Hallo an alle!
Habe folgendes Problem:
vor einer Weile hatte ich bereits angefragt zwecks Hundehaltung in unserer Wohnung, laut Mietvertrag ist für Hunde- und Katzenhaltung eine Genehmigung notwendig. Wir hatten zu der Zeit einen Züchter mit Labrador-Husky-Beagle-Welpen im Gespräch. Da wir eine Absage bekommen hatten, hatte sich die Sache mit den Welpen erledigt.
Nun haben wir einen erneuten Versuch unternommen und dieses Mal eine Genehmigung zur Hundehaltung erhalten, allerdings hat sich die Hausverwaltung dummerweise an unserem 1. Antrag orientiert und jetzt haben wir quasi die Genehmigung zur Haltung eines "Labrador-Husky-Beagle-Mischlings". Nun werden wir aber einen reinrassigen Labradorwelpen bekommen.
Ist es jetzt rein rechtlich so, dass wir offiziell mit der Genehmigung wie sie derzeit formuliert ist, keinen reinrassigen Labrador halten dürfen sondern nur besagten Mischling? Muss die Genehmigung extra geändert werden oder reicht es so wie es ist, da ja "Labrador" mit auf der jetzigen Genehmigung steht?
Bin da etwas unsicher und dankbar für jede Antwort!
MfG
-----------------
""
Genehmigung Hundehaltung
28. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 28. Februar 2012 | 19:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigung Hundehaltung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 29. Februar 2012 | 04:56
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
Um möglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man eine Richtigstellung der Rasse veranlassen.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. März 2012 | 19:06
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Ja, ich würde die Rasse schon richtig stellen lassen. Es gibt aber wohl keine nachvollziehbaren Grund den einen zu genehmigen und den anderen abzulehnen. Wenn der neue ein Bullterrier wäre, das könnte dann ein Argument sein.
-----------------
"Chylla"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 2. März 2012 | 05:53
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 74x hilfreich)
Euer Labrador ist doch der Labrador-Husky-Beagle Mischling...
Indirekt wurde euch Hundehaltung erlaubt. Da wird die Hausverwaltung später nichts unternehmen.
Habt ihr alles schriftlich?
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
267.068
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten