Hallo liebe Freunde,
ich habe ein Problem und zwar folgendes meine damalige Freundin und ich haben vor 4 Jahren einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben. Vor ca 2 Monaten hat meine Freundin mit mir Schluss gemacht und wollte Abstand haben sprich sie ist ein paar Wochen zu einer guten Freundin von ihr gezogen.Ich habe dann im April direkt meine schrftliche Kündigung des Mietvertrages bei der Vermieterin eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt dachte ich ebenfalls das meine Freundin ausziehen wollte, da sie andere Pläne hatte. Jedoch wollten diese privaten Pläne von ihr nicht funktionieren und hat nun vorgestern zu mir gemeint sie würde gerne in der Wohnung wohnen bleiben weil sie ja auch bisher noch nicht gekündigt hatte. Ich sagte dann zu ihr ich spreche mal mit der Vermieterin. Heute morgen war ich bei dieser gewesen und hab ihr das alles erklärt diese meinte aber sie hätte unsere Wohnung schon wieder vermietet, weil sie wohl dachte meine Freundin würde ebenfalls ausziehen. Jedoch hat meine Freundin gegenüber der Vermieterin nie weder mündlich noch schriftlich gekündigt.
Nun zu meiner Frage ist das einfach so rechtens ??? Die Vermieterin kann doch nicht einfach die Wohnung direkt weitervermieten wenn meine Freundin nicht gekündigt hat und sie nur "der Meinung" gewesen ist sie würde ausziehen .....
Welche Möglichkeiten bleiben uns nun offen so das sie wenigstends in der Wohnung bleiben kann ?
Ich habe meine Kündigung vor genau 4 Wochen eingereicht habe ich da kein Wiederrufsrecht ??
Würde mich sehr über ein paar Infos freuen !
Euer Marco
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Gemeinsamer Mietvertrag einer kündigt ...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Ich habe meine Kündigung vor genau 4 Wochen eingereicht habe ich da kein Wiederrufsrecht ?
Du möchtest das Mietverhältnis also auch fortführen ?
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nicht umbedingt ich will das sie da wohnen bleiben kann aber wenn es sonst keinen ausweg gibt wäre ich bereit meine kündigung zu wiederrufen ...
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Das hast du jetzt nicht verstanden.
1. einer alleine kann überhaupt nicht kündigen.
2. du haftest selbstverständlich für die Miete, egal, ob du darin wohnst oder nicht.
Es hat also gar keine Kündigung gegeben.
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da war wohl unsere vermieterin zu schnell ... weil sie die bude weitervermietet hat direkt nach der 3 monatigen kündigungsfrist ... also ist bishher noch nix gefündigt worden was rechtens wäre ?
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So ist es.
Im Augenblick hat die Vermieterin den schwarzen Peter.
Aber vergiss nicht: wenn sie drinbleibt und Mietschulden macht, wirst du zur Kasse gebeten.
Bis dahin hat deine VM sicherlich lesen gelernt.
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ok das ist ja super dann bleibt es alles so wie gehabt und ich ziehe aus
kann die vermieterin ihr nun böse wollen und einfach kündigen wegen eigenbedarf ??
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--- editiert vom Admin
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kann die vermieterin ihr nun böse wollen
Ich würde mir eher Gedanken darüber machen, ob die VM Dir "böse wollen" kann.
Du warst schließlich der Auslöser für den ganzen Schlamassel.
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nein mir ist se ganz sicher nicht böse
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ok das ist ja super dann bleibt es alles so wie gehabt und ich ziehe aus
Nimm einfach deinen Mietvertrag zur Hand und schau das Kapitel mit der Personenmehrheit an.
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nein mir ist se ganz sicher nicht böse
Das kommt noch.
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--- editiert vom Admin
wir hatten bishher nie mitschulden und das wird auch in zukunft nicht so sein sie verdient gut und das klappt ...
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nein mir ist se ganz sicher nicht böse
Das kommt noch.
Sie wird sich sicher in Grund und Boden ärgern, wenn sie wegen der verfrühten Neuvermietung jetzt Stress bekommt, aber den Fehler hat sie ganz allein gemacht.
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Das kommt auf die Art der Darstellung an.
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Ob sie auf den TE sauer ist oder nicht möglicherweise. Der eigentlich Fehler liegt aber bei der VM.
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