Gemeinschaftsmietvertrag Gewalt Sonderkündigungsrecht?

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
iason23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftsmietvertrag Gewalt Sonderkündigungsrecht?

Guten Tag,
ich bin mit 2 weiteren Mietern in einem Gemeinschaftsmietvertrag. Diese 2 Mitmieter haben mich nun seit Monaten sehr gemobbt das mir mein Arzt Antidepressive verschrieb und mir riet schnellstens eine neue Wohnung zu suchen. Diese bekam ich auch bald, und wollte in Ruhe renovieren und in 4 Wochen beziehen. Ich musste nun aber überstützt umziehen weil mein Mitbewohner spät Abends mehrmals demaßen heftig an meine Tür getreten hat das ich danach Angstzustände bekam und ein ruhiges Schlafen nicht mehr möglich war. Im WG-Chat darauf angesprochen teilte er sich sehr agressiv mit. Bin noch in der gleichen Nacht aus der Wohnung geflüchtet und habe erstmal bei meinen Eltern Zuflucht gefunden.

Wie verhält es sich mit Kündigungsfristen, wenn ich in der gemeinsam gemieteten Wohnung wegen solchen Verhaltens nicht mehr wohnen kann?

Habe den Vermieter auf diese Vorfälle aufmerksam gemacht, und dieser meinte es gehe ihm nichts an und muß hoffen das meine ehemaligen Mitmieter bald einen Nachmieter suchen. Weiterhin hat der Vermieter verlangt, das ich erstmal meine Zimmer leer räume und meine Schlüssel abgebe und unterschreibe das ich keine weiteren Schlüssel mehr habe, damit die Mitmieter ordentlich einen Nachmieter suchen können.

In wie weit bin ich noch zu Mietzahlungen Kalt- und Nebenkosten verpflichtet, wenn ich gar keinen Zugang mehr habe?
Kann ich meinen Anteil dann kürzen, oder so? Wir haben die Mietaufteilung bis jetzt immer intern geregelt.

Zuletzt gab es mit einem Zeugen ein Gespräch mit den ehemaligen Mitmietern wegen Herausgabe meines Eigentums. Dies beendete der Mitmieter mit der Aussage 'Du bist jetzt hier kein Mieter mehr.', und schlug mir die Tür vor den Kopf das ich in den Hausflur taumelte.

Was kann ich sonst noch tun um aus der Sache mit möglicht wenig weiteres Geld zu verbrennen heraus zu kommen?

Vielen Dank schonmal.

-- Editiert von User am 26. Mai 2023 15:49

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111571 Beiträge, 38601x hilfreich)

Zitat (von iason23):
Zuletzt gab es mit einem Zeugen ein Gespräch mit den ehemaligen Mitmietern wegen Herausgabe meines Eigentums.

Und warum geht man nicht einfach rein und holt sein Zeug raus? Natürlich mit entsprechender Begleitung.



Zitat (von iason23):
ich bin mit 2 weiteren Mietern in einem Gemeinschaftsmietvertrag.

Bedeutet alle 3 sind Mieter dieser Wohnung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
iason23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und warum geht man nicht einfach rein und holt sein Zeug raus? Natürlich mit entsprechender Begleitung.


Weil der andere Mieter sehr gewaltbereit ist, und ich nun den Schlüssel bei der Vermieterin abgeben musste.

Zitat (von Harry van Sell):

Bedeutet alle 3 sind Mieter dieser Wohnung?


Ja, wir sind zu 3. Mieter dieser Wohnung. Nach letzter Aussage sehen die anderen 2 mich wohl nicht mehr als Mieter der Wohnung.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2940 Beiträge, 459x hilfreich)

Zitat (von iason23):
Ja, wir sind zu 3. Mieter dieser Wohnung. Nach letzter Aussage sehen die anderen 2 mich wohl nicht mehr als Mieter der Wohnung.

Wird sich zeigen, wenn sie nächsten Monat ihren Mietanteil mit überweisen, wenn nicht, sind sie weiterhin Mieter und müssen für die alte und neue Wohnung Miete bezahlen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111571 Beiträge, 38601x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
wenn sie nächsten Monat ihren Mietanteil mit überweisen, wenn nicht, sind sie weiterhin Mieter und müssen für die alte und neue Wohnung Miete bezahlen.

Wie kommt man denn auf so einen Unfug?



Zitat (von iason23):
Weil der andere Mieter sehr gewaltbereit ist

Deshalb ja entsprechende Begleitung



Zitat (von iason23):
und ich nun den Schlüssel bei der Vermieterin abgeben musste.

Und diese "musste" kommt nun woher?



Ich würde raten, das man zu einem Fachanwalt geht, der das rechtliche regelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2940 Beiträge, 459x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man denn auf so einen Unfug?

Wenn er aus dem Mietvertrag nicht gelöscht wird, die anderen nur ihren Mietanteil bezahlen, dann wird der Vermieter von ihm weiterhin Miete verlangen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111571 Beiträge, 38601x hilfreich)

Es gibt nur die Möglichkeit einer Vertragsänderung zwischen allen 4 Parteien oder das die 3 Mieter kündigen.
In allen anderen Fällen bleibt iason23 Mieter dort und haftet gegenüber dem Vermieter voll für alles was die anderen 2 anstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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