Gemeinschaftsraum - Strom und Heizung laufen über meine Wohnung

14. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Frederik250
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftsraum - Strom und Heizung laufen über meine Wohnung

Hallo,

ich wohne seit knapp einem Jahr zur Miete in einem 2-Parteienhaus.
Im Keller befindet sich neben 2 Abstellräumen (1/Wohnung) und einem Waschraum ein vierter großer Kellerraum, der zum Streitpunkt wurde.

Als ich meinen Mietvertrag unterschrieb, wurde er mir als Hobbyraum und Party-Raum angepriesen. Ich könne ihn einrichten und nutzen, wie ich möchte.
Ich ging also davon aus, er gehöre zur meiner Erdgeschosswohnung.

Ich habe ihn nach meinem Einzug dementsprechend auch genutzt, kleine Reparaturen durchgeführt, Lampen ersetzt, etc.

Es verging ein 3/4 Jahr, dann fand ich plötzlich einen voll behangenen Wäscheständer der Nachbarin in dem Hobbyraum. Ich hatte damit erstmal kein Problem, da feiern im Moment eh nicht stattfinden und der Raum groß genug ist.
Ich bat die Nachbarin lediglich ihren Wäscheständer zwei Tage pro Woche aus "meinem" Kellerraum zu holen, damit ich dort Sport ausüben kann.
Damit fing die Unstimmigkeit an:
Sie teilte mir mit, es sei gar nicht mein Raum, es handele sich um einen Gemeinschaftsraum.

Das war mir komplett neu.
Strom und vor allem Heizung laufen über meinen Zähler. Auch deshalb ging ich fest davon aus, dass der Raum zu meiner Mietsache gehört.
Ich muss doch wohl nicht Gas und Strom für die Nachbarn mitzahlen.

Ein Anruf beim Vermieter brachte leider wenig Klarheit. "Ja.... eigentlich war es als Gemeinschaftsraum angedacht. Es stimmt, dass Heizung und Strom über das Erdgeschoß angeschlossen ist. Schaut mal, dass ihr untereinander eine Lösung findet."
Er möchte sich einfach raushalten.

Anfangs habe ich den Wäscheständer einfach in den Flur gestellt, wenn ich Sport hatte. Als er dann aber provokativ, mit 1-2 T-Shirts behangen, voll ausgeklappt den Raum versperrte, habe ich reagiert.
Ich habe bei meinen Sicherungen den Hobbyraum ausgeschaltet. Ich zahle ja schließlich für den Strom.
Die Nachbarin hat diese (meine) Sicherung am nächsten Tag kommentarlos wieder eingeschaltet.
Ich habe dann den Raum abgeschlossen (Schlüssel an der Tür), woraufhin ich einen Anruf des Vermieters erhielt.
Ich wurde gefragt, was denn da los wäre und wieso der Raum abgeschlossen wurde.
Erneut ohne klare Antwort auf die Frage, wieso wir Strom- und Heizkosten des Gemeinschaftsraum tragen müssen. Eine Mieterhöhung für den Nachbarn und eine Entschädigung für mich wurde vage vorgeschlagen. Mein Vorschlag, den Raum in meinen Mietvertrag aufzunehmen, wurde "zur Kenntnis genommen", nicht kategorisch ausgeschlossen. Eine konkrete Lösung gab es wieder nicht.

Habe ich die Möglichkeit den Kellerraum allein für mich zu beanspruchen, da Heiz- und Stromkosten von mir bezahlt werden?

Andernfalls würde ich auf einen Ausgleich meiner Auslagen für die gemeinsam verursachten Kosten drängen.
Ohne dritten Strom- und Wärmezähler sind diese schwer zu ermitteln. Grob überschlagen sind es >300€ (Gesamt, also 150€/Partei) pro Jahr.

Der Heizungsverbrauch wird mit Wärmezählern zentral an den separaten Zu- und Ableitungen am Brenner gemessen. Der Kellerraum ist an die Leitung des EGs angeschlossen.

Der Strom läuft ebenfalls über lediglich 2 Zähler, ein dritter für Allgemeinstrom fehlt.
An meinem Zähler ist neben dem Hobbyraum das komplette Treppenhaus, die Außenbeleuchtung sowie die Elektronik und Umwälzpumpe der Gasheizung angeschlossen. Besonders letztere hat sicherlich einen nicht unerheblichen Jahresverbrauch, bei 24/7 Betriebszeit.

Wir werden demnächst gemeinsam mit Nachbarin und Vermieter eine Lösung suchen. Gerne würde ich vorab eine objektive Einschätzung bekommen.

Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Als ich meinen Mietvertrag unterschrieb, wurde er mir als Hobbyraum und Party-Raum angepriesen.

Unzureichende Schilderung.
Es wäre schlau gewesen, anzugeben ob Hobbyraum auch im Mietvertrag steht.
Vermutlich nicht, also ist das Anpreisen als Hobbyraum nichts wert, solange man es nicht aufgreift und in den
MIetvertrag einfügt.
Was ist denn bezüglich der Stromkosten vereinbat ? Was steht dazu im Mietvertrag ?

Ist bekannt, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis in einem Zweifamilienhaus indem er auch wohnt, grundlos kündigen kann, da dafür kein Kündigungsschutz beseht ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Frederik250
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Als ich meinen Mietvertrag unterschrieb, wurde er mir als Hobbyraum und Party-Raum angepriesen.

Unzureichende Schilderung.
Es wäre schlau gewesen, anzugeben ob Hobbyraum auch im Mietvertrag steht.
Vermutlich nicht, also ist das Anpreisen als Hobbyraum nichts wert, solange man es nicht aufgreift und in den
MIetvertrag einfügt.
Was ist denn bezüglich der Stromkosten vereinbat ? Was steht dazu im Mietvertrag ?

Corona....
Corona-bedingt gab es keine Wohnungsbesichtigung mit dem Vermieter, in der es hätte angesprochen werden können. Die Besichtigung fand nur mit den Vormietern statt (Freunde). Durch Aussagen von Ihnen ging ich davon aus, dass der Hobbyraum zur Wohnung gehört.
Ich habe es versäumt genau zu klären, bei der Vertragsunterzeichnung.

Dass der Strom für den Raum (und weiteres Allgemeines) über meinen Zähler läuft, hat der Vermieter nie erwähnt. Das fand ich erst nach Einzug selbst heraus. Dementsprechend steht auch keine Klausel dazu im Mietvertrag.
Zitat (von Spezi-2):
Zitat:

Ist bekannt, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis in einem Zweifamilienhaus indem er auch wohnt, grundlos kündigen kann, da dafür kein Kündigungsschutz beseht ??

Der Vermieter wohnt nicht im Haus. Die Nachbarin ist ebenfalls keine Verwandtschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ich habe es versäumt genau zu klären, bei der Vertragsunterzeichnung.

Man hätte aber lesen können/müssen ob der Hobbyraum als Mietsache aufgeführt ist.

Zitat:
Dass der Strom für den Raum (und weiteres Allgemeines) über meinen Zähler läuft, hat der Vermieter nie erwähnt. Das fand ich erst nach Einzug selbst heraus. Dementsprechend steht auch keine Klausel dazu im Mietvertrag.

Das wäre dann ein Punkt und die Änderung könnte beansprucht werden.

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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Frederik250):
Als ich meinen Mietvertrag unterschrieb, wurde er mir als Hobbyraum und Party-Raum angepriesen. Ich könne ihn einrichten und nutzen, wie ich möchte.


Der VM hat es dem M angepriesen aber nicht zugesichert. So gesehen steht dieser Raum auch der Nachbarin zur Verfügung.

Zitat (von Frederik250):
Der Strom läuft ebenfalls über lediglich 2 Zähler, ein dritter für Allgemeinstrom fehlt.
An meinem Zähler ist neben dem Hobbyraum das komplette Treppenhaus, die Außenbeleuchtung sowie die Elektronik und Umwälzpumpe der Gasheizung angeschlossen. Besonders letztere hat sicherlich einen nicht unerheblichen Jahresverbrauch, bei 24/7 Betriebszeit.


Wenn diese Art der Strombelastung nicht ausgehandelt, bzw. erwähnt wurde,
ist das ein unhaltbarer Zustand, ich möchte fast sagen "gesetzeswidrig".
Da dürfte umgehend eine Regelung zu Mieters Gunsten herbeigeführt werden, um Klarheit zu schaffen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#5
 Von 
Frederik250
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich werde mich um eine faire Lösung bemühen.

Die Heizung im Gemeinschaftsraum könnte zugedreht werden und die Allgemeinstromkosten über die Nebenkostenabrechnung mit ein paar Euro monatlich aufgeteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
st bekannt, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis in einem Zweifamilienhaus indem er auch wohnt, grundlos kündigen kann, da dafür kein Kündigungsschutz beseht ??

Wo hast du gelesen, dass der TE in einem Zweifamilienhaus mit dem VM zusammen wohnt? Zeig mir bitte die Stelle.

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