie wohnt nun in einer anderen Wohnung, hat also neuen Mietvertrag allein abgeschlossen, aber im Prinzip ist sie immer noch Mit-Mieterin in der Wohnung, in der ihr Ex immer noch wohnt. Sie konnten sich freundschaftlich trennen, er zahlt Miete komplett, aber er scheut sich, einen neuen Mietvertrag abzuschliessen, weil der VM wohl dann eine wesentlich höhere Miete verlangen möchte. Na, jedenfalls hat sie nun Angst, wenn ihrem Ex was passiert und nicht mehr zahlen kann, dann müsste sie es tun, also für 2 Wohnungen Miete zahlen.

Aber zurück zu dem anderen Paar....

Da ist Zoff pur, und es kann doch nicht sein, dass sie nach 2 Wochen zurück kommt und einen wildfremden Menschen vorfindet, ohne dass sie ihr Einverständnis dazu gegeben hat!?!?!?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Nicht nur der Vermieter muss zustimmen, seine Ex-Freundin muss natürlich ebenfalls zustimmen.

Beide haften gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch. Wenn er also auszieht, dann kann der Vermieter die Gesamtforderung an Den Freund stellen. Wie die beiden sich dann untereinander einigen, ist wieder eine andere Sache.

Der Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Der Freund kann aber seine Freundin erfolgreich auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ihre Zustimmung für die Kündigung gibt sie ja, da sie sich die Wohnung allein nicht länger als 3 Monate leisten kann. Es geht nur darum, dass er schnell ausziehen möchte und ihr einen neuen/fremden Mitbewohner ins Haus setzen will!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Das geht nicht ohne ihre Zustimmung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Na, das beruhigt mich sehr, und ich werde es ihr heute Abend ausrichten. Sie hat schon Angst, dass es passiert und ihr Urlaub für die Katz sein würde... :grins:

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sie hat schon Angst, dass es passiert

Das es rechtlich nicht zulässig ist, heißt nicht, daß es nicht passiert.

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