Genossenschaft Mietvertrag ohne Betriebskosteneinzelaufstellung

15. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)
Genossenschaft Mietvertrag ohne Betriebskosteneinzelaufstellung

Habe gerade einen Mietvertrag bei einer Genossenschaft unterschrieben. Die Miete besteht aus Kaltmiete, Anteil für Nebenkosten und Anteil für Heizkosten. es gibt keine Einzelaufstellung, für welche Nebenkosten welcher Anteil gezahlt wird. ist das überhaupt zulässig? Wie soll ich dann bei der nächsten Abrechnung prüfen ob das korrekt berechnet wurde?
Viele Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Anteil für Nebenkosten und Anteil für Heizkosten. es gibt keine Einzelaufstellung, für welche Nebenkosten welcher Anteil gezahlt wird. ist das überhaupt zulässig?

Das kommt darauf an, wie genau die betreffenden Formulierungen lauten ...



Zitat:
Wie soll ich dann bei der nächsten Abrechnung prüfen ob das korrekt berechnet wurde?

So wie alle anderne Mieter auch: Abrechnung prüfen und im Zweifel Belegeinsicht nehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Es ist ein Betriebskostenanteil in Höhe von xy zu zahlen.
Wie soll ich prüfen, wenn ich keinen Anteil kenne und nicht die Bestandteile für die gezahlt wird. beim Vertrag liegt nur eine allgemeine Info, welche Betriebskosten umgelegt werden dürfen, aber keine Zuordnung, welche bei dieser Wohnung tatsächlich anfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Liest sich erst mal so, als wäre das in Ordnung.



Zitat:
Wie soll ich prüfen, wenn ich keinen Anteil kenne

Der steht in der Abrechnung.



1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "TiA2010",

es gibt, z. B. private, Mietverträge in denen die Kaltmiete steht und die Betriebskostenvorauszahlungen, die sämtliche Nebenkosten umfassen, ohne diese einzeln aufzuführen. Bei der jährlichen Endabrechnung können Sie ersehen, wie hoch die Kosten für die Umlagen sind, z. B. Müllentsorgung, Heizkosten, etc.. Zu beachten ist dann der Aufteilungsschlüssel der Gesamtkosten nach Wohneinheit. Dazu könnten Sie googlen oder sich, z. B., beim örtlichen Mieterverein erkundigen, wenn Ihnen die erste Jahresabrechnung vorliegt.

MfG, soso55

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Eigentlich ist es eher nicht üblich, dass im Mietvertrag jeder Betriebskostenposten mit einer eigenen Summe versehen wird, sondern es ist ein Gesamtbetrag für Betriebskosten (manchmal extra Kabelgebühren und/oder Fahrstuhl) und ein Gesamtbetrag für die Heizkosten.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Nebenkosten werden normalerweise nicht einzeln im Vertrag aufgedröselt.
Sie werden sich wundern, wie genau die erste Abrechnung sein wird. Genossenschaften sind aus meiner Erfahrung sehr korrekt in den BK-Abrechnungen. Deren Interesse ist nämlich, dass Sie günstig wohnen und nicht, mit Ihrer Miete Gewinn zu erwirtschaften.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von TiA2010):
es gibt keine Einzelaufstellung, für welche Nebenkosten welcher Anteil gezahlt wird.


Das ist auch nicht nötig.

Was aber nötig ist, ist die Auflistung der NK-Posten welche zu zahlen sind oder der Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung.

Zitat (von TiA2010):
beim Vertrag liegt nur eine allgemeine Info, welche Betriebskosten umgelegt werden dürfen,


Das reicht.

Zitat (von TiA2010):
aber keine Zuordnung, welche bei dieser Wohnung tatsächlich anfallen.


Das siehst bei der Abrechnung.

Hast Du dann Zweifel an der Richtigkeit Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Allen vielen Dank für ihre Antwort. ich bin jetzt ausreichend informiert

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