Gemeinschaftsraum in Studentenwohnhaus nicht nutzbar - Ist Mietminderung möglich?

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
44499
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftsraum in Studentenwohnhaus nicht nutzbar - Ist Mietminderung möglich?

Liebe Community,

in meinem Studentenwohnhaus gibt es einen Gemeinschaftsraum / Aufenthaltsraum, der während meiner Mietzeit nicht nutzbar war und ist.
In meinem Mietvertrag steht, dass ich den Raum nutzen darf.

Habe ich ein Recht auf Mietrückzahlung oder Mietminderung. Und wenn ja, wie hoch darf ich diese ansetzen.

Gruß




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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von 44499):
In meinem Mietvertrag steht, dass ich den Raum nutzen darf.
Was genau steht dazu im Mietvertrag?

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#2
 Von 
44499
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin berechtigt den Gemeinschaftsraum sowie den Waschraum mitzubenutzen, nach benutzungsordnung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120206 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von 44499):
Ich bin berechtigt den Gemeinschaftsraum sowie den Waschraum mitzubenutzen, nach benutzungsordnung.

Komische Interpretation von genau.

Der Wortlaut wäre relevant ...



Zitat (von 44499):
der während meiner Mietzeit nicht nutzbar war und ist.

Und warum konkret ist er nicht nutzbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
44499
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das steht so genau drin: „XY ist berechtigt den Gemeinschaftsraum sowie den Waschraum mitzubenutzen, nach benutzungsordnung."
Der gemeinschaftsraum sollte renoviert werden und zu einer Lounge umgebaut werden. Der Raum ist bis heute nicht zugänglich. Die Renovierung war bereits bei meinem Einzug im Gange und findet immernoch statt.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von 44499):
XY ist berechtigt den Gemeinschaftsraum sowie den Waschraum mitzubenutzen, nach benutzungsordnung.
Da steht also nicht, dass der Gemeinschaftsraum mit vermietet wurde. Und was steht in der Benutzungsordnung?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120206 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von 44499):
Die Renovierung war bereits bei meinem Einzug im Gange

Auch schon bei der Anmietung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Machen wir es kurz: Eine Mietminderung ist aufgrund von § 536b BGB ausgeschlossen, sofern sich der Mieter bei Einzug nicht explizit eine Mietminderung wegen des nicht-nutzbaren Gemeinschaftsraums vorbehalten hat. Also sehr wahrscheinlich keine Mietminderung möglich.

Es kann also nur um das Recht auf Mängelbeseitigung gehen. Die Nutzung des Gemeinschaftsraumes ist vertraglich zugesichert. Der Mieter kann somit auf Herstellung des vertraglichen Zustandes klagen. Sollte es sich jedoch auch rein rechtlich um ein Studentenwohnheim handeln, sollte dem Mieter klar sein, dass dann andere Regeln beim Mieterschutz gelten. Nicht ausgeschlossen, dass der Vermieter die Klage umgeht, indem er dem Mieter kündigt. Das musst dann zwar nicht gültig sein, aber bei einem Studentenwohnheim ist das auch nicht ausgeschlossen.

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#8
 Von 
44499
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Die Renovierung war bei der Besichtigung, der Anmietung und jetzt weiterhin im Gange. ich wusste im Vorfeld von der Renovierung.

Die Benutzungsordnung ist ein kleines Regelwerk zur Benutzung des Raumes, ist auch in der Hausordnung: die Hausbewohner dürfen diesen Raum als Aufenthaltsraum nutzen, etc.

Ich habe noch ein Semester vor mir und möchte jetzt auch kein Fass auf machen, wegen möglichen 15€ und dann wird gekündigt. Ich dachte nur, es sei sehr schade den Raum nicht nutzen zu können, weil die Nutzung im Vertrag steht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
44499
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Die Renovierung war bei der Besichtigung, der Anmietung und jetzt weiterhin im Gange. ich wusste im Vorfeld von der Renovierung.

Die Benutzungsordnung ist ein kleines Regelwerk zur Benutzung des Raumes, ist auch in der Hausordnung: die Hausbewohner dürfen diesen Raum als Aufenthaltsraum nutzen, etc.

Ich habe noch ein Semester vor mir und möchte jetzt auch kein Fass auf machen, wegen möglichen 15€ und dann wird gekündigt. Ich dachte nur, es sei sehr schade den Raum nicht nutzen zu können, weil die Nutzung im Vertrag steht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
44499
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Die Renovierung war bei der Besichtigung, der Anmietung und jetzt weiterhin im Gange. ich wusste im Vorfeld von der Renovierung.

Die Benutzungsordnung ist ein kleines Regelwerk zur Benutzung des Raumes, ist auch in der Hausordnung: die Hausbewohner dürfen diesen Raum als Aufenthaltsraum nutzen, etc.

Ich habe noch ein Semester vor mir und möchte jetzt auch kein Fass auf machen, wegen möglichen 15€ und dann wird gekündigt. Ich dachte nur, es sei sehr schade den Raum nicht nutzen zu können, weil die Nutzung im Vertrag steht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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