Gibt es einen Grundsatz, wie eine Wohnung genau (in gerichtlichen Anträgen) zu bezeichnen ist? Also von welcher Perspektive aus (vor dem Haus stehend, im Haus) sich die Lage (rechts, links, hinten, vorne) bestimmt?
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
Genaue Wohnungsbezeichnung
29. Dezember 2005
Thema abonnieren
Frage vom 29. Dezember 2005 | 10:49
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 437x hilfreich)
Genaue Wohnungsbezeichnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 29. Dezember 2005 | 13:31
Von
Status: Praktikant (567 Beiträge, 223x hilfreich)
Wir haben dafür Baupläne. Dort können wir genau entnehmen, was vorne, hinten, recht, oder links ist, egal wie man die Pläne hält.
#2
Antwort vom 29. Dezember 2005 | 15:37
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 437x hilfreich)
Also ist der Bauplan die maßgebliche Perspektive?
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. Dezember 2005 | 15:56
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 6x hilfreich)
Beim Grundsatz kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass bei der Aufteilung von Wohneigentum immer vom Hauseingang ausgegangen wird, also z.B.Wohnung 1. OG links mit Kellerraum 3. keller von rechts. Bei Grundstücksbebauung ist der Bauplan maßgeblich, dieser ist nach Norden ausgerichtet. Ev. hilfts ja weiter ...
#4
Antwort vom 29. Dezember 2005 | 18:40
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 437x hilfreich)
Vorerst vielen Dank!
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.925
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten