Genaue Wohnungsbezeichnung

29. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)
Genaue Wohnungsbezeichnung

Gibt es einen Grundsatz, wie eine Wohnung genau (in gerichtlichen Anträgen) zu bezeichnen ist? Also von welcher Perspektive aus (vor dem Haus stehend, im Haus) sich die Lage (rechts, links, hinten, vorne) bestimmt?


-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 223x hilfreich)

Wir haben dafür Baupläne. Dort können wir genau entnehmen, was vorne, hinten, recht, oder links ist, egal wie man die Pläne hält.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Also ist der Bauplan die maßgebliche Perspektive?

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Birke99
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Beim Grundsatz kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass bei der Aufteilung von Wohneigentum immer vom Hauseingang ausgegangen wird, also z.B.Wohnung 1. OG links mit Kellerraum 3. keller von rechts. Bei Grundstücksbebauung ist der Bauplan maßgeblich, dieser ist nach Norden ausgerichtet. Ev. hilfts ja weiter ...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Vorerst vielen Dank!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.312 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen