Genehmigung Hundehaltung

28. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kultbert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigung Hundehaltung

Hallo an alle!

Habe folgendes Problem:
vor einer Weile hatte ich bereits angefragt zwecks Hundehaltung in unserer Wohnung, laut Mietvertrag ist für Hunde- und Katzenhaltung eine Genehmigung notwendig. Wir hatten zu der Zeit einen Züchter mit Labrador-Husky-Beagle-Welpen im Gespräch. Da wir eine Absage bekommen hatten, hatte sich die Sache mit den Welpen erledigt.

Nun haben wir einen erneuten Versuch unternommen und dieses Mal eine Genehmigung zur Hundehaltung erhalten, allerdings hat sich die Hausverwaltung dummerweise an unserem 1. Antrag orientiert und jetzt haben wir quasi die Genehmigung zur Haltung eines "Labrador-Husky-Beagle-Mischlings". Nun werden wir aber einen reinrassigen Labradorwelpen bekommen.
Ist es jetzt rein rechtlich so, dass wir offiziell mit der Genehmigung wie sie derzeit formuliert ist, keinen reinrassigen Labrador halten dürfen sondern nur besagten Mischling? Muss die Genehmigung extra geändert werden oder reicht es so wie es ist, da ja "Labrador" mit auf der jetzigen Genehmigung steht?

Bin da etwas unsicher und dankbar für jede Antwort!

MfG

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Um möglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man eine Richtigstellung der Rasse veranlassen.

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ja, ich würde die Rasse schon richtig stellen lassen. Es gibt aber wohl keine nachvollziehbaren Grund den einen zu genehmigen und den anderen abzulehnen. Wenn der neue ein Bullterrier wäre, das könnte dann ein Argument sein.

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"Chylla"

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#5
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Euer Labrador ist doch der Labrador-Husky-Beagle Mischling...

Indirekt wurde euch Hundehaltung erlaubt. Da wird die Hausverwaltung später nichts unternehmen.

Habt ihr alles schriftlich?

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