Hallo an Alle,
leider liegt ein recht undefinierter Mietvertrag aus dem folgende Fragen hervorgehen:
1) Wenn im Hauptmietvertrag nicht genannt ist, dass Abschlüsse von Untermietverträgen gestattet sind, was passiert dann für den Untermieter?
2) Muss der Untermieter Kosten für Glühbirnen, Türschleifen, etc übernehmen?
3) Wenn als Pauschalmiete (inkl. Betriebskosten) ein Festbetrag ohne Kalt- und Warmmietaufschlüsselung genannt ist, welche Auswirkungen hat dies bei einer Nebenkostennachzahlung für den Untermieter?
Vielen Dank im Voraus!
Generelle Fragen Zu Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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quote:
recht undefinierter Mietvertrag
das klingt sehr schwammig ! Es wäre sinnvoll, diesen MV hier zu scannen und reinzustellen/zu posten.
Dies würde eine Reihe von Nachfragen bzw. Klarstellungen überflüssig machen!
Ich will ungerne Daten öffentlich hochladen.
Deswegen habe ich die Fragen 1+2 generell gehalten, da dazu auch keine Angaben im Vertrag stehen.
Besonders interessant ist Frage 3, da ich dieses Vorgehen zuvor noch nie erlebt habe.
Danke
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Grundsätzlich:
Man kann scannen und die entsprechenden Namen/Adressen schwärzen, dann gibt es keine Probleme!
Generell gilt: wenn nichts vereinbart, gilt Gesetz oder laufende Rechtsprechnung!
Bei einer Pauschalmiete, sind die Kosten pauschal abgegolten, sonst wäre es ja keine Pauschalmiete.
Allerdings muss zu einer Untervermietung der VM eine Zustimmung erteilen, die er normalerweise nicht verweigern kann, er könnte es aber an eine Mieterhöhung, aufgrund höherer Kosten, knüpfen.
Wenn, wie ich vermute, die Untermieterlaubnis nicht vorliegt bzw. dem VM nicht bekannt ist, und er erfährt im Nachhinenin von der Vermietung (Mehrpersonenzahl) gibt es natürlich Unstimmigkeiten...
Ist dies so, wie ich vermute?
-- Editiert Barni Gröllheimer am 17.02.2013 12:22
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