Genossenschaft - Mieterrat - rechtlich anfechtbar?

7. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
staatsfeind
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Genossenschaft - Mieterrat - rechtlich anfechtbar?

Hallo,

ich habe (leider) meine Wohnung in einer Genossenschaft gekündigt.

Die möchte ich jedoch behalten - aus persönlichen Gründen - und habe somit die Kündigung zurückgezogen.

Von der Genossenschaft wurde mir dann schriftlich mitgeteilt, dass über die Rücknahme der Kündigung erst entschieden wird, wenn alles geklärt ist (Lärmbelästigung).

Die Lärmbelästigung wird vertreten von meinem Anwalt.

Es sind 2 - 3 Mieter, die sich dzgl. beschwert haben und auch eine polizeiliche Anzeige erstatteten.

Der Mieterrat entscheidet nun also, ob das Mietverhältnis aufrecht gehalten wird oder nicht.

Ein Gespräch / Termin habe ich dzgl. noch nicht.

Kann mir jemand sagen, wie sowas in einer Genossenschaft abläuft und ob man ggf. bei einer "Absage" das rechtlich anfechten kann?

Hat jemand Erfahrungswerte?


Vielen Dank und schöne Feiertage...


edit//
ca. 5-10 Mieter können mir bestätigen, dass ich als "anständiger" und unauffälliger Mieter gelte.

Nützt dies was?

-- Editiert von staatsfeind am 07.04.2007 18:29:22

-- Editiert von staatsfeind am 07.04.2007 18:30:56

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
staatsfeind
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Von meiner Seite her habe ich die Kündigung ja schon zurückgenommen... die Genossenschaft jedoch nicht.

Kannst Du mir genau sagen, wie sowas in einer Genossenschaft gehandhabt wird?

Vielen Dank!

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#3
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Richter zum Angeklagten:
Dieser Mann hat eindeutig gesehen, wie Sie das Opfer brutal zusammengeschlagen haben.
Angeklagter zum Richter:
Ich kann Ihnen zehn Leute bringen, die nichts dergleichen gesehen haben.

Gegen Dich wird polizeilich ermittelt, Du hast einen Anwalt, weißt aber nicht, ob nun 2 oder 3 Personen Anzeige erstattet haben ?

Du bietest 5 bis 10 Entlastungszeugen an; allein der großzügige Umgang mit der Anzahl der Zeugen sagt schon etwas über deren Qualität.

Du mußt Dir über eines im Klaren sein, egal wie die Anzeige ausgeht: Du bist für den Vermieter zum Risikofaktor geworden.
Sollte das Mietverhältnis bestehen bleiben, wird bei den nächsten Lärmbelästigungen die Reaktion der 2 - 3 Mieter in Mietminderung bestehen. Bist Du bereit, Dich schriftlich zu verpflichten, diese Mietminderungen auszugleichen ?
Oder wären die 5 - 10 Mieter, die Dich für einen anständigen und unauffälligen Mieter halten, bereit, die Minderungsbeträge zu übernehmen ?

Du siehst, der Vermieter würde sich bei einer wirksamen Rücknahme der Kündigung auf ein Spiel einlassen, bei dem er nur verlieren kann.

Was würdest Du an seiner Stelle tun ?



-- Editiert von Mortinghale am 08.04.2007 15:36:35

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#5
 Von 
staatsfeind
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sicherlich bin ich nicht der "perfekte" Mieter.

Hinzufügen ist jedoch, dass ich keine Mietschulden habe und die Miete auch immer pünktlich überwiesen wurde.

Auf der Seite von der Genossenschaft steht:

"Die Genossenschaften schließen mit ihren Mitgliedern sogenannte Dauernutzungsverträge. Das bedeutet in der Praxis, die Wohnung ist nahezu unkündbar, außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die von allen Mitgliedern geformte Satzung der Genossenschaft. Eine Art Wohnversicherung also. Es gibt eben keinen Eigentümer, der sie mit einer Eigenbedarfsklage aus der Wohnung heraustreibt. Schließlich ist das Mitglied ja auch Miteigentümer der Genossenschaft."


Also muss es doch einen Weg geben, die Genossenschaft zur Rücknahme der Kündigung zu "erzwingen"?

Bzgl. der Lärmbelästigung sieht es gut für mich aus!

Dort haben ebenfalls ca. 7-8 Parteien bestätigt, dass keine Lärmbelästigung wahrzunehmen war.


Gruß,
Staatsfeind


p.s.:
"Du siehst, der Vermieter würde sich bei einer wirksamen Rücknahme der Kündigung auf ein Spiel einlassen, bei dem er nur verlieren kann.

Was würdest Du an seiner Stelle tun ?"

Mit dem Mieter reden?
Ich habe noch nie eine schriftliche Abmahnung oder dergleichen erhalten!

-- Editiert von staatsfeind am 08.04.2007 15:56:00

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#6
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Du hast deine Wohnung (wenn auch leider) in einer Genossenschaft gekündigt.
Du hast die Kündigung zurückgezogen.
Mehrere Mieter haben eine Anzeige wegen Lärmbelästigung gegen dich gestellt und du wirst von einem Anwalt diesbezüglich auch schon vertreten.

:???: :???: :???:

Eine Absage wirst du meiner Meinung nach nicht rechtlich anfechten können, bzw. sogar erzwingen können. Aber HALLO!?!?
Wieso auch??? Egal was auch irgendwo steht - DU hast gekündigt und es dir nun anders überlegt - hm, Pech! Oder anders, dein Problem! Die Genossenschaft kann dich weiter als Mieter behalten, wenn sie will, dies wäre aber eine reine Kulanz, kein müssen.

Lärmbelästigung und Anwalt stört den kompletten Hausfrieden - Mietschulden oder unpünktliche Mietzahlungen den Vermieter/die Genossenschaft.

Ganz ehrlich: Hin oder Her? Weder als andere Mietpartei, noch als Vermieter oder Genossenschaft würde ich persönlich einem weiteren Mietverhältnis zustimmen.

feuerelfe

-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#7
 Von 
staatsfeind
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit mir (und meinem Anwalt aus den Akten) bekannt ist, haben mich 2 Mietparteien wegen Lärmbelästigung polizeilich angezeigt. Die dritte Anzeige kam direkt von der Polizei, als diese vor meiner Tür standen...

Weitere Beschwerden sind mir nicht bekannt.

In einer Genossenschaft wird dies aber anders gehandhabt, oder sehe ich das falsch?

Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass die Genossenschaft erst über eine Rücknahme meiner Kündigung entscheidet, sobald ein Gespräch mit dem Mieterrat erfolgte.

Einen Termin ö.ä. habe ich dafür leider noch nicht.

Kann ich diesbezüglich nicht Widerspruch erheben und ein Gespräch mit der Verwaltung vereinbaren? Die Unterlagen und Schreiben von meinem Anwalt habe ich als Nachweis zur Hand, wo es so ausgelegt wurde, dass die Dämmung sehr schlecht sei (was sie auch ist) und das Hörempfinden der Mieter wohl sehr ausgeprägt ist.

Hat jemand Tip's oder noch besser Erfahrung?


Staatsfeind

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die dritte Anzeige kam direkt von der Polizei, als diese vor meiner Tür standen.

Weshalb wurde diese Anzeige denn erstattet ? Widerstand gegen die Staatsgewalt ? Beamtenbeleidigung ?

die Dämmung sehr schlecht sei (was sie auch ist) und das Hörempfinden der Mieter wohl sehr ausgeprägt ist.

Daran wird sich doch wohl nichts ändern; die zukünftigen Probleme wären damit schon vorprogrammiert.

Irgendeinen Widerspruch kannst Du m.E. nur einlegen, wenn Du eine Art Ablehnungsbescheid mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung bekommst.
Ansonsten bliebe evtl. nur der Klageweg; aber wo willst Du in der Zwischenzeit wohnen und willst Du Dich dann wieder in eine Wohnung hineinklagen, die inzwischen längst neu vermietet ist ?


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#9
 Von 
staatsfeind
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

"Weshalb wurde diese Anzeige denn erstattet ? Widerstand gegen die Staatsgewalt ? Beamtenbeleidigung ?"

Ebenfalls wegen Lärmbelästigung...

Die Anzeigenden hatten die Polizei gerufen, da ich meine Klingel ausgestellt hatte und das "klopfen" ignorierte. Ich wusste auch nicht, dass die Polizei bei mir war, da ich die Tür nicht geöffnet habe bzw. auch nicht nachgeschaut habe, wer dort überhaupt ist.


"aber wo willst Du in der Zwischenzeit wohnen und willst Du Dich dann wieder in eine Wohnung hineinklagen, die inzwischen längst neu vermietet ist ?"

Kann ich nicht jetzt schon klagen?

Die Kündigung ist zum 30.06.2007 ausgesprochen.


Viele Grüße,
Staatsfeind

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#10
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi,
@staatsfeind
Du hast zwei Polizisten vor Deiner Tür stehen gehabt, die die Lärmbelästigung bezeugen können? Naja, ich würde sagen Du hast verloren. Such Dir einen schicke neue wohnung und hör auf gegen die Lärmbelästigungs Anzeige anzugehen.
LG Angelus

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#11
 Von 
staatsfeind
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Angelus,

den Prozess habe ich ja schon so gut wie gewonnen! ;)

Ich will keine neue Wohnung mehr.

Als "Miteigentümer" in der Genossenschaft muss ich doch Möglichkeiten haben, um da vorzugehen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die anderen (die, die Dich nicht mögen) sind auch Genossenschaftsmitglieder.
Und die haben im Moment die besseren Karten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
angelus2679
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 13x hilfreich)

Hi Leutz,
da gebe ich Morti recht. Erstmal bist Du alleine und hast den Vertrag freiwillig und ordnungsgemäß gekündigt. Die Kündigung ist daher rechtlich wirksam. Jetzt hoffst Du darauf, das dir genossenschaft, der Du ja nicht mehr angehörst bald, von sichaus sagt, das sie es akzeptieren, wenn du wohnen bleibst, trotzdem sie wissen, das der Hausfrieden dadurch gestört wird. Und um das zu bekräftigen haben sie auch noch zwei Polizisten die Dich selber wegen unzumutbarer Lautstärke in einem Wohnhaus angezeigt haben. :
Entweder hast Du nicht alles erzählt, oder Du hast schon verloren und weisst es noch nicht. Woher nimmst Du die Meinung schon so gut wie gewonnen zu haben?
Lg Angelus

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"Bürger sollten keine Angst vor dem Staat, sondern der Staat vor den Bürgern haben."

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